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Verfasst am: 05.11.04, 20:53 Titel: Nun stehe ich da..
Hallo allerseits,
ich schildere euch mal kurz, was für einen Zahnschmerz ich habe:
Mir war ein Teil vom Zahn abgebrochen, ich bin zum Arzt, der hat eine Füllung rein gemacht. Später soll auf diesen Zahn eine Krone drauf.
Vor der Füllung fragte er mich, ob ich noch mit dem Laser behandelt werden möchte um sicher zu gehen, dass auch alle Bakterien abgetötet werden, und unter der Füllung alles sauber ist. Das würde dann 25,- Euro kosten. Ich sagte "ok, mach nur..".
Nach der Laserbehandlung hat er dann die Füllung reingemacht und die Arzthelferin erklärte mir dann, es handele sich um eine Spezialfüllung und ich solle für diese Füllung 45,- Euro bezahlen.
Warum sie keine "Umsonst-Füllung" genommen haben, wurde beantwortet mit: "Es ging keine andere Füllung, die Zahnwand war so dünn.. Amalgam geht nicht, da wegen der Krone dieser Zahn abgeschliffen werden muss und dieses Material ist dafür besser geeignet.." usw.
Warum man mich vorher nicht gefragt hat, ob ich die kostenpflichtige Füllung nehmen möchte wurde mir beantwortet mit: "Es geht keine andere Füllung in dieser Situation..". "Sie hält es auch nicht für schön, dass der Arzt mich nicht auf die Kosten hinweist.." usw. Der Arzt hat sich zwar durch die Helferin bei mir entschuldigt, aber die Rechnung wurde mir trotzdem in die Hand gedrückt.
Kurz bevor ich gehen wollte, kam der Arzt rein und sagte, dass die Füllung bis an den Nerv gekommen ist und der Zahn sich höchstwahrscheinlich entzünden wird und er dann eine Wurzelbehandlung machen wird. Dafür muss natürlich die neu gemachte Füllung wieder raus
An der Rezeption drückte man mir einen Zettel in die Hand, wo ich den Arzt freie Hand lassen soll, mit was er mich behandelt. Er soll von sich aus ohne Fragen entscheiden können, was er für Materialien nimmt, auch wenn es keine Kassenleistung ist und die Kosten der Patient zahlen muss. Unverschämt oder? Natürlich habe ich nicht unterschrieben und die Helferin war sehr unfreundlich geworden.
So!
Sind jetzt meine 25,- Euro Laserkosten für umsonst gewesen? Damit sollte ja verhindert werden, dass sich der Zahn entzündet ??
Sind jetzt die 45,- Euro Füll-Kosten für die Katz gewesen, wenn sie wieder raus müssen wegen der evtl. anstehenden Wurzelbehandlung?
Muss ich denn überhaupt was bezahlen? Bezahlt habe ich ja noch nichts, ich stehe da und weiß weder ein noch aus.
Ich kann es nicht glauben, dass es bei der Füllung keine kostengünstige oder sogar kostenlose Alternative geben soll und nur diese kostenpflichtige Füllung die einzige Möglichkeit ist.
Bevor die Krone eingesetzt wird, sagte man mir noch, muss im Kinnbereich ausgemessen werden. Ohne diese Messung würde man nicht ordentlich eine Krone einbauen können. Und diese koste 150,- Euro, die ich bezahlen müsste.
Was soll ich nun tun? Soll ich unter vorbehalt das Geld bezahlen und dann zum Rechtsanwalt? Soll ich abwarten, wenn sich der Zahn entzündet dann gar nichts bezahlen? Was sagt ihr dazu?
Ein gesetzlich Versicherter hat Anspruch auf eine zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung. Insbesondere unter Berücksichtigung der seit 2004 verschärften Abrechnungsbedingungen klafft die Lücke zwischen einer medizinisch möglichen Behandlung und einer Kassenbehandlung weit auseinander. Von der Politik ist das bewußt in Kauf genommen worden. Das bedeutet, daß ein Zahn z.B. medizinisch erhalten werden kann, das Kassenrecht aber nur die Extraktion des Zahnes bezahlt. Die von Ihnen geschilderten Maßnahmen wie Laserbehandlungen, aufwendige Füllungen, funktionsanalytische Maßnahmen (Vermessen) sowie Wurzelkanalbehandlungen im Seitenzahnbereich (mit Ausnahmen) sind im Leistungskatalog der gesetzl. Krankenkassen nicht enthalten und dürfen somit nicht zu deren Lasten abgerechnet werden. Bei privaten Extras haben allerdings Zahnarzt und und Patient VOR der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung lt. §12 Abs.1 SGB V zu treffen, aus der hervorgeht, dass der Patient eine Behandlung wünscht, die über die Kassenleistung hinausgeht und bereit ist, die Mehrkosten zu tragen. Da Ihr Zahnarzt im geschilderten Fall seiner Aufklärungspflicht nicht im gesetzlich geforderten Umfang nachgekommen ist, lohnt es sich, diesbezüglich Widerspruch einzulegen. Um Formfehler zu vermeiden, sollte dies ein RA tun.
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