Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Wir waren Verkaufs-Vertretern eines KEG aus Oesterreich. Der Geschaeftsfuhrer dieser KG hat uns ein paar Tage frueher benachrichtigt, das die Firma sofort geschlossen wird, und das wir alle offene Rechnungen sofort zahlen mussen oder das wir die Ware zuruck liefern mussen. Weil wir unser Geld in Werbung investiert hatten, ist das fuer uns ein grosses Verlust. Jetzt fordert der Geschaeftsfuhrer die Bezahluhg von uns auf sein Privatkonto.
Fragen:
1. Wir denken, das der KEG Geschaeftsfuhrer musste uns schon weit frueher (mehr als 5 Tage) informieren, das die Firma geschlossen wird?
2. Der Rechnung hat die Firma ausgesstelt. Koentte bisherige Komplementar eine Bezahlung dann auf sein Privatkonto verlangen? Ist das erlaubt?
3. Wir sind noch nicht Mwst pflichtig, deswegen hat die KEG Firma der Mwst uns abgerechnet. Koennte man Mwst auch nas dem Schliessen der Firma zahlen? Ist das nich ein Steuer-Delikt?
Der GF ist nicht berechtigt, Zahlung auf sein Privatkonto zu verlangen. Wenn Sie Gegenansprüche gegen die KG haben, zahlen Sie auch nicht ohne weiteres an die KG. Sie sollten die Angelegenheit durch einen RA prüfen lassen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.