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Einfuhr aus Polen

 
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John_Doee
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.09.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 10:52    Titel: Einfuhr aus Polen Antworten mit Zitat

Vorgeschichte:
Angesichts der hohen Steuern in Deutschland bin ich dazu übergegangen,
hin und wieder nach Polen zu fahren und mir dort Zigaretten, Spirituosen und Benzin zu kaufen.

Erlaubte Mengen pro Person sind laut Zoll
1 Stange Zigaretten,
1 Liter Spirituosen,
1 Tankfüllung + 20 Liter Benzin.

Fragen:
1. Sind die obigen Angaben richtig?
2. Ist es erlaubt für nicht im Grenzgebiet lebende Deutsche,
zunächst über die Grenze zu fahren, die obigen Mengen einzukaufen,
wieder nach Deutschland einzureisen, um dann erneut mehrere Male
über den Fussgänger Grenzübergang in Polen einzureisen und erneut
Zigaretten und Spirituosen zu kaufen und dann wieder in Deutschland einzureisen,
sprich sich einen kleinen Vorrat an Zigaretten anzulegen?
Oder muss damit gerechnet werden im Falle einer Kontrolle im Zollgrenzbezirk
Strafzölle bezahlen zu müssen?

Mit freundliichen Grüssen -
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mastercut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 07:42    Titel: Antworten mit Zitat

Leider klappt Ihr Trick so nicht. Da sind schon andere vor Ihnen drauf gekommen, leider ist auch der Zoll dabei.... Winken

Folgendes führt der Zoll aus:

Zitat:
Die Reisefreigrenzen können während einer Reise nur einmal in Anspruch genommen werden. Eine Reise ist beispielsweise erst mit der Rückkehr zum inländischen Wohnort oder der Ankunft an Ihrem Urlaubsort in Deutschland beendet. Die mehrfache Inanspruchnahme der Reisefreigrenzen bei unmittelbar aufeinander folgendem Passieren der Grenze ist daher nicht zulässig.

Beispiel: Ein deutscher Urlauber kehrt mit seinem Pkw aus seinem Urlaub in der Schweiz nach Deutschland zurück. Bei seiner Wiedereinreise führt er nur Reisemitbringsel innerhalb der Freigrenzen mit. Er parkt sein Auto in Deutschland direkt hinter der Grenze und kehrt zu Fuß zum nächsten Einkaufsmarkt in die Schweiz zurück. Mit seinen neuen Einkäufen reist er erneut nach Deutschland ein.
Für diese Einkäufe muss er Einfuhrabgaben entrichten, da er die Reisefreimengen nicht noch ein zweites Mal auf seiner Rückreise in Anspruch nehmen darf.


Gruß
mc
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stiloangi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.10.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.10.05, 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

hallo, wenn ich die fragestellung richtig deute, gibt es für bewohner der zollgrenzbereiches wesentlich kleineer einfuhrgrenzen, z. b. für zigaretten.

Problem:

ich wohne ca. 10 km luftlinie von der polnischen grenze entfernt, ca. 60 km luftlinie von der tschechischen grenze.

auch wenn ich jetzt in tschechien zigaretten kaufen wöllte, gilt für mich, max. 40 stück
darf ich nach deutschland einführen- richtig?

stiloangi
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stiloangi
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Anmeldungsdatum: 17.10.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.10.05, 08:11    Titel: Antworten mit Zitat

Traurig

hallo, eine antwort wäre schön, es interessiert mich auch, wieviel km -entfernung/umkreis der zollgrenzbezirk gilt, gibt es da unterschiede bei verschiedenen staaten?


stiloangi Frage
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stiloangi
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Anmeldungsdatum: 17.10.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 28.10.05, 09:28    Titel: Antworten mit Zitat

na, entweder sind hier alle im urlaub, oder ich bin im falschen film (forum)

stiloangi Traurig
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UweS.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.11.2005
Beiträge: 38
Wohnort: im N/O der Republik

BeitragVerfasst am: 23.11.05, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

stiloangi hat folgendes geschrieben::
Traurig

hallo, eine antwort wäre schön, es interessiert mich auch, wieviel km -entfernung/umkreis der zollgrenzbezirk gilt, gibt es da unterschiede bei verschiedenen staaten?


stiloangi Frage



Das mit den 40 Stück Zigaretten für den Kleinen Grenzverkehr (Radius 15 km) srtimmt. Die Bewohner dürfen nur die kleine Freimenge in Anspruch nehmen. Diese Regelung ist wohl Bundeseinheitlich. (glaub ich)

Bis dahin. sind doch nicht alle im Urlaub.
_________________
Ich würde antworten, wenn man mich fragt.
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