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Anspruch auf eine Sehhilfe

 
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Sebastian-st
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.09.2004
Beiträge: 5
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 22.11.05, 11:50    Titel: Anspruch auf eine Sehhilfe Antworten mit Zitat

Hallo.

Ich habe eine frage zum §33 Abs. 1 Satz 5 SGB V.
Danach haben Versicherte über 18 Jahre einen Anspruch auf eine Sehhilfe, wenn sie auf beiden Augen eine Sehbehinderung von mind. der Stufe 1 der Klassifikation der WHO haben.

Kann mir jemand genauer erklären wie "blind" man sein muß, damit man in die Stufe 1 gehört. Bzw. ab wie viel Dioptrien man zur Stufe 1 gehört!? Geschockt


Im Voraus vielen Dank für die Antwort!!

MfG
Sebastian
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 22.11.05, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Ein Anspruch auf Sehehilfen zu Lasen der GKV besteht, wie Sie schon sagten, ab der Stufe 1 der WHO. Die Stufe 1 der WHO umfasst die Sehschärfe (Visus) von 0,3 bis 01 der Sehfähigkeit bei der bestmöglichen Korrektur. Die nächste Stufe umfasst den Visus von 0,1 bis 0,05.

Was dies in Dioptrin umgerechnet ist, kann ich leider nicht sagen.
Sie müssen sich dies so vorstellen, dass Sie bei der Stufe 1 trotz Brille und Kontaktlinsen nur 30 % Sehfähigkeit haben.

Um eine Sehhilfe zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten, müssen Sie demnach tatsächlich schon fast Blind sein. Ihr Augenarzt sollte diese Klassifikation jedoch auch kennen und Ihnen ggf. Sehhilfen zu lasten der Krankenkasse verordnen.
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Sebastian-st
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.09.2004
Beiträge: 5
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 23.11.05, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, danke erstmal.


Also 30% Sehfähigkeit trotz Brille finde ich aber schon ziemlich heftig! Geschockt

D.h. wenn ich 69% meiner Umwelt trotz Brille nicht sehen kann gibt es keine Brille! Was ist daran bitte Sozial!?
_________________
MfG

Sebastian
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