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Hundehaltung

 
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Amalthia
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.11.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 23.11.05, 15:43    Titel: Hundehaltung Antworten mit Zitat

Ich wohne nun seit dem 01.05.2005 in einer Mietswohnung und besitze einen belg. Schäferhund der sehr gut Trainiert ist! Am ersten Tag in meiner Wohnung, das war der 3.05. habe ich zusammen mit meiner Familie mein Bett aufgebaut als es klingelte. Mein Nachbar war da und er möchte mich bitten, diese Ruhestörung wg dem Aufbau und meinem Hund (der angeblich gebellt haben soll) zu unterlassen! Ich habe darauf geantwortet, dass ich grad erst eingezogen bin und mein Hund sich erst mal eingewöhnen muss. Nach drei Monaten wurde ich zum Bauverein gerufen wg der Geschichte mit meinem Hund. Man erzählte mir, mein Hund würde auf dem Laminat zu laut spielen und auch bellen. Ich riß den laminat raus und machte in den 3.5 Std, die ich Vormittags und 3 Std Nachmittag am arbeiten, Musik an, Es klappte sehr gut und habe nichts mehr gehört! Heute kam dann ein Sachbearbeiter vom Bauverein und sagte mir, man hätte angerufen, dass der Hund verwahrlost sei, nicht rausgehen dürfe und in die Wohnung macht. Außerdem hätte ich angeblich keine Aufenthaltsgenehmigung vom Baubverein...was ich aber nachweisen konnte. Ich zeigte ihm, wie mein Hund aussieht, das er hört, das ich eine Begleithundeprüfung abgelegt habe und das mein Hund wg des letzten Vorfalles kein Spielzeug mehr hat was krach machen oder laut werde könnte. Der Sachbearbeiter war geschockt, was ich meinem Hund alles biete und meinte auch, dass es nicht der Rede wert sei, noch länger zu bleiben. Er ist der Meinung, dass mein Hund es nicht besser haben könnte.
Frage: Kann ich nun gegen diesen mir noch unbekannten Anrufer eine Anzeige wg Verleumdung machen??? Ist es sinnvoll??
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 23.11.05, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

Wow wusste gar nicht, daß Nintendogs so realistisch werden können Winken
Man kann sicher eine Anzeige wegen verleumdung machen. Kommt halt drauf an, was man sich davon verspricht..
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 23.11.05, 18:34    Titel: Re: Hundehaltung Antworten mit Zitat

Amalthia hat folgendes geschrieben::
Titel: Hundehaltung
Halten Sie den Hund in der Wohnung an der Leine oder warum posten Sie unter Onlinerecht?

Amalthia hat folgendes geschrieben::
Frage: Kann ich nun gegen diesen mir noch unbekannten Anrufer eine Anzeige wg Verleumdung machen??? Ist es sinnvoll??
Gegen solche Querschläger hat man bei der Behörde oft schnell einen Stein im Brett. So gesehen würde ich persönlich nichts unternehmen wenn sich solche ungerechtfertigten Beschuldigungen nicht fortsetzen. Ansonsten, kann man immer zur Polizei gehen und den Fall wahrheitsgemäß schildern und gegebenen Falls Anzeige erstatten.

Edit:
Übrigens: Ich weiß zwar nicht, ob diese Entscheidung repräsentativ ist, aber ich kenne einen Fall wo ein Richter entschieden hat, daß man 30min Bellen am Stück ertragen muß.

Doppelposting: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=48056
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