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Verfasst am: 23.11.05, 11:25 Titel: Steuerhinterziehung oder nicht
Wenn man die laufenden Umsatssteuererklärungen (glaubt , nicht weiß )nicht korrekt abgegeben hat, und dann in noch fehlenden Monaten die Erklärungen dahingehend korrrigiert, das man höhere Einnahmen angibt als tatsächlich gewesen, bzw. die differenz in der Jahresteuererklärung angibt, macht man sich dann in irgendeiner Art und Weise strafbar?
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 23.11.05, 12:40 Titel:
hallo,
es dürfte eine steuerhinterziehung auf zeit vorliegen, aber die entdeckungsmöglichkeiten tendieren gen null, wenn nicht gerade ein sehr ausgebuffter betriebsprüfer die belege ansieht.
nachzulesen:
§ 370 AO:
"(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche
Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
[...]
und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.
[...]
(4) Steuern sind namentlich dann verkürzt, wenn sie nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden; [...]"
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