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*Jessy* FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.05.2005 Beiträge: 94
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Verfasst am: 23.11.05, 08:53 Titel: in der Waschanlage Transporter beschaedigt |
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Hallo!
Mal angenommen, es faehrt jemand mit seinem Bus (Iveco Transporter) in eine Waschstrasse, die laut Schild bis 1.60m geht. Nach der Durchfahrt wuerde man feststellen, dass das Glasfiberdach des Busses beschaedigt, also eingedrueckt ist. Man ginge zurueck zum Betreiber, um die Sache zu klaeren. Dieser wuerde den Fahrzeugschein verlangen, in dem allerdings Hoehe 1.565m steht. Der Betreiber der Waschanlage wuerde sich nun selbst versuchen wollen das Dach zu reparieren.
Wie wuerde man sich in diesem Fall verhalten?
Danke fuer eure Hilfe |
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jajosch FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.03.2005 Beiträge: 644
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Verfasst am: 23.11.05, 22:10 Titel: |
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Persönlich würde ich da keinen großen Wirbel drum machen, wenn er es tatsächlich schaffen sollte, das Dach zu reparieren. Man muss ja nicht immer wegen jeder Sache einen Anwalt konsultieren, auch wenn uns das ganz lieb ist  _________________ Silent leges inter arma |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 23.11.05, 22:12 Titel: |
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| Darauf muß sich aber niemand einlassen. Der Fahrzeugeigentümer hat einen Anspruch darauf, den Schaden in einer Fachwerkstatt/Iveco-Vertragswerkstatt seiner Wahl beheben zu lassen. Für derartige Fälle haben Waschstraßenbetreiber üblicherweise eine Haftpflichtversicherung. |
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jajosch FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.03.2005 Beiträge: 644
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Verfasst am: 23.11.05, 22:23 Titel: |
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Richtig, man muss jedoch nicht immer ein Fiesling spielen oder nicht?  _________________ Silent leges inter arma |
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*Jessy* FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.05.2005 Beiträge: 94
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Verfasst am: 24.11.05, 07:45 Titel: |
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Hallo zusammen,
danke schon mal fuer die Antworten. Nur mal angenommen, es haette sich jetzt ein anderer Sachverhalt ergeben Naemlich dass der Transporter laut Papieren wohl 1.77m hoch ist aber in Wirklichkeit nur 1.60 ist...
So spielt das Leben, nun kann man dem Fahrzeughalter wohl vorwerfen, er haette die Waschanlage beschaedigt, oder?  |
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Sunrabbit FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.03.2005 Beiträge: 890
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Verfasst am: 24.11.05, 08:59 Titel: |
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Aber 1,60 passt doch in die Waschanlage rein? Ich kann mir nicht vorstellen das für die Haftung die "theoretische" Angabe im KFZ-Brief wichtig ist sondern würde eher davon ausgehen das die echte Höhe ausschlaggebend ist. Und wenn die Waschanlage Autos bis 1,60 waschen können soll und das Auto auch 1,60 groß ist was soll da bitteschön verkehrt daran sein. _________________ Gruß,
Sunrabbit
Mein Beitrag ist nur meine persöhnlich Meinung und bietet keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. |
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leonidas FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.05.2005 Beiträge: 201 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 24.11.05, 09:34 Titel: |
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Hä
Höhe 1,60m, is dat ein tiefergelegter Flachtransporter
Fahrzeughöhe 2,60m ergäb schon eher einen Sinn  |
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*Jessy* FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.05.2005 Beiträge: 94
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Verfasst am: 24.11.05, 09:37 Titel: |
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| oh, sorry. ich meine natuerlich 2,60m. Es geht nur darum ob die tatsaechliche Hoehe ausschlaggebend ist oder das was im Fahrzeugschein steht? Dort steht naemlich 2.77m und die Waschanlage ist nur bis 2.60m |
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leonidas FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.05.2005 Beiträge: 201 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 24.11.05, 10:05 Titel: |
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Und wer hat jetzt das Fahrzeug vermessen, ein KFZ-Sachverständiger ?
An und für sich schon sehr risikofreudig, in eine Waschstrasse zufahren in der eine max. Höhe von 2,60m zulässig ist, wenn im Fahrzeugschein 2,77m steht und wieso differiert die Höhe immerhin um 17 cm ?
Als Waschstrassenbetreiber würde ich den Fall so klar auch wieder nicht sehen. |
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*Jessy* FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.05.2005 Beiträge: 94
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Verfasst am: 24.11.05, 10:14 Titel: |
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| Nun ja, der Kunde hatte vor der Einfahrt in die Waschanlage zusammen mit dem Juniorchef mit einem Zollstock gemessen und ist dabei auf 2.60 gekommen. Daraufhin sagte der Juniorchef, man koenne reinfahren. Das Fahrzeug wird heute aber von einem KfZ Gutachter vermessen und dabei duerften wohl so 2.62m herauskommen. Hat das dann Gueltigkeit? |
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Sunrabbit FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.03.2005 Beiträge: 890
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Verfasst am: 24.11.05, 10:24 Titel: |
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Wer ist der Juniorchef? Chef von wem, vielleicht vom Betreiber der Waschanlage? Wenn der Betreiber der Waschanlage selbst gemessen und die Nutzung freigegeben hat dann könnte er sich auch schlecht aus der Verantwortung ziehen. _________________ Gruß,
Sunrabbit
Mein Beitrag ist nur meine persöhnlich Meinung und bietet keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. |
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leonidas FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.05.2005 Beiträge: 201 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 24.11.05, 10:25 Titel: |
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Wenn der Juniorchef selber grünes Licht gibt, und dafür gibts hoffentlich Zeugen, die das bestätigen, würde meine Logik mir sagen, daß er dann für den Schaden auch aufkommen muß.
Aber sobald sich Juristen mit dem Fall befassen ist absolut nichts mehr klar und mit Logik hat dann das Ganze auch nicht mehr viel zutun.
Vor Gericht und auf hoher See, sind wir alle in Gottes Hand. |
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*Jessy* FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.05.2005 Beiträge: 94
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Verfasst am: 24.11.05, 10:51 Titel: |
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Ja, genau so war es. Der Juniorchef ist der Betreiber der Waschanlage, und der war dabei als der Farhzeugfuehrer den Bus gemessen hat und sagte, dann sei ja alles ok. Es gibt auch einen Zeugen, der hat allerdings etwas weiter weg gestanden... Au weia, das geht bestimmt nicht gut aus.
Ok, nur mal angenommen, wasweissich der Betreiber ist nicht schuld und der Juniorchef ist nicht schuld und auch sonst keiner ausser dem Fahrzeugfuehrer ist nicht schuld - wuerde ein (angenommener) Schaden an der Waschanlage denn irgendeine Vericherung bezahlen? Vielleicht die Kfz Haftplicht? |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 24.11.05, 11:06 Titel: |
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Hi Jessy,
die Vollkaskoversicherung kann diesen Schaden übernehmen, wenn der Betreiber der Anlage tatsächlich nicht haften sollte.
Ich halte es allerdings für wahrscheinlich, dass hier der Betreiber haftet, weil er das Fahrzeug vorher gesehen und sogar vermessen hat und ausdrücklich das Befahren der Anlage zugelassen hat. Allerdings muss der Geschädigte das auch beweisen können. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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Soweitweg FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.03.2005 Beiträge: 190
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Verfasst am: 24.11.05, 11:16 Titel: |
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| Mogli hat folgendes geschrieben:: |
Ich halte es allerdings für wahrscheinlich, dass hier der Betreiber haftet, weil er das Fahrzeug vorher gesehen und sogar vermessen hat und ausdrücklich das Befahren der Anlage zugelassen hat.
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Bei dem Verlauf, den diese fiktive Geschichte bisher genommen hat, kann man davon nicht unbedingt ausgehen. Im Grunde wissen wir ja ueberhaupt nicht, was da eigentlich passiert ist. Erst stimmten die angegebenen Masse nicht, dann erfahren wir so ganz nebenbei, dass der Juniorchef das Fahrzeug zusammen mit dem Fahrer vermessen und anschliessend die Anlage freigegeben hat. Inzwischen ist aus dem Juniorchef der Anlagenbetreiber geworden, der allerdings bei der Vermessung nicht mitgewirkt hat, sondern lediglich dabei stand.
Bin mal gespannt, wie weit sich diese Story im weiteren Verlauf noch veraendern und vom Eingangsposting entfernen wir *gg* |
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