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Umzug mit den Kindern zum neuen Partner: viele Fragen...

 
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sane
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2005
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 24.11.05, 10:59    Titel: Umzug mit den Kindern zum neuen Partner: viele Fragen... Antworten mit Zitat

Hallo,

im Januar 2006 wollen Mann und Frau die Scheidung einreichen, das Trennungsjahr ist dann vorüber. Für beide Seiten ist die Ehe gescheitert, beide leben in neuer Partnerschaft, der Mann bekommt mit seiner neuen Partnerin sogar wieder ein Kind.

Die Frau würde gerne im Sommer mit den Kindern (7 und 5) zu ihrem neuen Partner ziehen. Dieser wohnt jedoch 100 km vom jetzigen Wohnort entfernt.

Frage 1: Kann der Vater der Kinder diesen Umzug verhindern? Er muß ja bei der Schulummeldung des älteren Kindes mit unterschreiben. Was, wenn er sich weigert?

Die Frau hat derzeit Anspruch auf Ehegatten-Unterhalt, weil sie wegen der Kinder nur einem 400 EUR-Job nachgehen kann (einen solchen wid sie auch im neuen Wohnort bekommen). Die Frau bekommt nur einen sehr geringen Unterhaltsbetrag wegen Selbstbehalt (aber immerhin...)

Frage 2: Kann der Ex-Mann den Unterhalt für sie komplett streichen, sobalt sie mit ihrem neuen Partner zusammen wohnt?

Der Ex-Mann hat schon angekündigt, daß er seine Fahrtkosten vom Unterhalt abziehen muß, wenn er im Monat 800 km fährt um seine Kinder an zwei Wochenenden zu holen.

Frage 3: Ist die Ex-Frau tatsächlich verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen?

Der Mann bekommt wie erwähnt im Sommer wieder ein Kind. Aufgrund Schuldenabtrag und geringem Verdienst zahlt er seinen Kindern nur den Mindest-Unterhalt (wegen Selbtbehalt). Durch den Wechsel von Steuerklasse 3 zu Steuerklasse 1 im nächsten Jahr hat er demnach noch weniger Netto-Verdienst. Wenn dann der Unterhalt für das neue Kind noch abgezogen wird, bekommen die beiden "älteren" Kinder gar nichts mehr...

Frage 4: In wie weit könnte die Ex-Frau einen Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt beantragen, damit wenigstens der Unterhalt der Kinder einigermaßen gesichert ist?

Vielen Dank

Gruß, Sane
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kleineRoni
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 19
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 24.11.05, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
wenn die Frau mit dem neuen Partner zusammen zieht kann der Ex den Unterhalt nicht einfach so streichen, sondern erst nach einer gewissen Zeit, wenn die neue Beziehung als gefestigt gesehen wird. das ist so nach ungefähr 2 Jahren.. ist aber ne Entscheidung des Richters...

Wenn das neue Kind kommt heisst das aber nicht, dass deine Kinder nichts mehr bekommen.. wie genau das funktioniert weiss ich nicht, könnte mir aber vorstellen, dass dann der Unterhalt für jedes Kind um den gleichen Betrag sinkt.. also dass es nicht so ist, dass das neue Kind den vollen Unterhalt bekommt und die älteren Kinder nichts..

das können die dir beim Jugendamt bestimmt genauer erklären.. ansonsten kommt wahrscheinlich auch Unterhaltsvorschuss in Frage.. das können die dir da aber auch erklären....
Gruß
Roni
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Mystery
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 635
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 24.11.05, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo sane,

Zitat:
Frage 1: Kann der Vater der Kinder diesen Umzug verhindern? Er muß ja bei der Schulummeldung des älteren Kindes mit unterschreiben. Was, wenn er sich weigert?

Ich denke mal nicht. Im Ernstfall entscheidet das aber der Richter!!!
Sollte er sich weigern, wäre es klug, eine gemeinsame Beratung beim Jugendamt anzustreben, bevor es deshalb zum Gerichtsstreit kommt. Das wird dann nämlich teuer und für die Kinder ist es auch nicht unbedingt schön!
Das JA könnte schon vermitteln, damit alle damit leben können.

Zitat:
Frage 3: Ist die Ex-Frau tatsächlich verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen?

Nein, ist sie definitiv nicht! Jedenfalls nicht vom Gesetz her. Moralisch könnte man vielleicht versuchen, sich die Kosten etwas zu teilen, um des guten Einvernehmens willen.


Zitat:
bekommen die beiden "älteren" Kinder gar nichts mehr...

Doch! Es wird gerecht zwischen allen Kindern aufgeteilt. Also keine Panik!

Zitat:
Frage 4: In wie weit könnte die Ex-Frau einen Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt beantragen, damit wenigstens der Unterhalt der Kinder einigermaßen gesichert ist?

Kann sie beantragen, wenn er nicht in voller Höhe vom KV gezahlt werden kann.
Gilt aber nur, bis die Kinder 12 Jahre sind und endet auch vorzeitig, wenn die KM wieder heiratet.

Liebe Grüße
Mystery Überrascht
_________________
Dies ist meine persönliche Meinung. Ich freue mich, wenn ich helfen kann - bin aber keine Rechtsberatung!
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