Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - ehegattenunterhalt, wie wird es berechnet
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

ehegattenunterhalt, wie wird es berechnet

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Scheidungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
holmnixe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.11.2004
Beiträge: 11
Wohnort: Wanderup

BeitragVerfasst am: 03.11.04, 16:25    Titel: ehegattenunterhalt, wie wird es berechnet Antworten mit Zitat

Da fällt mir doch gerade noch was ein!
Bei der Trennung wird ja Trennungsunterhalt, von dem erhalten der die kinder hat und nicht arbeiten kann, gezahlt
Nun ist der Zeitpunkt der Scheidung.
Da der Noch Ehegatte in einer festen Beziehung lebt(sie arbeitet auch fest), ist er ja verpflichtet Unterhalt (nach zehn Jahren Ehe) für die Ehefrau und Kinder zu zahlen. Die Ehefrau arbeitetéte auf 400 Eurobasis, mußte aber jetzt auf Lohnsteuerkarte Arbeiten da er die Kasse gewechselt hat und weder Kinder noch die Ehefrau Familieversichert hat. Nun Arbeitet sie auf 50 %, wie wird das gehalt der ehefrau angerechnet oder wird es überhaupt angerechnet???!!!!
Sie ist alleinstehend, lebt in eigentumswohnung, der beiden parteien, wie sieht es aus mit Wohnvorteil????

lieben GRuß Sonja
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Yahoo Messenger
Gast






BeitragVerfasst am: 04.11.04, 02:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Wie alt sind denn die Kinder?
Je nach Alter ist dann der Frau zuzumuten Halbtags oder voll arbeiten zu gehen.
Bestehen für die Wohnung noch Schulden? Wenn ja wer zahlt die?
Wohnvorteil ja, da Mietfreies wohnen. Sonstige Schulden? Bereinigtes Netto?
Sind die Kinder noch zu klein ist ihre Arbeit als überobligatorisch einzustufen. Nur die Hälfte, ihres Einkommens, wird dann dazugerechnet.
Da gibt es viel zu klären. Um sichere Informationen zu erhalten sollte man allerdings einen sehr sehr guten Anwalt in Familienrecht suchen.
Nach oben
holmnixe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.11.2004
Beiträge: 11
Wohnort: Wanderup

BeitragVerfasst am: 04.11.04, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

Halllo und danke für die erste Antwort....

Die Kinder sind 5 und 7 Jahre, wovon das jüngste zu 50% eine Behinderung mit dem G und H hat.
Frau Mußte doch auf Lohnsteuerkarte Arbeiten, da Frau mit den Kindern nicht Familienversichert wäre und der Göttergatte nicht in der lage war dieses zu regeln.
Was die gemeinsame Eigentumswohnung der beiden betrifft, haben sie zusammen den Kredit aufgenonmmen, gemeinsam dort 2 Jahre gelebt und dann ist er ausgezogen und sie hat alle Kosten sowie die Kosten eines anderen Kredietes bezahlt(notgedrungen).
Und das schon das 4te Jahr...
GrussSonja
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Yahoo Messenger
Hans_Köln
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 236
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 06.11.04, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo holmnixe,

bei zwei Kinder unter 8 Jahren besteht auch nach Rechtskraft der Scheidung keine Verpflichtung, einer Beschäftigung nachzugehen. Allerdings gibt es von diesem Grundsatz eine Ausnahme, wenn die Mutter auch während der Ehe bereits erwerbstätig war.

Hier wird man vertreten können, dass die Differenz zwischen den 400,00 EUR und dem jetzigen Einkommen überobligatorisch und daher bei der Unterhaltsberchnung nicht zu berücksichtigen ist.

Soweit dem Wohnwert der Eigentumswohnung Tilgungen und Zinszahlungen gegenüberstehen, werden diese Zahlungen als Aufwand berücksichtigt. Das gilt auch für die nicht verbrauchsabhängigen Kosten der Wohnung (Grundsteuer, Versicherung etc.)

Gruss Hans
_________________
Fragt den, der was davon versteht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Scheidungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.