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Trennungsjahr anmelden/nachweisen

 
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christoph42
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.11.05, 10:30    Titel: Trennungsjahr anmelden/nachweisen Antworten mit Zitat

Hallo

Mich würde interessieren, wie das Trennungsjahr definiert ist. Muss das irgendwo formal angemeldet werden, oder reicht eine Ummeldung eines Partners? Falls Aussicht besteht, dass die Partner wieder zusammenfinden scheint mir eine formale Anmeldung irgendwie zu voreilig. Andererseits will man nach dem entgültigen Aus nicht noch ein ganzes Jahr in diesem Zustand zubringen müssen. Wie sollte man hier verfahren?

Gruss
Christoph
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Mystery
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 635
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 21.11.05, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo christoph42,

willkommen im Forum! Smilie

Eine Ummeldung reicht aus. Damit kann man ja belegen, dass man getrennt lebt.

Leider hast Du etwas dürftig geschrieben. Sind ja noch andere Dinge zu klären bei einer Trennung.

Steht Ihr beide in Lohn und Brot?
Wenn nicht hat derjenige, der nicht arbeitet nämlich Anspruch auf Trennungsunterhalt. Und dann müsste die Trennung schon beim Anwalt erstmal festgeschrieben werden, die Höhe des TU ausgerechnet werden.
Das hieße ja auch noch lange keine Scheidung. Der Anwalt legt das alles dann sowieso bis 6 Wo. vor Ablauf des Trennungsjahres auf Eis und fragt dann auch noch mal nach, ob die Scheidung dann eingereicht werden soll oder nicht.

Wenn da also noch Fakten und ungeklärte Sachen sind, dann poste bitte noch mal.

Liebe Grüße
Mystery Überrascht
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Dies ist meine persönliche Meinung. Ich freue mich, wenn ich helfen kann - bin aber keine Rechtsberatung!
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christoph42
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.11.05, 00:36    Titel: Re: Trennungsjahr anmelden/nachweisen Antworten mit Zitat

Hallo Mystery,

Ummeldung: Reicht eine Meldung als Zweitwohnsitz?
TU: Meine Frau hat eine befristete Anstellung, allerdings mit geringem Einkommen, weshalb ich bereits quasi Unterhalt zahle.

Gruß
Christoph
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Mystery
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 635
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 22.11.05, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo christoph42,



Zitat:
Ummeldung: Reicht eine Meldung als Zweitwohnsitz?

Ich denke mal - Nein. Auch nicht getrennte Ehepaare können (z.B. berufsbedingt) eine Zweitwohnung haben. Glaube nicht, dass das unbedingt anerkannt werden muss.

Wenn Du das als "TU" sehen willst, dann solltet Ihr das schriftlich auch so vereinbaren, falls es doch zu Streitereien kommt.

Und noch mal zur Zweitwohnung. Warum meldest Du Dich aus der bisherigen gemeinsamen Ehewohnung nicht erst mal ab und ziehst somit ganz offiziell in die Zweitwohnung als Hauptwohnsitz?

Liebe Grüße
Mystery Überrascht
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Dies ist meine persönliche Meinung. Ich freue mich, wenn ich helfen kann - bin aber keine Rechtsberatung!
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christoph42
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 23.11.05, 23:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mystery,

Zitat:
Und noch mal zur Zweitwohnung. Warum meldest Du Dich aus der bisherigen gemeinsamen Ehewohnung nicht erst mal ab und ziehst somit ganz offiziell in die Zweitwohnung als Hauptwohnsitz?


Ich ziehe ja nicht um. Wenn ich mich auch noch in die andere Wohnung ummelde ist es mit der Trennung ja ganz Asche Smilie (Ansätze von Galgenhumor).
Das Amtsgericht könnte also im Falle des Falles den sich Trennenden das Trennungsjahr nicht anerkennen, auch wenn beide die entsprechende Zeit als Trennung bezeichnen würden?

Gruß
Christoph
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Chavah
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 3873

BeitragVerfasst am: 24.11.05, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

Also, es bedarf nicht einmal einer Ummeldung. Man kann sich ja auch in derselben Wohnung trennen. Wichtig ist, dass man die Trennung faktisch vollzieht, den Partner nicht mehr versorgt, ghetrennt wirtschaftet. Das reicht, insbesondere, wenn sich die Partner einig sind.

chavah
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Mystery
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 635
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 24.11.05, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Chavah hat bedingt recht.

Wenn von seiten der Frau kein Antrag auf Hartz IV gestellt wird (einkommensbedingt) und ihr wirklich die Ämter rauslasst und die Trennung nur für Euch privat vollzieht, dann reicht die Trennung von Tisch und Bett (und Kühlschrank und Herd Lachen ).

Liebe Grüße
Mystery Überrascht
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