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Darf man Rehen nicht ausweichen?

 
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Petra
Gast





BeitragVerfasst am: 20.09.04, 14:42    Titel: Darf man Rehen nicht ausweichen? Antworten mit Zitat

Hallo,
letzte Nacht hab ich das Auto meines Mannes in den Wald gesetzt, weil ich einem Reh ausgewichen bin.
Das Auto ist jetzt Totalschaden und der Wald auch ziemlich angegriffen, uns ist zum Glück nichts Schlimmes passiert.
Der Polizist, der den Unfall aufgenommen hat, meinte, ich hätte das Reh stockvoll umfahren müssen, damit die Teilkasko bezahlt. Ich hab es aber (jetzt leider ) nicht mal berührt.
Ich meine aber, mich an ein Gerichtsurteil zu erinnern, das ich mal gelesen hab, in dem stand, dass man nicht unbedingt mit dem Wild kollidiert sein muss.
Muss man wirklich ein Tier töten oder verletzen, damit man zu seinem Recht kommt?
Vielleicht noch absichtlich? Ich hab in dem Moment an alles andere gedacht, nur nicht daran, wie ich jetzt dieses Tier "abschieße", damit mir die Versicherung glaubt.
Ich hätte zwar meinen Mann als Zeugen, dass da wirklich ein Reh war, aber das interessiert niemanden.
Die Versicherung will von der Polizei ein Schreiben, dass es ein Wildunfall war, die Polizei rückt das aber nicht raus, weil sie keine Haare oder Blut oder was weiß ich, gefunden haben.
Weiß jemand von Gerichtsurteilen, in denen das auch so geglaubt wurde?
Wäre euch wirklich sehr dankbar.
Gruß
Petra
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Odd72
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.09.2004
Beiträge: 145
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 20.09.04, 15:29    Titel: Re: Darf man Rehen nicht ausweichen? Antworten mit Zitat

Hallo Petra,

bin für Dich mal kurz ein bißchen googlen gegangen.
Guck mal z.B. hier: http://www.versicherung-und-verkehr.de/index.php/1.0.266;cmid;6;crid;29 oder hier: http://www.ndr.de/tv/markt/archiv/20021111_3.html

Diese Seite ist allerdings recht interessant: http://www.polizei.sachsen-anhalt.de/vks/w_unfall/huels.htm#13a und zwar besonders der Kommentar zu Punkt 3.
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Gast






BeitragVerfasst am: 20.09.04, 22:32    Titel: Re: Darf man Rehen nicht ausweichen? Antworten mit Zitat

Das Problem bei den Wildausweichschäden ist, daß die im Prinzip als so eine Art Vollkaskoversicherung ohne Höherstufung herhalten müssen... bzw. als "letzte Rettung", wenn man eben keine Vollkasko hat.

Entscheidend ist, daß Du beweisen kannst, daß hier eine "bewußte und gewollte" Rettungsmaßnahme war, die auch verhältnismäßig war (ist beim Reh relativ unproblematisch, weil eine Kollision mit einem so großen Tier i.d.R. mit einer Gefahr für die Menschen im Auto verbunden ist).

Wie waren die Sichtverhältnisse? Wie schnell bist Du gefahren? Wann hast Du wie reagiert? Im Zweifel bist Du darlegungs- und beweispflichtig. Da Ihr zu zweit im Auto wart habt Ihr da aber bessere Karten als wenn Du alleine gewesen wärst.
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Petra
Gast





BeitragVerfasst am: 21.09.04, 04:53    Titel: Re: Darf man Rehen nicht ausweichen? Antworten mit Zitat

Es war dunkel, aber klare Sicht.
Da war eine Rechtskurve. Vor der Kurve bin ich 100- 110 km/h gefahren und kurz davor bin ich vom Gas. Wieviel ich in der Kurve genau gefahren bin, hab ich nicht geschaut. Auf alle Fälle unter 100 km/h.
Direkt in der Kurve kam dann das Reh in die Straße gelaufen.
Ich hab dann gebremst und und wollte ausweichen.
Da war eine nasse Stelle (ansonsten war die Straße trocken), ich bin weggerutscht, hab vielleicht auch etwas zu heftig weggelenkt, ich bin ja furchtbar erschrocken, und ab in den Wald.

Danke auch für die Links. Im Moment hab ich zwar grad nicht viel Zeit, werd sie aber im Lauf des Tages noch genau unter die Lupe nehmen.

Gruß
Petra
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.09.04, 06:04    Titel: Re: Darf man Rehen nicht ausweichen? Antworten mit Zitat

Hallo Petra,

das Problem ist, daß Du gegenüber der Teilkaskoversicherung nachweisen mußt, daß es sich um einen Wildunfall handelt. Das geht normalerweise am besten mit einer entsprechenden Bestätigung der Polizei, die den Unfall vor Ort aufnimmt.

Wenn kein totes Tier oder keine Spuren eines Tieres (z. B. Haare) an Deinem Auto zu finden sind, hast Du ein Problem. Du hättest ja schließlich auch aufgrund einer anderen (evtl. nicht versicherten) Situation von der Straße abkommen und in das Waldstück fahren können ...
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