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Ich denke, dass Religion insgesamt absolut reine Privatsache zu sein hat.
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Aber vor allem müsste man ihre Rechte eben erst mal auf ganz normales, unprivilegiertes Maß zurückschneiden. Nämlich auf das reine und pure Recht zur freien Meinungsäußerung, das jedem Bürger zusteht.
Weg von den diversen Sonderrechten und Privilegien, die derzeit noch die Religionsfreiheit jedem garantiert, der sich und seine kruden Vorstellungen zur Unterdrückung anderer Menschen als Religionsausübung tarnt.
Danke für den interessanten Beitrag.
Wer könnte den Rechte auf ein unpriviligiertes Maß zurückschneiden.?
Die freie Meinungsäußerung ist nicht nur ein häufiges Argument der Presse, sondern auch von Unterdrückern an denen Kritik geübt wird.
Wer will denn bspw "religiöse" Aktivisten im Einsatz in der Katastrophenhilfe ihre besten Absichtten absprechen? Die Presse tut soetwas nicht. !?
Betrachtet man was Scientologys Volunteer Ministers nach den Katastrophen in New York Ground Zero 2001, Beslan 2004, Amoklauf von Erfurt 2002, Flugzeug-Absturz 2002 am Bodensee, Elbe-Hochwasser Sommer 2002, Tsunami Regionen 2004
und kürzlich in London, Louisiana, Mississippi, an "Werbefeldzüge" gestartet haben, steigt sicher nicht nur mir die Wut in den Bauch.
Die Möglichkeit sich hierzu öffendlich in einem großen Umfeld zu Wort zu melden habe ich nicht.
Promminte Anhänger von Sekten haben bessere Chancen sich öffendlich zu Wort zu melden.
"Wenn es Tom Cruise glücklich macht, kann er auch Schildkröten anbeten, das wäre mir egal. Und so sollte es jeder sehen."
Madonna, Beschäftigung mit der Kabbalah-Sekte, zur Kritik an Cruise wegen der Scientology Anhängerschaft
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 08.11.05, 19:38 Titel:
Wenn unsere Großväter damals gewußt hätten, was für Probleme die "Religionsfreiheit" verursachen kann, wäre die Definition bestimmt anders ausgefallen.
Verfasst am: 24.11.05, 18:49 Titel: missbrauch der Religionsfreiheit
Hallo,
für mich gibt es einen einen ganz grundsätzlichen Unterschied zwischen dem Glauben, der nach innen gerichtet ist, und dem Handeln nach außen.
Ich kann einer Religion nicht verbieten zu glauben, das Frauen minderwertig sind, aber die Frage ist doch, ob ein entsprechendes Handeln nach außen nicht den Schutz der Religionsfreiheit durch das Grundgesetz verwirkt.
Ich halte nicht die Ansichten der Anhänger Billy Grahams für gefährlich sondern die Verquickung religiöser Institutionen mit staatlichen Aufgaben, wie es in Amerika geschieht.
In Deutschland kann das genau so passieren, weil wir auch noch eine viel zu enge Verbindung von kirchlichen Institutionen mit staatlichen Aufgaben haben. z.B. so etwas wie eine Caritas, die unter Machthoheit der kk steht, aber von Steuergeldern finanziert wird.
Meiner Meinung nach steht die kk, mit ihrer Diskriminierung von Frauen absolut konträr zum Grundgesetz. Ein so überbordernder Verein wie eine katholische Kirche kann doch nicht als Tendenzbetrieb angesehen werden.
Mich würde einmal interessieren, ob es irgend eine Möglichkeit gibt, gegen die kk eine Verfassungsklage wegen Missbrauch der Religionsfreiheit anzustrengen.
Dach ich vom Recht so viel Ahnung habe wie vom Affenmelken wäre ich sehr dankbar für eine kurze Einschätzung zu dieser Frage.
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