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Feststellung des tatsächlichen Einkommens des Ehepartners

 
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gillersbergbaby
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.08.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 25.11.05, 13:22    Titel: Feststellung des tatsächlichen Einkommens des Ehepartners Antworten mit Zitat

Folgender Fall:

A und B leben in Trennung. B fordert nun von A über einen Anwalt den Unterhalt für sich ein. Hierbei gibt B ein monatliches Einkommen von 400 € an.
B arbeitet in der Gastwirtschaft des neuen Lebenspartners und zwar Vollzeit im gesamten Monat. Die angegebenen Netto-Einkünfte werden daher von A angezweifelt.
Wie kann man feststellen mit welchem Wert der neue Beruf in der Gastwirtschaft des Lebensgefährten tatsächlich angesetzt werden kann? Würde B so viel Zeit in einem anderen Beruf aufbringen, lägen die Einkünfte weit über 400 €.
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