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Mündliches Abkommen Holland/Deutschland

 
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Heaven
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 24.11.05, 18:55    Titel: Mündliches Abkommen Holland/Deutschland Antworten mit Zitat

Ich habe mit einer Züchterin aus Deutschland ein mündliches Abkommen. Sie hat von mir eine Katze erhalten, unter (wie wir das nennen) Aussatzbedingungen. Das bedeutet:Sie muß mir ein Jungtier dieser Katze oder ein Jungtier einer anderen Katze zurückgeben. Sobald Sie das getan hat ist die Katze welche Sie von mir erhalten hat Ihr entgültiger Eigentum.

Nun hat diese Züchterin mehrere Würfe gehabt, niemals aber mir ein Jungtier angeboten. Immer war die Rede von: nicht hübsch genug, nicht die richtige Kombination für dich usw.

Letzens sah ich auf der Website dieser Züchterin, daß Sie einen Wurf hat, aus dem ich ein Jungtier haben wollte. Ich schickte Ihr ein E-Mail in dem ich schrieb daß ich eines dieser Jungen haben möchte und erinnerte Sie an unsere Abmachung.

Sie stimmte zu, sagte aber Sie würde sich zurückmelden, da die Jungen im Moment krank sind (Impfreaktion).

Als ich nach zwei Wochen noch nichts vernommen hatten, schickte ich Ihr nochmals ein E-Mail und fragte nach, ob die Jungen jetzt gesund sind und abgegeben werden konnten.

Als Antwort bekam ich die Mitteilung daß unser Abkommen verjährt ist und ich keinen Anspruch mehr auf ein Jungtier habe.

Frage ist nun, wieviel Recht habe ich, was kann ich tun?

Hat ein mündliches Abkommen Rechtsgültigkeit und/oder Verjährungsfrist?

Ich lebe im Ausland, kann das meine eventuellen Rechte beeinflussen?
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Cicero
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 25.11.05, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

Der Fall wirft eine Reihe von Fragen auf, vor allem: Ist hier deutsches oder niederländisches Recht anwendbar? Kann man die deutsche Züchterin nur in Deutschland oder notfalls auch vor einem niederländischen Gericht verklagen?

Ich will hier nur ein paar Andeutungen machen. Auch ein mündlicher Vertrag ist wirksam, Verjährung ist allerdings auch möglich. Es ist aber mißbräuchlich, jemanden über Monate immer wieder zu vertrösten um dann plötzlich zu sagen: "ätsch, verjährt!" (Stichwort unzulässige Rechtsausübung). Ich glaube, dass man hier bei Geltung des deutschen Rechts ganz gute Erfolgsaussichten hätte, wenn man das alles beweisen kann.

Je nach dem, wie wichtig mir das ganze ist, würde ich mit der Geschichte mal zu einem Anwalt gehen. Er könnte der Züchterin einen bösen Brief schreiben und mit einer Klage drohen. (Aber vorher erkundigen, was es kosten soll!)
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