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Pflanzen / Grenzabstand

 
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Maxi
Gast





BeitragVerfasst am: 19.09.04, 19:29    Titel: Pflanzen / Grenzabstand Antworten mit Zitat

Hallo,

es gibt leider Nachbarn, die Streitigkeiten immer ausbreiten anstatt sie zu beenden. Und solcher fordert mich gerade über seine Anwalt auf, meinen alten Baum, den ich im November 2002 ca 130 cm an die Grenze zu ihm umsetzte nun zu entfernen bzw. zu schneiden, weil dieser angeblich gegen das Gesetz verstösst.
Es wurde natürlich vergessen , das er selber im Frühjahr 2002 einen Strauch an die Grenze umpflanzte, der aber grösser als meiner war und ist.

Was kann bzw. muss ich nun tun. Das Gesetzt sagt dazu folgendes :

Grenzabstände für Anpflanzungen

§ 37
Grenzabstände

(1) Der Eigentümer und der Nutzungsberechtigte eines Grundstücks haben mit Bäumen, Sträuchern und Hecken (Anpflanzungen) von über 1,20 m Höhe einen solchen Abstand zum Nachbargrundstück einzuhalten, daß für jeden Teil der Anpflanzung der Abstand mindestens ein Drittel seiner Höhe über dem Erdboden beträgt. Der Abstand wird waagerecht und rechtwinklig zur Grenze gemessen.

(2) Anpflanzungen, die über die zulässige Höhe oder den zulässigen Abstand hinausgewachsen sind, sind auf Verlangen des Eigentümers des Nachbargrundstücks auf die zulässige Höhe oder den zulässigen Abstand zurückzuschneiden, wenn der Eigentümer oder der Nutzungsberechtigte sie nicht beseitigen will. Die Verpflichtung nach Satz 1 darf nur unter Beachtung der nach § 24 Abs. 3 des Landschaftspflegegesetzes bestehenden Beschränkungen erfüllt zu werden.





§ 38
Boden- und Klimaschutzpflanzungen

(1) Mit Anpflanzungen zum Schutz landwirtschaftlich oder erwerbsgärtnerisch genutzter Grundstücke vor Witterungseinwirkungen (Boden- und Klimaschutzpflanzungen), die nicht über 7 m hoch sind, braucht der in § 37 Abs. 1 vorgeschriebene Grenzabstand nicht eingehalten zu werden. Wird die Höhe von 7 m überschritten, so gilt § 37 Abs. 2 entsprechend.

(2) Der Eigentümer und der Nutzungsberechtigte eines landwirtschaftlich oder erwerbsgärtnerisch genutzten oder eines ungenutzten Grundstücks müssen überhängende Zweige und eindringendes Wurzelwerk von Boden- und Klimaschutzpflanzungen, von denen keine erheblichen Beeinträchtigungen ausgehen, dulden.





§ 39
Ausnahmen

§ 37 gilt nicht für

Wald, bei Erst- und Wiederaufforstungen jedoch nur nach Maßgabe des § 18 Abs. 3 des Landeswaldgesetzes
Anpflanzungen, die hinter einer geschlossenen Einfriedigung vorgenommen werden und diese nicht überragen; als geschlossen gilt auch eine Einfriedigung, deren Bauteile breiter sind als die Zwischenräume;
Anpflanzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen;
Anpflanzungen an den Grenzen zu öffentlichen Verkehrsflächen, zu öffentlichen Grünflächen und zu oberirdischen Gewässern von mehr als 4 m Breite;
Hecken, die nach § 30 Abs. 1 auf der Grenze angepflanzt werden oder die das öffentliche Recht als Einfriedigung vorschreibt.




§ 40
Ausschluß des Anspruchs auf Zurückschneiden

(1) Der Anspruch auf Zurückschneiden von Anpflanzungen ist ausgeschlossen, wenn die Anpflanzungen über die nach diesem Gesetz zulässige Höhe oder den nach diesem Gesetz zulässigen Abstand hinausgewachsen sind und nicht bis zum Ablauf des zweiten darauffolgenden Kalenderjahres Klage auf Zurückschneiden erhoben worden ist.

(2) Der Anspruch auf Zurückschneiden von Anpflanzungen, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes vorhanden sind, ist ausgeschlossen, wenn

ihr Grenzabstand dem bisherigen Recht entspricht, es sei denn, daß die Anpflanzungen noch nicht älter als fünf Jahre sind, oder
ihr Grenzabstand nicht dem bisherigen Recht entspricht
und nicht bis zum Ablauf des zweiten auf das Inkrafttreten dieses Gesetzes folgenden Kalenderjahres Klage auf Zurückschneiden erhoben worden ist.



Vielen Dank für die Hilfe
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Tilman Kluge
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.11.2004
Beiträge: 13
Wohnort: 65812 Bad Soden Ts

BeitragVerfasst am: 03.11.04, 18:41    Titel: Re: Pflanzen / Grenzabstand Antworten mit Zitat

Maxi hat folgendes geschrieben::
Das Gesetzt sagt dazu folgendes


Um welches Gesetz (Bundesland, von wann, Fundstelle, z.B. Gesetz- u. Verordnungsblatt) geht es?

Spielt sich die Sache im Innen- oder Außenbereich ab?
_________________
TK
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silvester
Gast





BeitragVerfasst am: 07.11.04, 14:05    Titel: Nachbarrechtsgesetz? Forenhinweise Antworten mit Zitat

Sind dies Artikel aus dem Nachbarrechtsgesetz?

Unter Beachtung der Forenregeln hätten Sie eventuell bessere Hinweise:
http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6

gruß
frank
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