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ich habe eine Pauschalreise übe einen Reiseveranstalter gebucht/bezahlt.
Auf dem Rückflug ist mein Koffer stark beschädigt worden.
Die Abwicklung des Schadens habe ich, wie allgemein üblich, über die Fluggesellschaft versucht. Gestern habe ich jedoch von der Service-Hotline der Fluggesellschaft erfahren, das die Fluggesellschaft Insolvenz angemeldet hat, und der Schaden nicht mehr reguliert wird.
Meine Fragen:
- Haftet der Reiseveranstalter ?
- oder ist eine Abwicklung über den ‚Sicherungsschein für Pauschalreisen’ möglich ?
- oder geht es nur über den Insolvenzverwalter der Fluggesellschaft ?
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