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Jura Studium ohne Vordiplom, Zwischenprüfung?

 
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Achim01
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2005
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 27.11.05, 13:52    Titel: Jura Studium ohne Vordiplom, Zwischenprüfung? Antworten mit Zitat

Ich bin selbst kein Jurist und schreibe gerade an einem Leserbrief, in dem auch das Jura-Studium an der Universität angesprochen wird.

1) Wenn ich mich richtig erinnere, wurde früher keine Zwischenprüfung bzw. kein Vordiplom bei Jura angeboten bzw. gefordert, so dass viele Studenten erst nach 5, 6 Jahren Pflichtprüfungen hatten. Ist dies korrekt und trifft dies heute noch zu?

2) Meine Zeilen im Leserbrief, ist die Aussage korrekt?:

....
Bei den Juristen leistet man sich immer noch den Luxus einem Großteil der jungen Menschen erst nach fünf, sechs Jahren zu sagen, dass man Sie für ungeeignet hält, nicht nur eine Katastrophe für die Betroffenen, sondern auch ein massiver Kostenfaktor.
---

Danke für Antworten
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 28.11.05, 06:32    Titel: Antworten mit Zitat

Der Sachverhalt ist korrekt, auch heute noch ist ein Jura-Studium ohne Zwischenprüfung oder Vordiplom möglich. Üblich ist an solchen Universitäten aber ein System mit 3 kleinen und 3 großen Scheinen, bei denen jeweils eine Klausur und eine Hausarbeit zu bestehen sind.

Ihre Aussage im Leserbrief kann man so gelten lassen. Eine kritische Anmerkung dazu möchte ich jedoch machen:

Es handelt sich immerhin um erwachsene Menschen mit Abitur, von denen man also ein gewisses Denkvermögen erwarten kann. Jeder Student spürt schnell, ob er an Jura Spass hat oder nicht. Wenn ja, muss dann noch viel Fleiß und Arbeit hinzu kommen. Wenn weder Begabung noch Fleiss vorhanden sind, sollte man sich nach ein paar Semestern einem leichteren Studium zuwenden. Die Jura-Profs empfehlen dann immer, auf Lehramt umzusteigen.
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jimmythebob
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.01.2005
Beiträge: 510

BeitragVerfasst am: 28.11.05, 22:30    Titel: Antworten mit Zitat

Zumindest in BW gibt es eine Zwischenprüfung nach dem 4. Semester. Wenn man diese endgültig nicht besteht wird man exmatrikuliert! Ausrufezeichen
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Max77
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 05:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wenn ich mich richtig erinnere, wurde früher keine Zwischenprüfung bzw. kein Vordiplom bei Jura angeboten bzw. gefordert, so dass viele Studenten erst nach 5, 6 Jahren Pflichtprüfungen hatten. Ist dies korrekt und trifft dies heute noch zu?


Soweit ich mich erinnere war zu Zeiten ohne Zwischenprüfung das Bestehen der sog. kleinen und großen Scheine Voraussetzung für die Zulassung zum Staatsexamen.
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Wintermute*
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.10.2005
Beiträge: 910

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

Das Problem ist eher, dass viel zu viele Profs nicht gerne als die Bösen angesehen werden und deshalb grundsätzlich viel zu gute Noten verteilen und Studenten auch mit bodenlos schlechten Leistungen Scheine gerade so noch bestehen lassen. Und zwar auch und manchmal sogar gerade bei Zwischenprüfungen. Dann nützen aber Scheine und Prüfungen relativ wenig.

Das geht leider Hand in Hand damit, dass sich auch die meisten Studenten, die eigentlich fürs Jurastudium völlig ungeeignet sind, lieber so lange selbst betrügen, wie es nur geht.

Sie schleppen sich mit Müh und Not durch sämtliche Scheine, schieben ihr schlechtes Abschneiden grundsätzlich auf a) die gemeinen Profs, b) irgendwelche Schicksalsschläge oder c) einfach Pech, das aber irgendwann mal aufhören muss.
Betrogen und geschummelt wird natürlich sowieso und das teilweise auch noch so ungeschickt und dümmlich, dass man schon daran erkennt, dass das nie was werden kann.

Tja, und dann ist das Heulen und Zähneklappern groß, wenn man dann plötzlich und ganz unvorhergesehen auch durchs Examen fliegt.

Aber noch schlimmer ist es, wenn das erste sogar noch mit Müh und Not bestanden wird, dafür dann aber das zweite Examen in die Hose geht.
Dann hat man noch mal 3 Jahre (2 regulär, 1 Wiederholungsjahr) seines Lebens in den Sand gesetzt.

Und heutzutage kann man mit nur dem - schlechten - ersten Examen rein gar nichts mehr anfangen. Früher konnte man damit ja wenigstens noch Sachbearbeiter in ner Versicherung werden.

Dabei wäre es eigentlich ziemlich einfach, geeignete von ungeeigneten Studenten relativ früh zu unterscheiden.

Und ich würde es auch für wesentlich fairer halten, das den Studenten auch rechtzeitig mitzuteilen, als aus Feigheit und eigener Eitelkeit den lieben Onkel zu spielen und so dazu beizutragen, dass sich massenhaft Menschen ihr Leben mehr oder weniger versauen.
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