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Prozesskostenhilfe und Vermögen

 
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salma
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.09.2004
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 25.11.05, 13:20    Titel: Prozesskostenhilfe und Vermögen Antworten mit Zitat

Hallo;
Ich habe ein Problem und weiss nicht ,wie soll das gelöst werden.
Ich möchte Prozesskostenhilfe beantragen,denn ich bin Studenten und habe kein Job momentan,aber leider habe ich gleichzeitig Vermögen in Form von Wertpapiere, der aber mir nicht gehört .
Kann ich trotzdem Prozesskostenhilfe beantragen, und muss ich beweisen ,das das Vermögen nicht mir gehört.
Und noch eine Frage ,wie hoch können Scheidungskosten sein,wenn ich diese prozesskostenhilfe nicht beantragen.
Und danke im Voraus
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Chavah
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 3873

BeitragVerfasst am: 26.11.05, 22:06    Titel: Antworten mit Zitat

Also, PKH kann jeder beantragen. Die Frage ist, ob es bewilligt wird. Warum soll eigentlich der Steuerzahler für Dich zahlen, wenn Du doch Vermögen hast?

chavah
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salma
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.09.2004
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 27.11.05, 15:07    Titel: vermögen Antworten mit Zitat

Das vermögen gehört mir nicht . ich habe das Geld nur von jemandem ausgeliehen, das zu erwitschaften durch Wertpapiere Handel, aber leider habe ich nur Velust gemacht.
Dewegen kann ich die Kosten des Gericht nicht bezahlen.
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