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Wahlausübung ist Bürgerpflicht ??
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 26.11.05, 01:41    Titel: Antworten mit Zitat

Martin Jandel hat folgendes geschrieben::

Über Belgien weiß ich, daß sie dort eine Wahlpflicht haben und daß Wahlboykott mit bis zu 1000 € bestraft wird. Wenn die Wahl geheim ist, frage ich mich, wie die das durchsetzen.


Ähnlich in einigen österreichischen Bundesländern bis 2004. Es wurde aber darauf verzichtet, die Geldstrafen einzutreiben.

In Deutschland sind Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet, Betriebsräte zu wählen, wenn der Betrieb mindestens 5 Beschäftigte hat (§ 1 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Aber auch da gibt es keine Sanktion, wenn sie es einfach nicht machen.
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Martin Jandel
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Anmeldungsdatum: 06.05.2005
Beiträge: 132
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 26.11.05, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

gloriaD hat folgendes geschrieben::
vor dem Wahlvorgang im Wählerverezichnis abgehakt wird.
Heißt: Stimme abgegeben, von jetzt an Klappe halten!
Was Sie dann auf den Wahlzettel schreiben oder ob er ungültig ist, ist doch ziemlich egal für die Bürgerpflicht. Hauptsache abgegeben.
Und wer seine Stimme nicht abgibt oder hinterher von ihr noch ungebührlichen Gebrauch macht, der wird eben ..........!

Ist es denn kein Wahlboykott, einen leeren oder ungültigen Stimmzettel abzugeben?
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Klein-Fritzchen
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Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 26.11.05, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Martin Jandel hat folgendes geschrieben::

Ist es denn kein Wahlboykott, einen leeren oder ungültigen Stimmzettel abzugeben?

Wenn Sie so wollen ja, aber man kann ihn nicht verfolgen.
_________________
Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
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Oberlehrer Lempel
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1454

BeitragVerfasst am: 27.11.05, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
meiner Meinung nach wäre die Abgabe eines ungültigen Stimmzettels kein Wahlboykott.
Welche andere Möglichkeit hätte ich denn, vorausgesetzt es gäbe eine Pflicht, an einer Wahl teilzunehmen, mich meiner Stimme zu enthalten?
Und ein Wahlrecht, welches mir vorschriebe, irgendeiner der zur Wahl stehenden Parteien/Personen meine Stimme geben zu müssen, fände ich dann doch eher undemokratisch ...

gez. Lempel
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Klein-Fritzchen
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Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 27.11.05, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Diskussion führen wir doch im luftleeren Raum, denn es gibt in Deutschland (zumindest auf Bundesebene) keine Wahlpflicht. Insofern kann auch niemand wissen, was genau unter Strafe gestellt wäre, wenn es eine Wahlpflicht gebe.

Wenn man die Wahlpflicht so eng auslegen würde, daß bereits ein Ungültigmachen des Stimmzettels oder die Abgabe eines leeren Stimmzettels strafbar wäre, dann Frage ich mich, wie man das verfolgen wollte.
Auf den Stimmzetteln steht ja nicht der Name des Wählers. Und falls doch, wäre das mit Sicherheit ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip, denn dann wäre die Wahl ja nicht geheim.

Die Einführung einer Wahlpflicht kann deshalb nur bedeutet, daß man verpflichtet ist, einen Stimmzettel in die Urne zu werfen. Und genau deshalb wäre der Sinn einer Wahlpflicht auch fragwürdig.
_________________
Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
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moro
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 27.11.05, 23:18    Titel: Antworten mit Zitat

Klein-Fritzchen hat folgendes geschrieben::
Auf den Stimmzetteln steht ja nicht der Name des Wählers. Und falls doch, wäre das mit Sicherheit ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip, denn dann wäre die Wahl ja nicht geheim..


In der Tat wäre das ein Verstoß gegen Art. 38 GG (geheime Wahl) - aber wieso gegen das Demokratieprinzip?

Gruß,
moro
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 27.11.05, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

moro hat folgendes geschrieben::
Klein-Fritzchen hat folgendes geschrieben::
Auf den Stimmzetteln steht ja nicht der Name des Wählers. Und falls doch, wäre das mit Sicherheit ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip, denn dann wäre die Wahl ja nicht geheim..


In der Tat wäre das ein Verstoß gegen Art. 38 GG (geheime Wahl) - aber wieso gegen das Demokratieprinzip?



Daß die Wahlen frei sein müssen, gehört doch wohl unstreitig zur Demokratie. Und "geheim" ist eine Voraussetzung für "frei". Man kann nur frei wählen, wenn man absolut sicher ist, daß die Wahlentscheidung keinerlei persönliche Folgen haben kann.

Gegenbeispiel: in der DDR war es zeitweise - vielleicht auch nur regional - "üblich", daß man die Wahlkabinen nicht benutzt. Denn wer ein aufrechter Sozialist war, mußte nicht verheimlichen, daß er die SED wählte (bzw. die Nationale Einheitsfront oder wie das dort hieß). Da traute sich wohl kaum einer "nein" auf den Stimmzettel zu schreiben, wenn die Stasi zuguckt.

In der BRD müßten die Wahlhelfer eine Stimmabgabe verhindern, wenn der Wähler nicht die Wahlkabine (alleine) benutzt.
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moro
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 28.11.05, 00:08    Titel: Antworten mit Zitat

Art. 38 S. 1 GG nennt fünf Merkmale für eine verfassungskonforme Abgeordnetenwahl: allgemein, unmittelbar, frei, gleich, geheim. Jedes dieser Adjektive hat seine eigene Bedeutung. Natürlich sind sie nicht unverbunden. Ist die Wahl geheim, ist ihre Freiheit leichter zu gewährleisten als dies bei einer nicht geheimen Wahl der Fall wäre. Dennoch ist frei ist nicht das gleiche wie geheim.

Und das Demokratieprinzip (Art. 20 GG) - "Volksherrschaft" - ist wiederum ein eigenständiges Prinzip. Hier ist es genauso: die fünf Wahlrechtsgrundsätze sind eine gute Möglichkeit, das Demokratieprinzip zu verwirklichen. Es gibt aber auch andere. In den USA ist beispielsweise die Präsidentenwahl nicht unmittelbar, sondern erfolgt über Wahlmänner. Beim Mehrheitswahlrecht im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland mag man an der Gleichheit der Wahl zweifeln. (Auch unsere 5%-Klausel ist in dieser Hinsicht ja nicht ganz unproblematisch.) Trotzdem wird den USA und dem VK ja nicht ihr demokratischer Charakter bestritten.

Gruß,
moro
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 28.11.05, 00:33    Titel: Antworten mit Zitat

"Geheim" halte ich schon für einen elementaren Grundsatz, s.o. das Beispiel aus der DDR. Soweit mir bekannt, ist "geheim" auch in allen Demokratien anerkannt.

Zu "gleich:

moro hat folgendes geschrieben::
In den USA ist beispielsweise die Präsidentenwahl nicht unmittelbar, sondern erfolgt über Wahlmänner. Beim Mehrheitswahlrecht im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland mag man an der Gleichheit der Wahl zweifeln. (Auch unsere 5%-Klausel ist in dieser Hinsicht ja nicht ganz unproblematisch.) Trotzdem wird den USA und dem VK ja nicht ihr demokratischer Charakter bestritten.


Vergleichbar mit dem Problem aus UK ist in der BRD der Bundesrat, also die indirekt gewählte zweite Kammer des Parlaments. Dort hat NRW mit 17 Millionen Einwohnern 6 Stimmen, Bremen mit einer halben Million Einwohner 3 Stimmen. Die bei der Bremer Landtagswahl (heißt dort anders) abgegebene Stimme eines Bürgers wirkt sich also im Bundesrat etwa 34mal stärker aus als die eines Bürgers aus NRW.

Zu den USA: wenn ich mich recht entsinne, hatte bei der vorletzten Präsidentenwahl Al Gore die Mehrheit der Wählerstimmen, Bush aber die Mehrheit der Wahlmänner (ganz abgesehen vom Problem in Florida). Da wurde schon teilweise bezweifelt, ob es demokratisch ist, wenn der von der Mehrheit der Wähler gewählte Kandidat verliert. Ist es im Ergebnis aber wohl schon, da die Mehrheit der Amerikaner dieses Wahlsystem wollte.
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moro
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 28.11.05, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

FM hat folgendes geschrieben::
"Geheim" halte ich schon für einen elementaren Grundsatz


Ich auch.

Mein Einwurf bezog sich nur auf die Gleichsetzung der Wahlrechtsgrundsätze mit dem Demokratieprinzip.

In der urdemokratischen "Landsgemeinde" des Schweizer Kantons Appenzell (Innerrhoden) beispielsweise wird über alles Wichtige alljährlich auf dem Landsgemeindeplatz auf einer öffentlichen Versammlung offen - nicht geheim - angestimmt.

Gruß,
moro
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Oberlehrer Lempel
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1454

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 09:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
OT:
FM hat folgendes geschrieben::
Vergleichbar mit dem Problem aus UK ist in der BRD der Bundesrat, also die indirekt gewählte zweite Kammer des Parlaments. Dort hat NRW mit 17 Millionen Einwohnern 6 Stimmen, Bremen mit einer halben Million Einwohner 3 Stimmen. Die bei der Bremer Landtagswahl (heißt dort anders) abgegebene Stimme eines Bürgers wirkt sich also im Bundesrat etwa 34mal stärker aus als die eines Bürgers aus NRW.

Nein, "nur" etwa 17 mal stärker:
3 / 0,5 Mio. = 17 * 6 / 17 Mio.

Nur so nebenbei ... Cool

gez. Lempel
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fontane
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Anmeldungsdatum: 01.12.2004
Beiträge: 257
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

FM hat folgendes geschrieben::
...
Vergleichbar mit dem Problem aus UK ist in der BRD der Bundesrat, also die indirekt gewählte zweite Kammer des Parlaments....


Na, über diesen Satz kann man sich auch wunderbar verbreiten, aber ich wollte eigentlich nur sagen:
Im eigenständigen Verfassungsorgan Bundesrat ist es mit der Ungleichheit der Stimme noch viel schlimmer. In den Ausschüssen hat nämlich jedes Land nur eine Stimme, die auch so, ungewichtet, protokolliert wird. Bei großen politischen Fragen wird das im Plenum natürlich wieder eingefangen, aber im BR ist die Ausschußarbeit raditionell stark.
Die Sache mit der Gleichheit läßt sich beliebig weiter problematisieren, etwa bei der Frage der Besetzung der Bundesratsseite des Vermittlungsausschusses (beim BT ja letztlich über das Wahlverfahren auch).

Und ansonsten finde ich, dass die Einführung einer Wahlpflicht im Ergebnis unangemessen in meine Freiheitsrechte eingreift, da ich ja auch durch einen leeren Umschlag oder einen ungültigen Stimmzettel Nichtwähler werden kann.
Gruß
fontane
(geht immer wählen und freut sich über jeden, der nicht hingeht und meiner Stimme so mehr Gewicht verleiht Winken )
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