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Vom Hund angefallen...

 
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gerhard2k1
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.05.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 04.11.05, 21:53    Titel: Vom Hund angefallen... Antworten mit Zitat

Hallo,

heute Abend bin ich nichtsahnend nach Hause, und habe vor meiner Haustür einen Nachbar mit seinem Schäferhund getroffen. Kurzer Smalltalk, dann spring der Hund los und beisst mir in den Oberschenkel. Lag wohl an dem Essen das ich dabei hatte. Keinen Maulkorb trotz der Größe, und immer aggressiv. War beim Arzt und habe mir die Verletzung bescheinigen lassen, ist ein fetter Bluterguß geworden und Abschürfungen. Habe ihn auch bei der Polizei angezeigt. Eine Entschuldigung kam bis jetzt nicht. Was kann ich in so einem Fall an Schmerzensgeld erwarten?

Würde mich über eine Antwort sehr freuen

Grüsse
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Abrazo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 04.11.05, 23:55    Titel: Antworten mit Zitat

Erwarten kannst du gar nichts.

Wenn du Schmerzensgeld haben willst, solltest du dich bei einem Anwalt informieren, denn das gehört zum Zivilrecht und hat mit dem Strafrecht (Anzeige bei der Polizei) gar nichts zu tun. Informiere dich beim Anwalt, welche Höhe üblich ist, und dann lass den Anwalt dem Halter deine Forderung übermitteln.

Übrigens sind Schäferhunde nicht maulkorbpflichtig.

Wenn du der Ansicht bist, der Hund sei aggressiv und habe dich grundlos angegriffen (also nicht, weil du ihm z.B. auf die Pfote getreten bist, dann würde das in NRW untersucht werden), solltest du ihn beim kommunalen Ordnungsamt anzeigen, denn das ist für die Überwachung der Hundegesetze zuständig. Das kann den Hund unter Leinen-und Maulkorbpflicht stellen, wenn er ohne Grund (und die Gründe sind sehr eng gefasst, nämlich Selbstverteidigung, Verteidigung seines Halters und Abwehr illegaler Aktionen - ein Hund, der einen Einbrecher beißt, gilt nicht als bissig) einen Menschen angegriffen hat.

Ist übrigens gut möglich, dass die Sache strafrechtlich eingestellt wird gegen Geldbuße an Tierheim oder so oder gar mangels öffentlichem Interesse, weil die Angelegenheit strafrechtlich so gravierend nicht ist; um sicher zu stellen, dass der Hund als bissiger Hund eingestuft wird und einen Maulkorb verpasst bekommt, ist das Ordnungsamt auf jeden Fall die bessere Adresse.
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Catlady
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.07.2005
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: 07.11.05, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ob ein Hund einen Maulkorb braucht lässt sich nicht an der Größe festmachen.
Rex braucht keinen bei 70cm und 50 kg-aber er tut auch ohne mein Kommando keiner Fliege was zu leide.
Es gibt in den meisten Bundeländern sog. Listenhunde. Diese varieren jedoch von Land zu Land. Heisst also wenn dein Rottweiler in NRW lebt ist er gefährlich, ziehst du nach Hamburg ist er nicht gefährlich. Das ist also im Prinzip auch Humbug. Steht ein Hund auf der Liste im jeweiligen Bundesland darf er nur nach bestandenem Wesenstest ohne Maulkorb und Leine laufen.
Der Schäferhund steht nirgendwo auf der Liste, wobei ich allerdings finde das dieser wesentlich gefärhlicher ist (versauter Charakter) als ein Rotti.
Wenn ein Hund der gebissen hat nicht auf der Liste steht, kann man den Vorfall beim Ordnungsamt anzeigen. Dabei sit es egal ob Yorkie oder dt. Dogge
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fhilgers
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 27.11.05, 01:16    Titel: Antworten mit Zitat

Naja die Frage die sich mir stellt, ist eher ob Abschürfungen und Bluterguss beissen sind, denn wenn ein Schäferhund zubeisst dann ergeben sich daraus eigentlich schlimmere wunden, zumindest im normalfall.

Vor allem wäre da mal die Frage , wenn es ein Nachbar ist, wieso direkt anzeigen gehen? Unte rdem Strich ist der Hund der leidtragende, je nachdem wie die sache ausgeht, von daher würde ich speziell wenn es ein Nachbar oder genrell ein guter Bekannter ist, eher mal mit dieser Person ein klärendes Gespräch führen.
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Abrazo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 27.11.05, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

Sehe ich anders.

Angriff ist Angriff. Ob dabei eine Hose zerrissen wurde oder ein Biss ins Lebendige erfolgte, das ist für den Vorfall egal. Entscheidend ist nur, ob der Hund ein 'vernünftiges Motiv' hatte. Wenn einer meinem Hund auf Schwanz oder Fuß tritt, zwickt er den Treter in die Hacken. Zu Verletzungen kommt es dabei nicht (Schäferhunde können ihre Beißkraft hervorragend kontrollieren, die brechen ja auch einem ungehorsamen Schaf nicht das Bein, obwohl sie es ohne weiteres könnten) und das 'Motiv' ist einleuchtend, also keine Aggressivität.

Sieht auch das NRW-Hundegesetz anders. Als gefährlich kann ein Hund schon deswegen eingestuft werden, wenn er einen Menschen gefahrdrohend anspringt, ohne dass es zu irgend einer Verletzung kommt.

Ein fetter Bluterguss ist auf jeden Fall mehr als mal eben zwicken oder kneifen. Die Frage ist, inwiefern die Kleidung schlimmere Auswirkungen abgehalten hat.

Bleibt also die Frage nach dem Motiv. Da muss man eben den Hundehalter zu hören. Ging dem Vorfall das voraus, was man nachbarschaftlichen Smalltalk nennt, dann ist der Hund gefährlich. War der Smalltalk aber tatsächlich eine Auseinandersetzung, bei der der Hund das Verhalten des Verletzten als Angriff auf seinen Halter interpretieren konnte oder ist er beim Smalltalk mal eben getreten worden, dann sieht die Sache ganz anders aus. Denn ein Hund, der sich selbst oder seinen Halter gegen einen Angriff verteidigt, gilt nicht als bissig.
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fhilgers
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 28.11.05, 00:57    Titel: Antworten mit Zitat

nunja aber da liegt ja genau das Problem, wobei allerdings meist das Tier der leidtragende ist.

Denn der/die angefallene wird niemals zugeben, das der Angriff des Hundes provozeirt war durch z.b Treten, oder anderweitige Provokationen. Im FAlle eines Streitgespräches das beide Parteien besätigen würden sicherlich eine andere Sache.

Mal angenommen das tier hat aufrgund eines beabsichtigten oder unbeabsichtigten auf den Schwanz treten oder allgemeines treten so reagiert, dies muss der Halter nicht gesehen habe, allerdings würde das Opfer dies nicht zugeben, daher würde der Hund sehr wahrscheinlich als gefährlich eingestugt.

Wobei ich weiss ja nicht wie das anderorts so gang und gebe ist, allerdings wird hier wo ich herkome dann erstmal der private kontakt mit dem NAchbarn gesucht und gesprochen wie man so etwas klären kann und eben nicht direkt zur Polizei gelaufen und Anzeige gemacht, denn dies deutet für mich eher auf nicht so gutes Verhälltniss zum Nachbarn hin.

Ich bin sicherlich kein Freund von bissigen Hunden, alleridngs habe ich bisher schon genug erleben können, wo Hunde als Sündeböcke genutzt wurden, eben weil die vermeintlichen Opfer schlicht und ergreifend, HHunedhasser waren die wissentlich provoziet haben. Ich möchte dies sicherlich nciht dem Threadersteller unterstellen, nur was bitteschön möchte er mit einer Aneige bezwecken? Das er Schmerzensgeld bekommt? Das das Tier als gefährlich eingestuft wird oder aber dem BEsitzter abgenommen wird? Eben diese Fragen gehen mir da durch den Kopf,

Denn ein Hund der gefährlich ist ist dies im normalfall immer und dies zeigt sich am verhalten, also wieso sollte der Hund urplötzlich einfach mal so wen angreifen? Es sind für mich einfach ein paar Unklarheiten zuviel vorhanden, denn der Hund hat nicht durchgebissen, denn eine normale Hose schützt da ja nicht wirklich viel, also kann man da ja schonmal ausschliessen das der Hund schwer verletzen wollte. Weiterhin wie hat der Halter reagiert? Er hat sich nicht entschuldigt ok, mag ja sein, aber was war seine Reatkion auf die Sache selber?

Also sicherlich mag das rechtlich ne einigermasen klare Sache sein, aber rein vom Verständniss her, das ich dahingehend aufbringen kann, kann ich eben den Zusammanhang als solches bei einem Bluterguss, zu einer anzeige, zu einem vermeintlich gefährlichem Hund der aber vor nie auffälig geworden zu sein scheint nicht nachvollziehen.
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 28.11.05, 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
und immer aggressiv.

Kann stimmen, kann auch nur eine subjektive Meinung sein.
In der Praxis haben die Leute sehr viel Geduld mit aggressiven Hunden. Es dauert meist eine ganze Zeit, bevor einer einen Hund wirklich als aggressiv meldet.

Zitat:
Mal angenommen das tier hat aufrgund eines beabsichtigten oder unbeabsichtigten auf den Schwanz treten oder allgemeines treten so reagiert, dies muss der Halter nicht gesehen habe, allerdings würde das Opfer dies nicht zugeben, daher würde der Hund sehr wahrscheinlich als gefährlich eingestugt.

Gegen Fehleinschätzungen gibt es eine ganz einfache Methode: man führt seinen Hund beim Veterinäramt vor. Ein gut erzogener, im Gehorsam stehender Schäferhund wird dort auf jeden Fall als unbedenklich erkannt - und dann ist es der Kläger, der unglaubwürdig wird.
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