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TimH Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 26.11.05, 17:55 Titel: Minderjährig Gewerbe gründen |
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Hallo,
nach §112 (BGB) ist es einem Minderjährigen mit der Einstimmung von Eltern und Vormundschaftsgericht möglich ein Gewerbe zu gründen. Nun zur Frage:
Hat jemand mal so eine Gründung gemacht? Welche Fragen werden z.B. gestellt beim Richtergespräch? Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt werden?
MfG,
Tim H. |
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Servicer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1255
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Verfasst am: 27.11.05, 01:28 Titel: Re: Minderjährig Gewerbe gründen |
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TimH hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
nach §112 (BGB) ist es einem Minderjährigen mit der Einstimmung von Eltern und Vormundschaftsgericht möglich ein Gewerbe zu gründen. Nun zur Frage:
Hat jemand mal so eine Gründung gemacht? Welche Fragen werden z.B. gestellt beim Richtergespräch? Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt werden?
MfG,
Tim H. |
ein "richtergespräch" findet meistens nicht statt. wichtig ist, dass die einzureichenden unterlagen stimmig sind. hierzu empfiehlt sich die beratung durch einen rechtsanwalt. |
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TimH Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 27.11.05, 14:59 Titel: |
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Also muss ich erstmal nur zu dem für meinen Bereich zuständigen Vormundschaftsgericht gehen und die Unterlagen abholen, ja? Und für das Ausfüllen einen Rechtsanwalt zu rate ziehen?
Ich habe bis jetzt immer gehört, dass ein Richtergespräch stattgefunden hat. Worauf kommt es dann an? Wann wird eines gemacht, wann nicht?
Gruß, Tim H. |
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Servicer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1255
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Verfasst am: 27.11.05, 15:12 Titel: |
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TimH hat folgendes geschrieben:: | Also muss ich erstmal nur zu dem für meinen Bereich zuständigen Vormundschaftsgericht gehen und die Unterlagen abholen, ja? Und für das Ausfüllen einen Rechtsanwalt zu rate ziehen?
Ich habe bis jetzt immer gehört, dass ein Richtergespräch stattgefunden hat. Worauf kommt es dann an? Wann wird eines gemacht, wann nicht?
Gruß, Tim H. |
sie müssen keine unterlagen abholen, sondern dem gericht schlüssig vortragen, dass die voraussetzungen für eine genehmigung vorliegen. hierzu empfiehlt sich eine beratung durch einen rechtsanwalt. |
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TimH Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 27.11.05, 16:30 Titel: |
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Hallo,
welche Voraussetzungen sind denn nötig? Aber mit "vortragen" meinen Sie doch ein Gespäch mit dem Richter, oder?
Wenn ich also eine solche Genehmigung habe, dann kann ich eine Gbr gründen!? Oder welche Gesellschaftsform ist das dann? |
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Rembrandt FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
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Verfasst am: 28.11.05, 06:21 Titel: |
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Wenn Sie Ihr Gewerbe alleine betreiben wollen, brauchen Sie keine Gesellschaft zu gründen. Sie können ganz eigenständig unter ihrem Namen auftreten.
Eine Gesellschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Personen. |
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Gast
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Verfasst am: 28.11.05, 06:47 Titel: |
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TimH hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
welche Voraussetzungen sind denn nötig? Aber mit "vortragen" meinen Sie doch ein Gespäch mit dem Richter, oder?
Wenn ich also eine solche Genehmigung habe, dann kann ich eine Gbr gründen!? Oder welche Gesellschaftsform ist das dann? |
Mit vortragen ist gemeint, dass Sie schriftlich einen Antrag stellen und diesen zunächst einmal schriftlich begründen. Sie müssen darlegen, dass sie in der Lage sind eigenständig ein Gewerbe zu betreiben und Ihre Geschäftsidee darstellen. In der Regel wird es trotzdem zu einer Anhörung durch das Gericht kommen. Zuständig für die ganze Sache ist übrigens kein Richter, sondern ein Rechtspfleger. |
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Servicer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1255
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Verfasst am: 28.11.05, 08:27 Titel: |
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TimH hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
welche Voraussetzungen sind denn nötig? Aber mit "vortragen" meinen Sie doch ein Gespäch mit dem Richter, oder?
Wenn ich also eine solche Genehmigung habe, dann kann ich eine Gbr gründen!? Oder welche Gesellschaftsform ist das dann? |
bei so vielen fragen lohnt sich direkt der gang zum anwalt. |
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TimH Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 28.11.05, 16:12 Titel: |
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lljk hat folgendes geschrieben:: | Mit vortragen ist gemeint, dass Sie schriftlich einen Antrag stellen und diesen zunächst einmal schriftlich begründen. Sie müssen darlegen, dass sie in der Lage sind eigenständig ein Gewerbe zu betreiben und Ihre Geschäftsidee darstellen. In der Regel wird es trotzdem zu einer Anhörung durch das Gericht kommen. Zuständig für die ganze Sache ist übrigens kein Richter, sondern ein Rechtspfleger. |
Hallo,
also in jeden Fall muss ich erst eine schriftliche Begründung machen inklusive einem Auszug aus meinem Konzept, dann folgt normalerweise ein Gespräch mit einem Rechtssprecher?
Welche Fragen werden in solch einem Gespräch z.B. gestellt?
Gruß, Tim H. |
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Servicer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1255
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Verfasst am: 28.11.05, 23:46 Titel: |
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TimH hat folgendes geschrieben:: | lljk hat folgendes geschrieben:: | Mit vortragen ist gemeint, dass Sie schriftlich einen Antrag stellen und diesen zunächst einmal schriftlich begründen. Sie müssen darlegen, dass sie in der Lage sind eigenständig ein Gewerbe zu betreiben und Ihre Geschäftsidee darstellen. In der Regel wird es trotzdem zu einer Anhörung durch das Gericht kommen. Zuständig für die ganze Sache ist übrigens kein Richter, sondern ein Rechtspfleger. |
Hallo,
also in jeden Fall muss ich erst eine schriftliche Begründung machen inklusive einem Auszug aus meinem Konzept, dann folgt normalerweise ein Gespräch mit einem Rechtssprecher?
Welche Fragen werden in solch einem Gespräch z.B. gestellt?
Gruß, Tim H. |
Als Kaufmann musst Du rechnen können. Daher z. B. die Fragen
Wie hoch ist die USt. zur Zeit? Wie hoch wird sie voraussichtlich ab 1.1.2007 sein?
Du verkaufst einen PC für 450 Euro. Wieviel USt. ist im Preis enthalten?
Wieviel gibt 47x11?
Wenn Du alles richtig beantwortest, bist du echt gut  |
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TimH Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 29.11.05, 13:52 Titel: |
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Achso,
also werden eher Fragen zum wirtschaftlichen Part gestellt!? Ich dachte Fragen wie warum ich das machen möchte und wie.
Mein erster Schritt also zum Vormundschaftsgericht und eine selbstgeschriebene Beantragung einreichen? |
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