Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kündigung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kündigung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
lea1323
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 10:26    Titel: Kündigung Antworten mit Zitat

Guten Morgen-
Eine Kraftfahrtversicherung wird im Vergleich zum Vorjahr günstiger, ist aber im Vergleich zu anderen Versicherern sehr hocch.
Ein Wechsel könnte interressant sein.

jedoch:

Auf der Rückseite der Beitragsrechnung ist vermerkt:
Da der auf der Vorderseite genannte "Vergleichsbeitrag" höher aks der neue Beitrag ist, können Sie wegen der Beitragsänderung nicht kündigen.

Kann das wirklich sein - entspricht das dem Recht?

Danke, schon mal im Vorraus Mit den Augen rollen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

man hat nur bei einer tatsächlichen tariferhöhung ein ausserordentliches kündigungsrecht.

man kann allerdings "ordentlich" zum ablauf kündigen. wenn die hauptfälligkeit der 01.01 ist, kann man noch bis zum 30.11 kündigen. also, beeilung Winken
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

Selbst wenn Sie mit der Begründung einer Beitragsänderung nicht kündigen können (das ginge dann evtl. auch außer der Reihe), so können Sie doch noch ohne Angaben von Gründen bis zum 30.11. ordentlich und fristgerecht kündigen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
lea1323
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

Herzlichen Dank für diese "Blitzantworten",
Ihr seid einfach große Klasse hier
Herzlichen Gruß
Lea Lachen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Markus Kaiser
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 30.11.05, 00:28    Titel: Antworten mit Zitat

hallo lea,

weitere anmerkung:
kündigung kann auch per fax noch morgen (ups, heute) gesendet werden.

mit dem neuen vertrag haben sie sogar zeit. dieser muß nicht bis zum 30.11. abgeschlossen sein.

also: in ruhe die leistungen anderer anbieter vergleichen (sie können ja hier im forum lesen, was alles passieren kann) und vorsichtshalber kündigen.

gruß

markus kaiser
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 30.11.05, 07:51    Titel: Antworten mit Zitat

Markus Kaiser hat folgendes geschrieben::

weitere anmerkung:
kündigung kann auch per fax noch morgen (ups, heute) gesendet werden.


Das kann unter Umständen schiefgehen. Für eine Kündigung ist die Schriftform vorgeschrieben. Ein Fax erfüllt NICHT die Schriftform, sondern die "Textform". Zwar werden die meistenVersicherer in der Praxis eine Fax-Kündigung trotzdem akzeptieren, aber man sollte sich nicht drauf verlassen.

Markus Kaiser hat folgendes geschrieben::

mit dem neuen vertrag haben sie sogar zeit. dieser muß nicht bis zum 30.11. abgeschlossen sein.

also: in ruhe die leistungen anderer anbieter vergleichen (sie können ja hier im forum lesen, was alles passieren kann) und vorsichtshalber kündigen.



Auch das kann schiefgehen. Es ist möglich (aus welchen Gründen auch immer), dass der neue Versicherer den Vertrag nicht im gewünschten Umfang oder zu den gewünschten Konditionen abschließen will. Kraftfahrt-haftpflicht muss er nehmen, für alles andere herrscht Vertragsfreiheit

Also: erst Annahmebestätigung, und dann kündigen. Dann sollte man vor unleibsamen Überraschungen sicher sein. .
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kira701
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.12.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 09.12.05, 21:15    Titel: Hallo Mogli, Antworten mit Zitat

kannst du mir, dass mal mit der schrift- und textform erklären. Soweit ich weiß sind lt. BGH-Urteil sogar Kdg. per Email ohne Unterschrift gültig, wenn aus der Emailadresse ersichtlich ist, dass es sich um den VN handelt. Z.B. Lieschen Müller hat die Mailadresse: Müller.Lieschen@....
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 12.12.05, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Das ist wohl ne VVG-Vorschrift (mein ich jedenfalls, hab meine Rechtsgrundlagen gerade nicht hier). Widerrufe/Widersprüche kann man meist auch per Fax oder Email machen(in den Vertragsbedingungen des Versicherers nachschauen), ge3nauso auch allgemeine Mitteilungen.

Ich würde immer empfehlen, wenns schnell gehen soll: Beratungsbüro des jeweiligen Versicherers aufsuchen, Kündigung dort persönlich abgeben, Empfang auf einer Kopie des Schreibens mit Datum quittieren lassen- ist dasselbe wie ein Einschreiben und erfüllt daher alle gesetzlichen Vorschriften.
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.