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Haftpflichtschaden

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.11.04, 09:11    Titel: Haftpflichtschaden Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Der Neffe vom Vermieter unseres Nachbargrundstückes hat vom demselben die Erlaubnis bekommen, eine 20m hohe Tanne zu Brennholz zu verarbeiten.Die Tanne steht auf dem Nachbargrundstück. Der Neffe hat die Tanne unten abgesägt und versuchte dann mit 4 Mann die Tanne in die richtige Richtung zu ziehen. Das das so nicht klappen kann ist sogar mir als Laien verständlich. Die Tanne stürtze dann genau in die andere Richtung und richtete Totalschaden auf unseren Gartenschuppen an.
Seine Versicherung schickte einen Gutachter der den Totalschaden bescheinigte.
Einen Tag später bekamen wir einen Anruf von dem Gutachter der uns mitteilte, dass die Versicherung nicht für den Schaden aufkommen wird, weil sich der Neffe wie ein "Formel 1-Wagen im Strassenverkehr" verhalten habe.
Ich denke mal das heisst soviel wie "fahrlässig" ?!
Eine Rechtschutz habe ich nicht!

Hat Jemand von Ihnen auch so ein Fall gehabt und kann mir vielleicht Tips geben bzw
weitere Vorgehensweisen vorschlagen?

Stichpunkte:

Anwalt
weitere Kosten
Strafrecht
Mitschuld des Vermieters

Vielen Dank für Ihre Mühe

Gruss

Jens
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.11.04, 09:20    Titel: Antworten mit Zitat

leichte und grobe fahrlässigkeit sind im rahmen der haftpflicht versichert. "doof wie brot" ist also kein ausschluss...

ich würde erstmal die schriftliche antwort der versicherung abwarten...
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Theo
Gast





BeitragVerfasst am: 08.11.04, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

Die Versicherung hat Recht. Nach den Vertragsbedingungen sind Schäden durch
eine ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung nicht versichert. So hat das
LG Paderborn am 02.08.1990 entschieden "Das Fällen von Bäumen von nicht
unbeträchtlicher Größe und Höhe in unmittelbarer Nähe von Gebäuden stellt eine
ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung dar".

Der Versicherer ist Leistungsfreit. TROTZDEM haftet der Verursacher, da er
nicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat. Sie müssen sich den
Schaden also direkt vom Schädiger ersetzen lassen.

Gruß Theo
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Gast






BeitragVerfasst am: 09.11.04, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antworten!


Gruss


Jens
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Jens
Gast





BeitragVerfasst am: 18.11.04, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo nochmal,

die Versicherung hat nach langem Hin und Her die Deckung übernommen.
Dies teilte mir der Sachberbeiter eben am Telefon mit.
Wir haben vorher ja ein Angebot einer Tischlerfirma eingeholt wo uns eine neue Hütte in diesem Unfang ca 6000,00 Euro kosten soll.
Ich weiss das uns der Zeitwert der Hütte zusteht und bin nicht so naiv zu glauben, alles ersetzt zu bekommen..
Der Versicherer sagt die Hütte ist so und so alt und will uns 20% der 6000,00 Euro erstatten(Staffelung). Auf meine Frage hin das man sich mit dem Alter auch verschätzen könnte meint er, anstatt der Altersschätzung könne man ansonsten anhand derLebenserwartung der Hütte schätzen was er aber nicht empfehlen würde, da das schlechter für uns aussehen könnte.
Mit dem HInweis die Versicherung könne ja selber noch ein günstigeres Tischlerangebot einholen und wir würden davon dann die 20% bekommen verabschiedete sich der nette Mann.
Nun muss ich mich die Tage bei ihm melden.:

Was für Möglichkeiten habe ich nun ausser auf das Angebot eingehen.

Soll ich mir einen eigenen Gutachter holen?
Wer zahlt den?
Brauche ich einen Sachverständiger der den Wert der Hütte schätzt
Wer zahlt den?
War das nun das erste Angebot, feilschen? Ist das Praxis?


Im Moment bin ich ein wenig Kopflos und weiss nicht recht was ich machen soll .


Ich würde mich über eine hilfreiche Antwort freuen.

Vielen Dank

Gruss

Jens
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Gast






BeitragVerfasst am: 22.11.04, 08:43    Titel: Antworten mit Zitat

wie alt is denn nun die hütte?
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goldaktie
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2004
Beiträge: 172
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 22.11.04, 19:23    Titel: Übergib die Sache einem Anwalt Antworten mit Zitat

Ich habe den Eindruck, daß Du mit Deinem Hüttenschaden überfordert bist... von daher rate ich Dir, die Sache einem Rechtsanwalt Deines Vertrauens zu übergeben. Die Kosten sind im Rahmen der Einstandspflicht durch den Gegner zu tragen.

Für den Umfang des Schadensersatzes kommt es ganz darauf an, in welchem Zustand die Hütte war. War sie ein baufälliger, alter Schuppen an dem seit 10 Jahren nichts mehr gemacht wurde, hat der Versicherungsmensch m.E. Recht. War sie aber top in Schuß und gut gepflegt, würde ich dieses "Regulierungsangebot" so nicht hinnehmen.
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