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Ein Kind (2 Jahre) hat mit einem Leuchtstift den Putz im Treppenhaus bemalt. Die Familier wohnt in einer Mietwohnung. Sie hat eine Familienhaftpflichtversicherung. Nun ist sie aufgefordert worden das Treppenhaus neu streichen zu lassen. Frage: Sind die Kosten für den Maler durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt?
Ein Kind (2 Jahre) hat mit einem Leuchtstift den Putz im Treppenhaus bemalt. Die Familier wohnt in einer Mietwohnung. Sie hat eine Familienhaftpflichtversicherung. Nun ist sie aufgefordert worden das Treppenhaus neu streichen zu lassen. Frage: Sind die Kosten für den Maler durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt?
Viele Grüsse!
Vielen Dank für die äußerst genauen Angaben...
Wie ist der Schaden entstanden?? Lag eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor??
Vertragsbedingungen der Versicherung??
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