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Verfasst am: 01.12.05, 11:15 Titel: Gibt es eine gesetzl. Definition von RÜCKKAUFSWERT?
Sehr geehrte Damen und Herren!
Gibt es eine gesetzliche Definition des Begriffes "Rückkaufswert"?
(betr. klassische Riester-Renten-Police)
Ist er …
1) … lediglich die Summe aller bisher eingezahlten Beiträge oder …
2) … die Summe aller bisher eingezahlten Beiträge inkl. des garantierten Rechnungszinses oder …
3) … die Summe aller bisher eingezahlten Beiträge inkl. des garantierten Rechnungszinses und inkl. der (nicht garantierten) Zins-Überschussbeteiligung …
… jeweils abzgl. der entsprechenden Abschluss- und Vertriebskosten?
Oder ist er etwa ganz anders definiert oder definiert ihn gar jede Versicherung für sich anders?
Ist "Rückkaufswert" mit den Begriffen "gebildetes Kapital" (Kontext: Kündigung), "Deckungskapital" (Kontext: Tod in der Aufschubphase) und "Versicherungs-Guthaben" (Kontext: Übertragung auf einen anderen Vertrag) identisch?
Verfasst am: 02.12.05, 22:20 Titel: Re: Gibt es eine gesetzl. Definition von RÜCKKAUFSWERT?
Roderix hat folgendes geschrieben::
Sehr geehrte Damen und Herren!
Gibt es eine gesetzliche Definition des Begriffes "Rückkaufswert"?
(betr. klassische Riester-Renten-Police)
Ist er …
1) … lediglich die Summe aller bisher eingezahlten Beiträge oder …
2) … die Summe aller bisher eingezahlten Beiträge inkl. des garantierten Rechnungszinses oder …
3) … die Summe aller bisher eingezahlten Beiträge inkl. des garantierten Rechnungszinses und inkl. der (nicht garantierten) Zins-Überschussbeteiligung …
… jeweils abzgl. der entsprechenden Abschluss- und Vertriebskosten?
Oder ist er etwa ganz anders definiert oder definiert ihn gar jede Versicherung für sich anders?
Ist "Rückkaufswert" mit den Begriffen "gebildetes Kapital" (Kontext: Kündigung), "Deckungskapital" (Kontext: Tod in der Aufschubphase) und "Versicherungs-Guthaben" (Kontext: Übertragung auf einen anderen Vertrag) identisch?
Herzlichen Dank für jede Antwort!
ich kenne keine gesetzliche Definition aber 3 hört sich richtig an, wobei nicht nur zinsüberschüsse sonder auch Kosten- und Risiokoüberschüsse berücksichtigt werden müßten. Evtl. wird auch noch Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag bei einer Laufzeit von unter 12 jahren abgeführt
Sorry, hab vergessen, dass bereits dem Vertrag gutgeschriebeneZulagen oder evtl. gewährte Steuervorteile, bei Kündigung des Vertrages vom RKW abgezogen werden.
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