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Scheidungstermin / Verzicht auf Rechtsmittel

 
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Michael0573
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Anmeldungsdatum: 20.04.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 16.11.05, 12:03    Titel: Scheidungstermin / Verzicht auf Rechtsmittel Antworten mit Zitat

Was genau bedeutet der Verzicht auf Rechtsmittel bei der Ehescheidung und welche Konsequenzen entstehen daraus?

Habe hier schon gelesen, dass man bei einem Verzicht sofort nach dem Scheidungstermin geschieden ist, wobei man unter Umständen doch ein Risiko eingeht, falls noch strittige Punkte zu klären sind?!

Oder bezieht sich dieser Verzicht auf Rechtsmittel nur auf die Ehescheidung als solches?

MfG.
Michael
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 23.11.05, 21:22    Titel: Antworten mit Zitat

Die stets gern neu belebten strittigen Punkte Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht sind durch einen Rechtsmittelverzicht nicht betroffen. Der Rechtsmittelverzicht bezieht sich hier auf den Beschluß der Scheidung.

Das ist nur ein persönlicher Erfahrungswert - keine fundierte Rechtsauskunft.
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 23.11.05, 21:23    Titel: Antworten mit Zitat

Die stets gern neu belebten strittigen Punkte Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht sind durch einen Rechtsmittelverzicht nicht betroffen. Der Rechtsmittelverzicht bezieht sich hier auf den Beschluß der Scheidung.

Das ist nur ein persönlicher Erfahrungswert - keine fundierte Rechtsauskunft.
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Michael0573
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.04.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 24.11.05, 07:44    Titel: Antworten mit Zitat

Verstehe.

Also könnte man ohne Bedenken beim Scheidungstermin auf alle Rechtsmittel verzichten.
Es sei denn, man möchte dem Ex-Partner eins auswischen, weil dieser unbedingt so schnell wie möglich wieder heiraten möchte.
In diesem Fall sollte man diesen Antrag wohl nicht stellen lassen, wenn der Scheidungstermin z.B. am 01.12.2005 wäre und der Ex-Partner noch in diesem Jahr wieder heiraten will ...

MfG
Michael
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Chavah
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Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 3873

BeitragVerfasst am: 24.11.05, 08:10    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht noch mal zur Klarstellung: Der Verzicht auf Rechtsmittel bezieht sich nur auf den ausgeurteilten Sachverhalt (Streitgegenstand). Wenn auch nachehelicher Unterhalt, Zugewinn u.s.w. Gegenstand des Verfahrens war, dann natürlich auch darauf. Also: das, was bei Gericht anhängig gemacht worden ist, über das ist dann abschliessend entschieden.

chavah
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Michael0573
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Anmeldungsdatum: 20.04.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 24.11.05, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

@Chavah: Danke für diese Klarstellung.

Dann sollte man vor dem Scheidungstermin wohl besser noch mal konkret den Streitgegenstand mit seiner anwaltlichen Vertretung besprechen und ggf. klarstellen, dass man keinesfalls auf alle Rechtsmittel verzichten möchte.

Es soll ja auch Fälle geben, bei welchen das Verhältnis Mandant-Anwalt nicht das Beste ist und allein die Kommunikation der beiden schon eine Katastrophe ist.

Erhält man eigentlich beim Scheidungstermin von irgendjemand einen Hinweis, was man unterschreibt?
Oder bekommt man nur verschiedene Dokumente vorgelegt, die man unterschreiben soll?

MfG
Michael
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Chavah
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Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 3873

BeitragVerfasst am: 24.11.05, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hey, Du musst gar nichts unterschreiben. Der Richter verkündet ein Urteil. Und der Streitgegenstand: das ergibt sich aus den bisherigen Schriftsätzen, also daraus, was bei Gericht anhängig gemacht worden ist. Schau einfach, welche Anträge die Anwälte gestellt haben.

chavah
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Michael0573
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Anmeldungsdatum: 20.04.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 25.11.05, 08:00    Titel: Antworten mit Zitat

Aha, dann muss man selbst also keine Willenserklärung beim Scheidungstermin abgeben.

Über die von der Anwältin gestellten Anträge müsste man sich dann noch informieren.
Wie gesagt ist die anwaltliche Vertretung eine Katastrophe und man fragt sich, welche Partei die eigene Anwältin eigentlich vertritt.

Darum liegt ja auch die Vermutung nahe, dass die Anwältin am liebsten den Antrag auf Verzicht der Rechtsmittel stellen möchte, nur damit sie die unliebsame Mandantin los ist.

Der Scheidungstermin wurde auch entgegen dem Willen der Mandantin vorverlegt, d.h. sie wurde zwar gefragt, lehnte aber diesen Wunsch der Gegenpartei ab.
Zwei Wochen später kam dann „zufällig“ trotzdem ein Brief vom Amtsgericht bezüglich der Terminvorverlegung. Sicher kann das auch auf Initiative des Amtsgerichts aus Kapazitätsgründen o.ä. geschehen sein, aber seltsam kommt einem so ein Zufall schon vor.

Darum verursacht der Gedanke, dass man sich auf jemanden verlassen muss, dem man absolut nicht mehr vertraut, schon ziemliche Bauchschmerzen im Hinblick auf den Scheidungstermin.

MfG
Michael
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Michael0573
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Anmeldungsdatum: 20.04.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 01.12.05, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

Kleiner Nachtrag, falls es jemanden interessiert.

Der Termin war heute und die Anwältin kam 10 Minuten zu spät.

Gestern flatterte eine Kostennote über € 1.600,-- in´s Haus, obwohl der Mandantin ratenfreie Prozesskostenhilfe genehmigt wurde. Es wurden keine außerehelichen Angelegenheiten verhandelt und es ging nur um die Scheidung. Es wurde lediglich um die Klärung der ehelichen Schulden gebeten, damit die Mandantin nicht allein darauf sitzen bleibt.

Was die Vorverlegung des Termins betrifft, stimmte die Anwältin entgegen dem ausdrücklichen Willen der Mandantin zu. Dies stellte sich bei der Verhandlung heraus.


Vor Monaten wurde der Mandantin beim Amtsgericht schon gesagt, dass sie im Fall einer Kostennote einen Termin bei einem Rechtspfleger machen solle. Also ist diese Anwältin doch schon bekannt oder ist das die Regel bei PKH-Mandanten?!

Die Mandantin sollte sich bei der Anwaltskammer beschweren oder sehe ich das falsch?
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