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Prozesskostenhilfe

 
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salma
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.09.2004
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 01.12.05, 20:17    Titel: Prozesskostenhilfe Antworten mit Zitat

Hallo;

Eine Freundin von mir möchte Prozesskostenhilfe beantragen , aber die weisst nicht ob die bewilligt wird oder nicht , denn sie hat Aktienvermögen in Wert vom 19000 , aber gleichzeitig hat sie momentan kein Einkommen .
Wie hoch weden die Gerichtskosten und Anwaltkosten höchstens sein im Falle einer einverständlichen Scheidung, wenn die Prozesskostenhilfe nicht bewilligt wird.
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susi169
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 86

BeitragVerfasst am: 02.12.05, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo salma,

Prozesskostenhilfe ist für Menschen die sich keinen Prozess leisten können!
Beim beantragen der PKH wird deine Freundin auch nach Vermögen befragt.........und mit 19000 € Aktienvermögen kann sie wohl nicht vom Staat (Steuerzahler) verlangen ihre Prozesskosten zu übernehmen.
Versuchen kann sie es ja...........aber ich denke nicht das sie Erfolg haben wird.
Wenn sie z.Z. kein Einkommen hat, wovon lebt sie denn jetzt ????

Was Gerichtskosten & Anwaltskosten angeht , denke ich wird da keiner sagen können wie hoch die sein werden................das ist von Fall zu Fall unterschiedlich & ob es bei einer einvernähmlichen Scheidung bleibt, kann man auch nie 100% vorraus sagen.
Ich kenne genügend Fälle wo es nicht mehr geklappt hat sobald es um's liebe Geld(Vermögen) ging.

Gruß
susi169
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