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Unfall kurz vor Arbeitsbeginn -> Versicherung zahlt nicht

 
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Hommer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 01.12.05, 20:15    Titel: Unfall kurz vor Arbeitsbeginn -> Versicherung zahlt nicht Antworten mit Zitat

Hallo!

Person A ist in einen Verkehrsunfall verwickelt, an dem dessen Gegner, Person B, voll schuld ist. Die Haftplicht von B zahlt Person A 1000 Euro Schmerzensgeld und die entstandenen Sachschäden. Bis hierhin alles ok.

Dummerweise war der Unfall 3 Tage vor dem Beginn eines von Person A geplanten Ferienjobs beim Supermarkt, der 4 Wochen gehen sollte. Da Person A zwei Wochen krankgeschrieben wurde, suchte sich der Supermarkt eine Vertretung und Person A konnte gar nicht arbeiten.

Muss die Haftplicht von Person B nicht auch den ausgefallenen Lohn von Person A ersetzen?

Person A überbrückte zur Zeit des Unfalls übrigens die Zeit zwischen Abi und Zivi (ca. 3 Monate)

Vielen Dank im voraus!
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chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 01.12.05, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
erst mal Forderung beim Versicherer geltend machen.
Dann hier wieder melden.
Bin schon drauf gespannt...

chatterhand
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Hommer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 01.12.05, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hi!

Ich tu mal so, als wär mir das ganze passiert, um einfacher erklären zu können.. Smilie

hab ich schon gemacht, indem ich den Supermarkt gebeten habe, mir ein kurzes Schreiben mit den Tatsachen (zwei Wochen krank, brauchten dringend Arbeitskraft, also Vertretung für die gesamten 4 Wochen) zu schicken und dieses Schreiben an die Versicherung weitergeschickt (zusammen mit den ganzen anderen Rechnungen und Formularen)

Hätte die Versicherung den Arbeitsausfall zahlen wollen, wär das Geld also schon mit dem den anderen Entschädigungen zusammen angekommen!!
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Hommer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 02.12.05, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

Kann man nichts dagegen unternehmen, dass die sich weigern zu zahlen??
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 02.12.05, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hommer hat folgendes geschrieben::
Kann man nichts dagegen unternehmen, dass die sich weigern zu zahlen??


klar kann man was unternehmen. Man kann z.B. Klage erheben.

Aber jetzt mal zum Sachverhalt: mit welcher Begründung hat die gegnerische haftpflichtversicherung denn den Schadenersatz abgelehnt? In welcher Weise wurde der Anspruch gestellt? Wie begründet? Welche Belege?
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Hommer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 03.12.05, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank erstmal.

Naja, die haben mir ein Formular zum Ausfüllen geschickt (Unfallhergang usw.). Da hab ich meinen entstandenen Schaden dazugeschrieben: Fahrrad/Brille/kleidung kaputt, Schmerzen (Kopfweh, Übelkeit wegen Gehirnerschütterung und Rippenprellung), Bleibende Schäden (Narben im Gesicht), und 2-wöchiger Arbeitsausfall aufgrund des Unfalls.

Zusätzlich hab ich das Schreiben des Supermarktes (s.o) beigefügt und natürlich ein ärztliche Attest.

Daraufhin hat die Versicherung mir kommentarlos einen Brief geschickt, sie werde mir Schmerzensgeld (1000 Euro), sonstigen Schaden (ca. 600 Euro) und Schadenersatz für sonst.Personenschaden (10 Euro) überweisen und das dann auch gemacht.

Eine Begründung, warum sie mir den Arbeitsausfall (ca. 1350 Euro) nicht ersetzen wollen, gab es nicht.

Wie bringe ich jetzt am besten meine Forderung zur Geltung? Soll ich mir gleich einen Anwalt nehmen?

Danke und Gruß, hommer[/b]
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chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 03.12.05, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Hommer,

so weit ich weiß hat ein Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf Verdienstausfall, da er ja Lohnfortzahlung bzw. Krankengeld erhält.
Dieser Anspruch geht i.d.R. auf den Arbeitgeber über.

Bei Dir sehe ich die Situation anders, da Du ja nur die Zeit zwischen Abi und Zivi nutzen wolltest und somit ist dir n.m.E. schon ein echter finanzieller Schaden entstanden.

Wenn Deine Eltern rechtsschutzversichert sind, würde ich mal abklären, ob Du da mitversichert bist und nen Profi fragen.

chatterhand
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Hommer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 03.12.05, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hi!

Nein, meine Eltern sind nicht rechtschutzversichert, aber muss die Versicherung mir nicht einen Anwalt zahlen, wenn mein Unfallgegner 100%ig schuld ist?

und daraus, dass sie mir schmerzensgeld und den anderen Kram gezahlt haben und ich/meine Versicherung nichts zahlen musste, ergibt sich ja, dass mein Gegner 100%ig schuld ist, oder?

Danke!
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 05.12.05, 08:32    Titel: Antworten mit Zitat

vielleicht wurde es einfach vergessen?

ich würde nochmal nen brief schreiben, auf den verdienstausfall hinweisen, und wenn nicht gezahlt werden sollte, eine begründung hierfür anfordern.
_________________
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Hommer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 27.12.05, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hi!

Ich hab ihnen jetzt ne Mail geschrieben. Sie wollen jetzt zahlen, aber nur die ersten 2 Wochen, weil ich nur dann krank geschrieben war.

aus dem Brief des Supermarkts geht aber eindeutig hervor, dass sie mich für die vollen 4 wochen gebraucht haben und deshalb jemand anders eingestellt haben.

Gibts eine Möglichkeit, den vollen Lohn ersetzt zu kriegen?

Gruß, Hommer
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 28.12.05, 07:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hommer hat folgendes geschrieben::

Gibts eine Möglichkeit, den vollen Lohn ersetzt zu kriegen?

Prinzipiell ist das eine einfache Sache: der Geschädigte hat Anspruch auf Ersatz des gesamten Schadens, der ihm entstanden ist. Allerdings muss er die Höhe dieses Schadens nachweisen.

Ich würde folgendermaßen vorgehen: nochmal einen Brief (keine E-Mail) an den Versicherer schreiben und den Sachverhalt nochmal genau darlegen. Nachweise beifügen (Bestätigung des Supermarktes). Gleich dazuschreiben, wenn die Forderung weiterhin nicht akzeptiert wird, wird anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen. Kurze Frist setzen, 2 bis 3 Wochen.

Das müsste helfen. Wenn nicht, bleibt noch der Gang zum Rechtsanwalt (dessen Kosten trägt letztlich die gegnerische Versicherung; allerdings wird er einen Vorschuss verlangen)
_________________
Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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