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Kann mir vielleicht dazu jemand einen guten Rat geben

 
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blackhawk019
Gast





BeitragVerfasst am: 05.11.04, 21:27    Titel: Kann mir vielleicht dazu jemand einen guten Rat geben Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Damen und Herrn !

Bin 18 u. gerade im 2. Lehrjahr als Medientechniker tätig..
was auch der Grund ist warum ich nicht gerade flüssig bin.
In der vorherigen Firma in der ich gearbeitet habe, hab ich einen ziemlichen Blödsinn gemacht. Weil ich erfahren habe, das meine Firma in Konkurs geht, hab ich die ADSL
Internet Zugangsdaten ,abgeschrieben und zu Hause in meinem Netzwerk verwendet. Was ich aber nicht gewusst habe ist, das für die Internet Zugangsdaten ein schlechter Internet provider Vertrag im Hintergrund stand,,, was soviel bedeutet das eine Summe von 5000 € durch hohe Downloadmengen meinerseits entstanden sind.
Naja irgendwie wurde ich durch IP-Adressen Aufzeichnung aufgedeckt und natürlich Angezeigt. Von einer Strafrechtlichen Verfolgung wird Gottseidank abgesehen obwohl es sich um schweren Betrug handelt. Dieser Fall ist eigentlich mein erster Kontakt mit Kriminalpolizei und Gericht und ich hoffe auch mein letzter. Ich weiss das es sich hier um eine moralisch verwerfliche Angelegenheit handelt und hoffe irgendwie heil da rauszukommen. Ich weiss ich hab einen Fehler gemacht und muss dafür grade stehen.
Mein Problem ist nur das ich als Lehrling gerade mal 600 € Brutto verdiene und niemals für die Summe aufkommen kann... Die Person will die Kohle jetzt sofort auf den Tisch und ich hab keine Ahnung wie ich das anstellen soll.
Kann mir irgendeiner von euch einen Rat geben..

M.f.G Christian R.
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marc80
Gast





BeitragVerfasst am: 06.11.04, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

Einkommen bis 930 Euro (oder so ähnlich) ist nach 850c ZPO unpfändbar (und in Verbindung mit 394BGB auch nicht durch Aufrechnung einzuziehen), eine Zwangsvollstreckung ist damit wohl nicht zu erwarten. Dass die das Geld wollen ist ja auch gut verständlich, aber wohl vorerst nicht durchsetzbar.
MfG
Marc
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Ronni
Gast





BeitragVerfasst am: 06.11.04, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

ich empfehle, dem gläubiger eine freiwillige ratenzahlung "anzubieten". dies zeigt, dass sie den betrag zahlen möchten und weckt vertrauen.

darauf wird er sich sicherlich einlassen. zumindest wäre dies ein gute grundlage die angelegenheit einvernehmlich zu klären.
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.11.04, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Es dürfte aber im Interesse des Täters sein, eine Strafanzeige gegen sich zu vermeiden. Von daher ist Ihre Anleitung, sich konfrontationsverschärfend finanziell aus der Verantwortung zu stehlen, eher kontraproduktiv!

marc80 hat folgendes geschrieben::
Einkommen bis 930 Euro (oder so ähnlich) ist nach 850c ZPO unpfändbar (und in Verbindung mit 394BGB auch nicht durch Aufrechnung einzuziehen), eine Zwangsvollstreckung ist damit wohl nicht zu erwarten. Dass die das Geld wollen ist ja auch gut verständlich, aber wohl vorerst nicht durchsetzbar.
MfG
Marc
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