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Steht die ARD über das GG?
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richter169
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.12.2004
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 02.12.05, 00:39    Titel: Steht die ARD über das GG? Antworten mit Zitat

Hallo User,
es hört sich kommisch an. Ich habe von eine anderen User die Info das die ARD über das GG Artikel 5 steht.

Das kann ich mir nicht vorstellen, deswegen die Frage.

Ich bin der Meinung (vielleicht Altmodisch) das nichts über das GG ist.

Es dreht sich genauer darum das die ARD ohne Vorwarnung ca. 10-15 User gesperrt hat, für 24 Stunden ohne das vorher eine Abmahmung erfolgt ist. Das steht aber in den Forumsrichtlienen.

Wie sieht die sache aus?

Ich weiß leider nicht weiter.

Bis dann und vielen dank für die Antworten.
MFG Richter
Frage
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 02.12.05, 06:52    Titel: Antworten mit Zitat

Über dem Grundgesetz steht nur noch das Europarecht und (wenn man daran glaubt) das Naturrecht.

Ob aber im vorliegenden Fall eine Grundrechtsverletzung vorliegt, ist nicht ganz einfach zu beurteilen. Zum einen wirken die Grundrechte im Verhältnis Staat zu Bürger. Ob man die ARD als Behörde ansehen kann, ist sicher strittig.

Zum anderen ist die ARD als Rundfunkanstalt selber Träger von Grundrechten.

Ein schönes Thema für eine juristische Hausarbeit.
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kdtimm
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 1858
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 02.12.05, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Mit Verlaub.

Zitat:
Zum einen wirken die Grundrechte im Verhältnis Staat zu Bürger.


Diese Aussage ist zumindestens irreführend.
Die Grundrechte sind jene Rechte, die der Staat seinen Bürgern garantiert. Sowohl im Verhältnis Staat zu Bürger, als auch Bürger zu Bürger.
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Mit freundlichen Grüssen,
aber bitte mit der nötigen Skepsis geniessen, ist nur meine Meinung.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 02.12.05, 14:48    Titel: Re: Steht die ARD über das GG? Antworten mit Zitat

richter169 hat folgendes geschrieben::
Es dreht sich genauer darum das die ARD ohne Vorwarnung ca. 10-15 User gesperrt hat, für 24 Stunden ohne das vorher eine Abmahmung erfolgt ist. Das steht aber in den Forumsrichtlienen.


Erstens ist die ARD kein staatliches Organ.

Zweitens, selbst wenn die Bundesregierung ein Forum unterhalten würde, ergibt sich daraus nicht, daß sie in diesem nicht das Hausrecht ausüben dürfte.
Ansonsten würde sich im Umkehrschluß ergeben, daß sie ein einmal erstelltes Forum niemals ausknipsen dürfte. Oder daß Sie ein "Anrecht" darauf hätten, daß Ihre Meinung in staatlichen Veröffentlichungen (etwa im Bundesanzeiger) abgedruckt wird. Das haben Sie aber nicht.
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richter169
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.12.2004
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 02.12.05, 19:30    Titel: Re: Steht die ARD über das GG? Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
richter169 hat folgendes geschrieben::
Es dreht sich genauer darum das die ARD ohne Vorwarnung ca. 10-15 User gesperrt hat, für 24 Stunden ohne das vorher eine Abmahmung erfolgt ist. Das steht aber in den Forumsrichtlienen.


Erstens ist die ARD kein staatliches Organ.

Zweitens, selbst wenn die Bundesregierung ein Forum unterhalten würde, ergibt sich daraus nicht, daß sie in diesem nicht das Hausrecht ausüben dürfte.
Ansonsten würde sich im Umkehrschluß ergeben, daß sie ein einmal erstelltes Forum niemals ausknipsen dürfte. Oder daß Sie ein "Anrecht" darauf hätten, daß Ihre Meinung in staatlichen Veröffentlichungen (etwa im Bundesanzeiger) abgedruckt wird. Das haben Sie aber nicht.


Hallo Herr Schaffrarh,
wenn ich sie richtig verstanden habe, muß sie sich aber auch an das Hausrecht halten. Nicht nur der dort Beiträge einstellen will oder kann sie wielkürlich was machen, was nicht in ihren Hausrecht steht?

Wenn es nicht in Hausrecht steht müßte doch das GG greifen oder? So als wenn ich eine Frage von Bürger zu Bürger habe?

Darf das Hausrecht gegen das GG verstoßen?

Ich weiß ich stelle viele Fragen, aber ich habe die Fragen und weiß keine richtige Anwort.

ich will nur eine Linie wissen. Die ist, steht Hausrecht über das GG.

Bis dann
MFG Richter
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 02.12.05, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

kdtimm hat folgendes geschrieben::

Die Grundrechte sind jene Rechte, die der Staat seinen Bürgern garantiert. Sowohl im Verhältnis Staat zu Bürger, als auch Bürger zu Bürger.


Dann waren Sie noch nie verheiratet und waren auch noch nie in einer Firma beschäftigt. Hier gelten die Grundrechte nicht.
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rechtsfinder
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 02.12.05, 20:10    Titel: Richtlinien des ARD-Forums Antworten mit Zitat

richter169 hat folgendes geschrieben::
Es dreht sich genauer darum das die ARD ohne Vorwarnung ca. 10-15 User gesperrt hat, für 24 Stunden ohne das vorher eine Abmahmung erfolgt ist. Das steht aber in den Forumsrichtlienen.

Wo haben Sie das denn her? Das stimmt so doch gar nicht. Ich habe mir die Richtlinien des ARD-Forums (Tagesschauforum) angesehen. Von Abmahnungen vor Sperrungen steht dort kein Wort.

Der einzige Satz, der sich mit Sperrung beschäftigt, ist folgender:

Zitat:
Die Redaktion behält sich das Recht vor, Themen und Beiträge zu löschen, zu bearbeiten, zu verschieben oder zu schließen und die Verfasser gegebenenfalls zu sperren.

rechtsfinder
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kdtimm
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 1858
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 02.12.05, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

Wer sich ein “Recht” vorbehält, erkennt, konkludent, zumindestArt 2, 3 u. 5 GG, sowie §§ 134, 226 BGB, uvm an.
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Mit freundlichen Grüssen,
aber bitte mit der nötigen Skepsis geniessen, ist nur meine Meinung.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 02.12.05, 23:08    Titel: Re: Steht die ARD über das GG? Antworten mit Zitat

richter169 hat folgendes geschrieben::
wenn ich sie richtig verstanden habe, muß sie sich aber auch an das Hausrecht halten. Nicht nur der dort Beiträge einstellen will oder kann sie wielkürlich was machen, was nicht in ihren Hausrecht steht?


Sie mißverstehen den Begriff "Hausrecht". Es handelt sich dabei nicht um das "private BGB des Betreibers", an das dieser sich selbst halten muß.
Das ist wie in Ihrem eigenen Haus: Sie können jemandem gestatten, es zu betreten, und Sie können denjenigen auch jederzeit wieder hinauswerfen, ohne sich dabei an Ihre "eigenen Regeln" halten zu müssen.
Natürlich gibt es immer Einschränkungen des Hausrechts (Bsp. Mietvertrag), aber diese ergeben sich aus den allgemeinen Gesetzen und nicht aus dem GG.
Anders gesagt, die Frage, ob die ARD in ihrem Forum Nutzer sperren oder Einträge löschen darf, bemißt sich allein an den einschlägigen Gesetzen (BGB, TDG etc.) - also genau so wie bei diesem Forum hier auch - und nicht an der Verfassung.

Im übrigen geht es mir ehrlich gesagt langsam auf den Geist, mit welchen Argumenten sich manche Leute ein "Recht zu posten" in diversen Foren zusammenkonstruieren wollen. Man kann Profilneurosen auch anderweitig verarbeiten. Mit den Augen rollen
Falls der Betreiber mich hier jemals sperren sollte, grinse ich einmal breit und beschäftige mich mit anderen Dingen - 4300+ Beiträge hin oder her.

Und Sie mißverstehen Art. 5 GG - oder hindert Sie jemand daran, Ihr eigenes Forum aufzumachen und darin Ihre Meinung zu äußern?

PS. Klagen Sie sich doch Sendezeit direkt nach der Tagesschau ein, erreicht viel mehr Publikum. Auf den Arm nehmen
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 02.12.05, 23:48    Titel: Antworten mit Zitat

Dazu:

Beliebtes Beispiel:
Muss die Frankfurter Allgemeine Zeitung(o.ä.) einen Artikel von Ihnen veröffentlichen, nur weil Sie das Recht auf freie Meinungsäußerung haben?
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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kdtimm
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 1858
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 03.12.05, 00:59    Titel: Re: Steht die ARD über das GG? Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Falls der Betreiber mich hier jemals sperren sollte, grinse ich einmal breit und beschäftige mich mit anderen Dingen - 4300+ Beiträge hin oder her.

Ja. Zum Beispiel mit der Thematik Hausrecht.
Auch wenn die Unterscheidungsfkraft der Begriffe “Grundbuch” und “Grundgesetz” nicht sehr gross ist, sollte man doch denken, dass einschlägige Verkehrskreise dennoch differenzieren könnten.
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Mit freundlichen Grüssen,
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erjotes
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.12.2005
Beiträge: 5
Wohnort: Kreis Sigmaringen

BeitragVerfasst am: 03.12.05, 01:11    Titel: Hausrecht kontra GG - ARD-Foren Antworten mit Zitat

Hallo im Forum,

als Neuling hier schreibe ich mit dieser Software meinen ersten Beitrag. Da bitte ich schon vorab um Verzeihung, sollte ich bezüglich der Einstellung einen Fehler begehen!

Zum Thema hier in diesem Thread möchte ich mit zwei Beiträgen zur Diskussion beitragen und meine Meinung kundtun, um ggf. selbst noch etwas zu lernen.

Zur Stellung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie z.B. ARD:

Auch ich bin der Meinung, daß das GG überall, sogar bis in Familien hinein, Gültigkeit vor allem Anderen hat. Selbst das Zusammenleben kleinster Gemeinschaften wie auch das alleinige Dasein ist immer dem GG unterworfen, erst recht natürlich bei einer Institution, die im öffentlich-rechtlichen Rahmen quasi als 4 Gewalt per Staatsvertrag ja auch als Erfüllungsgehilfe des Staates das Grundgesetz vertreten, wahren und schützen muß.

Niemand - außer die `verfassungsgebende Versammlung´- kann sich über das Grundgesetz stellen und eigene, dem Inhalt des GG zuwiderlaufende Gesetze proklamieren.
Ich gehe sogar noch weiter und behaupte, daß selbst EU-Recht nicht unser GG brechen kann. Mit dem GG kollidierende EU-Verordnungen/Gesetze können lediglich durch den EU-Vertrag gezwungenermaßen zu einer Änderung des Grundgesetzes durch die Verfassungsgebende Versammlung des Deutschen Bundestages mit seiner qualifizierten Mehrheit führen und so unser Grundgesetz über eine so herbeigeführte Änderung beeinflussen.

Solange aber das GG nicht geändert ist, kann keine EU-Regelung wider des GG´s ausgeführt werden.

Zum TSF (Tagesschauforum) zurückkommend bedeutet dies nach meinem Ermessen, daß das GG immer über jeder erlassenen Hausordnung oder Richtlinien steht und daß im Umkehrschluß Hausordnungen, Richtlinien und Verhaltensmaßregeln stets nur unter den Maßgaben des GG´s erlassen, erstellt und/oder angeordnet werden dürfen.
Darum heist das GG ja auch Grundgesetz, welches allem Tun unseres Staates zugrunde liegen muß - meint der

-erjotes- als Gedankenanregung zum Wochenende hin und schickt Grüße ins Forum.
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erjotes
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.12.2005
Beiträge: 5
Wohnort: Kreis Sigmaringen

BeitragVerfasst am: 03.12.05, 01:57    Titel: Öffentlich-Rechtlich / Private Sender und das `Hausrecht´ Antworten mit Zitat

So, zu meinem vorhergehenden Beitrag möchte ich noch einen Beitrag nachschieben:

Zu meiner Meinung -daß im TSF vom Forenbetreiber keine Zensur oder Einschränkung der Meinungsfreiheit stattfinden darf- erwiderte mir ein User: [...]"Falsch. Jedes Forum hat einen Eigentümer"[...]

Darauf antwortete ich ihm:




"Mit diesem Satz hast Du ja recht, auch das Forum des TSF hat einen Eigentümer und das ist das Land Niedersachsen, die freie Hansestadt Hamburg und der Bund!

Allesamt Organe des Staates, die sich in allem, was sie tun, dem GG genau so unterordnen müssen, wie Private auch.

Nicht das Forum TSF alleine ist im Staatsvertrag geregelt, wohl aber die Sparte `Interaktive Programme und Dienstleistungen, Umsetzung des Bildungs- und Informationsauftrages auch im neuen Segment neuer, interaktiver und digitaler Programmsparten´, derart geregelt, daß der NDR wie alle anderen ö-r-Sender auch überhaupt diese Sparten bedienen kann und darf.

Die Sender können zwar grundsätzlich abwägen, ob sie im Rahmen ihrer Programm- und Staatsvertragsausgestaltung Foren installieren oder nicht - wenn sie es aber tun, dann sind diese Foren genau wie der gesamten Senderbereich ein öffentlich-rechtlicher Raum. Und wenn zur Abgabe einer User-Meinung aufgefordert wird, muß diese Meinung dann auch im Rahmen des GG, Art. 5, Abs. 1 und 2 behandelt werden.

Eine Gleichstellung bei der Willkür der Programm- und Angebotsausgestaltung wie bei den Privaten kann schon deshalb nicht erfolgen, weil die ö-r- Sender per Staatsvertrag `Im Auftrag´ des Staates handeln und über staatlich verordnete und erlassene Gebühren finanziert wird, neben weiteren Zuwendungen aus Steuermitteln."

Da würde mich mal die Meinung von Ihnen hier im Rechtsforum interessieren.

Es ist m.E. ein Forum einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt mit dem Staatsvertrag und Staatsauftrag, den Informations- und Bildungsauftrag aus Art. 5 GG Abs. 1 bis 3 auszuführen nicht mit einer commerziell betriebenen Tageszeitung und deren Leserbriefecke wie auch den Foren eines privaten Eigners eines privaten Radio- und/oder Fernsehsenders vergleichbar.

Zeitungen, private Sendeanstalten oder privat betriebene, reine Foren sind m.E. in der Tat in der Handlungshoheit des Eigners innerhalb des Rahmens des GG und seiner ableitenden, näher bestimmenden Gesetze. Hier kann ein Betreiber sehr wohl nur solche Themen in einem angebotenen Forum vorgeben, die er gerne darin hätte und die seiner (Geschäfts...)Philosophie entsprechen.

Die ARD, resp. das Forum von tagesschau.de ist wie alle öffentlich-rechtlichen Sender eben öffentlicher Raum und zwar ab dem Moment, wo der Beauftragte (Intendant) der Eigentümer (Land Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bund etc.) im Rahmen seiner Gestaltungsmögliichkeit einen Handlungspunkt `interaktives Angebot´ in sein Programm aufnimmt und öffentlich die Bürger auffordert, in den zur allg. Benutzung zur Verfügung gestellten Foren ihre Meinung kund zu tun.
Dabei kann die ö-r-Anstalt wohl Themen in Übereinstimmung zum allg. Themenangebot der Anstalt vorgeben, zu der sich die Bürger äußern können, aber dann muß nach einer solchen Aufforderung zur Abgabe der Meinung auch jede abgegebene Meinung nach Maßgabe des Art. 5, Abs. 1 u. 2 öffentlich in diesem Forum zur Information aller Teilnehmer eingestellt werden.
Eine Zensur über die Inhaltlichen Ausarbeitungen der Beiträge darf m.E. nicht stattfinden und der Zusatz in den Forumsrichtlinien über den Vorbehalt einer Veröffentlichung ist m.E. unwirksam, weil eben gegen Art. 5, Abs. 1 u. 2 verstoßend.

Wohlgemerkt, dies betrifft nur Foren innerhalb ö-r-Anstalten bei einem allg. öffentlich zugänglichen Forum und bei einer ausdrücklich allgemein gehaltenen Aufforderung zur Abgabe einer Meinung zu einen vorgegebenem Thema.

Soweit also meine eigene Einstellung zu diesem Themenkomplex. Ich freue mich, wenn einige unter Ihnen hierzu eine Stellung nehmen und Ihre Ansicht dazu äußern würden, meint halt der

-erjotes- und schickt zum Wochenende Grüße an die Teilnehmer hier
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 03.12.05, 09:40    Titel: Antworten mit Zitat

erjotes,

darauf gibt es in der Essenz eine sehr einfache Antwort: das Grundgesetz selbst regelt, wie und durch wen es geändert werden kann und auch für wen es gilt.

Und die Gesetze auf Basis des Grundgesetzes regeln die Eigentumsordnung Deutschlands.

An diesen Maßstäben gemessen, ist ein guter Teil Ihrer "Meinung" - tatsächlich sind es weitgehend Behauptungen über Rechtstatsachen- einfach nur falsch.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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kdtimm
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Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 1858
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 03.12.05, 13:12    Titel: Re: Öffentlich-Rechtlich / Private Sender und das `Hausrecht Antworten mit Zitat

erjotes hat folgendes geschrieben::
Eine Gleichstellung bei der Willkür der Programm- und Angebotsausgestaltung wie bei den Privaten kann schon deshalb nicht erfolgen, ...


Dem Tenor nach gebe ich Ihnen natürlich Recht.

Bis auf zwei Punkte vielleicht:

1) Dir Frage nach dem EU-Recht erübrigt sich, da das bereits zur einen GG Änderung geführt hat und das BVerfG am Europäischen Gerichtshof mitarbeitet, womit sicherstellt ist, dass alles was von dort kommt halbwegs GG konform ist.

2) Zweitens kann auch offenbleiben ob des GG unmittelbar oder doch mittelbar ins Privatrecht wirkt.
Die Grundrechte sind für jedermann und gegenüber jedermann einklagbar.
Somit kann es keine Unterscheidung zwischen ÖR und privat geben.

Der Vergleich mit der FAZ hinkt deswegen so gewaltig, da dort die Redaktionell Auswahl von Mitarbeiter getroffen wird, wohingegen hier, Sie ihren Beitrag selbst veröffentlichen.
Ein Nachträgliche Bearbeitung muss also einer Prüfung nach den Generalklauseln standhalten, trotz aller bei der Anmeldung anerkannter Vereinbarungen, die ebenfalls nach dem GG (TuG) auszulegen sind.
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