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hallo,
Mann A und Frau B haben sich im Juli 2004 einvernehmlich getrennt, die Scheidung wurde eingereicht, der Verorgungsausgleich ist geregelt.Eigentlich kommt es jetzt zur Scheidung.A zahlt bisher keinen Ehegattenunterhalt, obwohl er mehrfach anwaltlich aufgefordert wurde.Im Juli 2005 hat B den Kinderunterhalt für beide Kinder, die bei ihr leben (11 und 8 Jahre), nach der neuen DT neu berechnen lassen.Auch da sieht A nicht ein, den neuen höheren Unterhalt zu bezahlen. Also hat B Unterhaltsklage eingereicht. Heute kam eine Ladung vom Gericht,in der nur steht.....in der Familiensache.
Ist das jetzt die Scheidungsverhandlung, oder die Unterhaltsverhandlung? Werden beide Sachen unter einem Aktenzeichen behandelt, oder unter verschiedenen? In den Papieren kann ich nur für die Scheidungssache ein Aktenzeichen finden.In der Unterhaltssache habe ich bisher nur die Klageschrift.
nachdem ich nun mit meinem Anwalt gesprochen habe, ist es tatsächlich die Scheidung.Bisher habe ich immer gedacht, wenn der Unterhalt noch nicht geregelt ist, kommt es nicht zur Scheidung.Aber offensichtlich geht es doch.
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