Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Nachdem sie die Trennung angekündigt hat und sagte, sie wolle keinen Streit, hat man sich darauf geeinigt, beim Notar, wo auch der Ehe- und Erbvertrag geschlossen wurde, einen Scheidungsvertrag zu unterzeichnen. Die Ehe ist kinderlos und so war im Entwurf folgendes enthalten:
- gegenseitiger Verzicht auf nachehelichen Unterhalt auch im Falle der Not
- gegenseitiger Verzicht auf den Versorgungsausgleich
- gegenseitiger Verzicht auf den Zugewinnausgleich
Er ist alleiniger Besitzer einer GmbH, deren Geschäftsführer er ist, sie ist angestellt. Er zahlt sich Mini-Gehalt, sie verdient knapp 3faches Brutto von ihm.
Nach ihrem Auszug ist er nun nicht mehr kooperativ, war mit dem Entwurf bei seinem Anwalt. Der Scheidungsvertrag wurde noch nicht unterschrieben.
Nun befürchtet sie, dass er den Scheidungsvertrag nicht unterschreibt und sie auf nachehelichen Unterhalt verklagen wird. Die Ehe dauert bis jetzt ca. 2,5 Jahre.
Ist in diesem Fall das monatliche "Einkommen" der Firma (ca. doppelt so hoch, wie ihr Monatsbrutto) als sein Einkommen anzusehen oder kann er sich durch seine Anstellung in der eigenen Firma so wenig Lohn zahlen, dass sie ihm gegenüber unterhaltspflichtig wird? Ursprünglich war geplant, dass er nach Unterzeichnung des Scheidungsvertrages beim Notar seinen Anwalt mit der Scheidungsklage beauftragt.
Was sollte sie jetzt tun? Ebenfalls einen Anwalt nehmen oder erst mal abwarten, was der Inhalt der Scheidungsklage ist?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.