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Verfasst am: 05.12.05, 20:12 Titel: Haftung für Schulden nach Trennung
Hallo Forum,
mich würde mal Eure Meinung zu folgendem (realen, aber nicht mich betreffenden) Fall interessieren:
Mann und Frau trennen sich einvernehmlich, gehen zum Anwalt und vereinbaren einen vorläufigen finanziellen Ausgleich, eine Aufteilung des Vermögens und getrennte Konten.
Die Frau eröffnet kurz darauf mit ihrem neuen Lebensgefährten eine Firma (GBR), und geht damit grandios pleite. Sie häuft also noch vor der Scheidung von ihrem Ehemann eine Menge Schulden an.
Frage: Ist der (Noch-)Ehemann für diese Schulden mit in der Pflicht? Oder wurde mit Trennung und Aufteilung des Haushalts implizit auch eine (gültige!) Gütertrennung vereinbart?
Fiktiv: Wie wäre es eigentlich in einem vergleichbaren Fall mit einem Lottogewinn eines der Noch-Eheleute?
Anmeldungsdatum: 21.10.2005 Beiträge: 10 Wohnort: Nähe von München
Verfasst am: 06.12.05, 15:22 Titel:
Ich gebe hier mal inetwa das weiter, was unser Notar sagte:
Wenn Sie den Zugewinn sofort beenden, zählt auch ein Lottogewinn, der danach passiert, nicht mehrdazu.
So sollte es mit Schulden dann auch sein, oder?
Kirstin_C
P.S.: Achtung, ich bin hier nur Laie. Mein Beitrag gibt allenfalls meine persönliche Meinung oder mein persönliches Rechtsempfinden wider, stellt aber keinesfalls zwingend geltendes Recht dar.
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