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Ist wenn Ehepartner mit im Notarvertrag steht eine Schenkung

 
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bubeschmitt
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Anmeldungsdatum: 03.12.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 05.12.05, 18:43    Titel: Ist wenn Ehepartner mit im Notarvertrag steht eine Schenkung Antworten mit Zitat

Hallo Frage,

1. wenn man vor der Ehe schon eine grössere Summe Geld hat
2. dann heiratet ohne Ehevertrag also Zugewinn.
3. Jetzt ein Grundstück kauft (später Haus darauf)
4. das Geld hierfür in Bar hat (auch 3/4 des späteren Haus)
5. Dann aus ich sag mal emotionalen Gründen das der Partner mit im Notarvertrag steht

ABER: Man sagte mir das dies einer Schenkung der Hälfte des Geldes gleichkommen
würde. STIMMT DAS?

Das würde ja dann heissen im Trennungsfall hat man seiner Frau einfach mal so
die Hälfte seines Geldes von vorher Geschenkt. Ist mir irgenwie komisch
wieso wenn das stimmt ist sowas nicht auch über den Zugewinn geregelt?

danke im voraus,
F.
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Ina_1963
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.07.2005
Beiträge: 256

BeitragVerfasst am: 06.12.05, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner Kenntnis nach zählen alle während der Ehe angeschafften Güter als Zugewinn.

Wäre in dem Fall auch Grundstück und Haus.
_________________
Nur meine persönliche Meinung und nicht rechtsverbindlich.
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bubeschmitt
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.12.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 06.12.05, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ja aber die sehr wichtige Frage ist doch ist es durch den
gemeinsamen Notarvertrag eine Schenkung?

Wenn ja dann gehts hier doch um mehr als den Zugewinn.

Dann verschenkt man doch die hälfte des Geldes
Zugewinn hin oder her.
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Odd72
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.09.2004
Beiträge: 145
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 06.12.05, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
5. Dann aus ich sag mal emotionalen Gründen das der Partner mit im Notarvertrag steht

Heißt das nun, daß der Partner als Mit-Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist? Von welchem Notarvertrag reden Sie?

Wenn der Partner mit im Grundbuch steht (anteilig, hälftig ...), ist er Eigentümer dieses Anteils. Somit kann man diesen Eintrag als "Schenkung" deklarieren.
Wobei dieser Anteil wiederum in den Zugewinn fließt und Ihnen zumindest im Rahmen des Zugewinnausgleichs davon wieder die Hälfte zusteht (sofern keine mindernden Schulden vorhanden sind).
_________________
(Meine Beiträge geben nur meine persönliche Meinung bzw. Erfahrung wieder. Für die Richtigkeit übernehme ich keine Gewähr.)
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bubeschmitt
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Anmeldungsdatum: 03.12.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 06.12.05, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ja also die Frage war wie es ist wenn der Partner als
Mit-Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.

Ich rede von dem Notarvertrag für den Kauf eines Grundstücks.

Gut ist also eine Schenkung und wenn ich das richtig sehe bekomme
man die nicht wieder raus beim Zugewinn.

z.B.

1. Start: Partner 1 =0Eur Partner 2=50000Eur
2. Ehe
3. Grundbucheintragung von beiden für Kauf eines Grundstück für 50000
(ohne Ehevertrag)
4. 25000 Partner 1 / 25000 Partner 2
5. Trennung
6. 25000 Eur von Partner 2 weg

Richtig soweit?

Also ich finde diese Regelung wirklich nicht logisch Was soll das.

Wieso ist das nicht einfach so, jeder hat sein Anfangsvermögen.
Dann die Heirat und es wird irgendetwas mit dem Geld gemacht was auch immer,egal.

Dann (wir hoffen es natürlich nicht) aber dann doch Scheidung.
Dann wird wieder geschaut was jetzt da ist und der Gewinn oder Verlust
durch 2 geteilt.
Warum um Gotteswillen ist dann diese Grundbucheintragung
wie eine Schenkung zu sehen ist doch voll unlogisch oder
wo mache ich einen Betrachtungsfehler der Lage?

schönen gruss F.
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Odd72
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.09.2004
Beiträge: 145
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 07.12.05, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Warum um Gotteswillen ist dann diese Grundbucheintragung wie eine Schenkung zu sehen ist doch voll unlogisch oder wo mache ich einen Betrachtungsfehler der Lage?

Im Grundbuch wird der Eigentümer eingetragen. Wenn Sie also den Partner als 50%-Miteigentümer eintragen lassen, ist er nun mal 50%-Eigentümer der Objekts. Da sind Sie nun mal selber schuld Mit den Augen rollen


Zitat:
wenn ich das richtig sehe bekomme man die nicht wieder raus beim Zugewinn.

z.B.

1. Start: Partner 1 =0Eur Partner 2=50000Eur
2. Ehe
3. Grundbucheintragung von beiden für Kauf eines Grundstück für 50000
(ohne Ehevertrag)
4. 25000 Partner 1 / 25000 Partner 2
5. Trennung
6. 25000 Eur von Partner 2 weg

Richtig soweit?

Halb richtig:
- Partner 1: Anfangsvermögen 0 EUR, Endvermögen 25.000 EUR
-> Zugewinn 25.000 EUR
- Partner 2: Anfangsvermögen 50.000 EUR, Endvermögen 25.000 EUR
-> Zugewinn 0 EUR (eigentlich -25.000 EUR, aber es gibt keinen negativen Zugewinn, wie es auch kein negatives Anfangsvermögen gibt)
==> Partner 1 muß im Rahmen des Zugewinnausgleichs die Hälfte des Zugewinns an Partner 2 abgeben = 12.500 EUR
=> Partner 1: 12.500 EUR; Partner 2: 37.500 EUR

Bei diesem vereinfachten Beispiel wurde vernachlässigt, daß das Objekt inzwischen einen höheren / niedrigeren Verkehrswert haben kann als bei Erwerb, ebenso wie evtl. vorhandene Schulden, die den Zugewinn mindern.
_________________
(Meine Beiträge geben nur meine persönliche Meinung bzw. Erfahrung wieder. Für die Richtigkeit übernehme ich keine Gewähr.)
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