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Verfasst am: 06.12.05, 22:18 Titel: Alter Besitzer verweigert Erlaubnis zur Einschläferung EILT!
Hallo,
ich habe vor 5 Monaten einen Schäferhund aus Köln übernommen. Nach zwei Monaten stellte sich heraus, dass er einen schweren Nierentumor hat, der mindestens seit einem Jahr schon da ist. Jetzt muss der Hun bald eingeschläfert werden. Er leidet immer mehr, und es eilt wirklich. Das Problem ist: Im Schutzvertrag wurde vereinbart, dass der Hund nur mit Einverständnis des ehemaligen Besitzers eingeschläfert werden darf. Ich habe ihm schon eine ärtzliche Bescheinigung vom Tierarzt zum Beweis geschickt, aber er verweigert die Erlaubnis zur Einschläferung!
Was kann ih nun tun? Kann ich den Hund trotz der Verweigerung einschläfern lassen, und kommen dann rechtliche Konsequenzen auf mich zu? Es ist doch auch gegen den Tierschutzgedanken, ein Tier so leiden zu lassen!
§ 134 BGB
Gesetzliches Verbot
Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.
Inwiefern das Einschläferungsverbot einem Gesetz (z.B. Tierschutz) widerspricht, sollte der Tierarzt feststellen.
2.
Zitat:
§ 226 BGB
Schikaneverbot
Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.
Schaden wird dem Hund zugefügt und dir dadurch, dass du ihn leiden sehen lassen musst.
Das heißt, wenn der Tierarzt dir bescheinigt, dass die Einschläferung nunmehr geboten ist, um weitere Leiden zu vermeiden, dann ist imho ein dem entgegenstehendes Verbot in einem Schutzvertrag nichtig.
Ich würde mir das aber zur Sicherheit auf jeden Fall vom Tierarzt bescheinigen lassen.
Eine Frage hätte ich aber noch: Die alten Besitzer bestehen jetzt darauf, dass der Hund nochmal in deren Heimatstadt untersucht wird. Haben die überhaupt das Recht dazu, mich dazu aufzufordern, wenn ihnen von einem Dortmunder Tierarzt die Krankheit bescheinigt wurde? Ist ja alles auch eine Kostenfrage und nicht gerade billig!
wenn Du meinst, dass das für den Hund nicht zu strapaziös wäre kannst Du den ehemaligen Besitzern ja anbieten, dass sie den Hund auf ihre Kosten dort untersuchen lassen, natürlich wenn sie ihn selber dort hinbringen oder Dir die Fahrtkosten erstatten. Zwingen können sie Dich nicht.
Wünsche Dir alles Gute und dass Dein Hund nicht so sehr leiden muss.
Auf ihre kosten wollen sie das nicht machen. Ich müsste dann fast zwei Stunden mit dem Zug da hin fahren, und das will ich Sam nicht mehr zumuten.
Ich werde ihn einschläfern lassen sobald es sein muss. Mir ist nur wichtig, dass da keine rechtlichen Konsequenzen auf mich zu kommen, aber das würde doch jeder Tierschutzverein genauso sehen, oder?
Sinn und Zweck eines Einschläferungsverbotes ist es zu verhindern, dass ein Hund ohne dringende Not eingeschläfert wird. Etwa, weil die Tierarztkosten dem Halter zu hoch werden würden, wenn der Hund weiter behandelt wird. Sinn und Zweck ist es nicht, seine eigene Scheintierliebe damit zu befriedigen.
Dem schwer kranken Hund noch eine Bahnreise zuzumuten würde ich rigoros ablehnen. Dass das eine Zumutung für das Tier ist, wird dir der Tierarzt gewiss bestätigen. Anbieten würde ich den ehemaligen Haltern statt dessen, dass dein Tierarzt über die Notwendigkeit des Einschläferns einzig aus tiermedizinischen Gründen allein entscheidet und dass, wenn sie ihm nicht trauen, du bereit wärest, den Hund einem anderen Tierarzt im nicht zu weit entfernten Einzugsgebiet deiner Wohnung vorzustellen und untersuchen zu lassen - allerdings auf ihre Kosten.
Wenn sie die Einschläferung ablehnen, dann mögen sie bitte dafür einen vernünftigen Grund nennen; möcht ich nich gilt et nich. Du bist bereit, die Notwendigkeit zu belegen, von dir aus kann den Hund auch eine ganze Kompanie von Veterinären begutachten, aber dann bitte bei dir zu Hause in deiner Wohnung und auf ihre Kosten. Mehr kann man imho nicht verlangen.
Letztlich müssen sie m.E. die Klappe halten, denn entscheidend ist, was der Tierarzt sagt, weil der der Fachmann ist und nicht das, was ihnen passt.
M. E. ist die Einwilligung kein Einfallstor für Willkür, d.h. man hat aus dem vertrag bei gewissen Kostellationen einen Anspruch auf Einwilligung, der gerichtlich durchzusetzen wäre - außer in eilbedürftigen Fällen. _________________ Frank Richter
Rechtsanwalt
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