Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Alter Besitzer verweigert Erlaubnis zur Einschläferung EILT!
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Alter Besitzer verweigert Erlaubnis zur Einschläferung EILT!

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Tierrecht/ Tierkaufrecht/ Haftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
danamia1
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.12.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 06.12.05, 22:18    Titel: Alter Besitzer verweigert Erlaubnis zur Einschläferung EILT! Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe vor 5 Monaten einen Schäferhund aus Köln übernommen. Nach zwei Monaten stellte sich heraus, dass er einen schweren Nierentumor hat, der mindestens seit einem Jahr schon da ist. Jetzt muss der Hun bald eingeschläfert werden. Er leidet immer mehr, und es eilt wirklich. Das Problem ist: Im Schutzvertrag wurde vereinbart, dass der Hund nur mit Einverständnis des ehemaligen Besitzers eingeschläfert werden darf. Ich habe ihm schon eine ärtzliche Bescheinigung vom Tierarzt zum Beweis geschickt, aber er verweigert die Erlaubnis zur Einschläferung!
Was kann ih nun tun? Kann ich den Hund trotz der Verweigerung einschläfern lassen, und kommen dann rechtliche Konsequenzen auf mich zu? Es ist doch auch gegen den Tierschutzgedanken, ein Tier so leiden zu lassen!

Bitte um schnelle Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
D. König
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 07.12.05, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

1.
Zitat:
§ 134 BGB
Gesetzliches Verbot
Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.

Inwiefern das Einschläferungsverbot einem Gesetz (z.B. Tierschutz) widerspricht, sollte der Tierarzt feststellen.

2.
Zitat:
§ 226 BGB
Schikaneverbot
Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.

Schaden wird dem Hund zugefügt und dir dadurch, dass du ihn leiden sehen lassen musst.
Das heißt, wenn der Tierarzt dir bescheinigt, dass die Einschläferung nunmehr geboten ist, um weitere Leiden zu vermeiden, dann ist imho ein dem entgegenstehendes Verbot in einem Schutzvertrag nichtig.
Ich würde mir das aber zur Sicherheit auf jeden Fall vom Tierarzt bescheinigen lassen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
danamia1
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.12.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 07.12.05, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Antwort!

Eine Frage hätte ich aber noch: Die alten Besitzer bestehen jetzt darauf, dass der Hund nochmal in deren Heimatstadt untersucht wird. Haben die überhaupt das Recht dazu, mich dazu aufzufordern, wenn ihnen von einem Dortmunder Tierarzt die Krankheit bescheinigt wurde? Ist ja alles auch eine Kostenfrage und nicht gerade billig!

MfG
D. König
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Raspy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.06.2005
Beiträge: 148

BeitragVerfasst am: 07.12.05, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo danamia1,

wenn Du meinst, dass das für den Hund nicht zu strapaziös wäre kannst Du den ehemaligen Besitzern ja anbieten, dass sie den Hund auf ihre Kosten dort untersuchen lassen, natürlich wenn sie ihn selber dort hinbringen oder Dir die Fahrtkosten erstatten. Zwingen können sie Dich nicht.

Wünsche Dir alles Gute und dass Dein Hund nicht so sehr leiden muss.

MfG,
Raspy
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
danamia1
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.12.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 07.12.05, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die fixe Antwort*g*

Auf ihre kosten wollen sie das nicht machen. Ich müsste dann fast zwei Stunden mit dem Zug da hin fahren, und das will ich Sam nicht mehr zumuten.
Ich werde ihn einschläfern lassen sobald es sein muss. Mir ist nur wichtig, dass da keine rechtlichen Konsequenzen auf mich zu kommen, aber das würde doch jeder Tierschutzverein genauso sehen, oder?

MfG
Dana
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 07.12.05, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

Die haben sie nicht mehr alle!

Sinn und Zweck eines Einschläferungsverbotes ist es zu verhindern, dass ein Hund ohne dringende Not eingeschläfert wird. Etwa, weil die Tierarztkosten dem Halter zu hoch werden würden, wenn der Hund weiter behandelt wird. Sinn und Zweck ist es nicht, seine eigene Scheintierliebe damit zu befriedigen.

Dem schwer kranken Hund noch eine Bahnreise zuzumuten würde ich rigoros ablehnen. Dass das eine Zumutung für das Tier ist, wird dir der Tierarzt gewiss bestätigen. Anbieten würde ich den ehemaligen Haltern statt dessen, dass dein Tierarzt über die Notwendigkeit des Einschläferns einzig aus tiermedizinischen Gründen allein entscheidet und dass, wenn sie ihm nicht trauen, du bereit wärest, den Hund einem anderen Tierarzt im nicht zu weit entfernten Einzugsgebiet deiner Wohnung vorzustellen und untersuchen zu lassen - allerdings auf ihre Kosten.

Wenn sie die Einschläferung ablehnen, dann mögen sie bitte dafür einen vernünftigen Grund nennen; möcht ich nich gilt et nich. Du bist bereit, die Notwendigkeit zu belegen, von dir aus kann den Hund auch eine ganze Kompanie von Veterinären begutachten, aber dann bitte bei dir zu Hause in deiner Wohnung und auf ihre Kosten. Mehr kann man imho nicht verlangen.

Letztlich müssen sie m.E. die Klappe halten, denn entscheidend ist, was der Tierarzt sagt, weil der der Fachmann ist und nicht das, was ihnen passt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
rarichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 72
Wohnort: Heidelberg

BeitragVerfasst am: 15.02.06, 15:43    Titel: Einwilligung Antworten mit Zitat

M. E. ist die Einwilligung kein Einfallstor für Willkür, d.h. man hat aus dem vertrag bei gewissen Kostellationen einen Anspruch auf Einwilligung, der gerichtlich durchzusetzen wäre - außer in eilbedürftigen Fällen.
_________________
Frank Richter
Rechtsanwalt

Kastanienweg 75a
69221 Dossenheim
- Tierrecht, Vereinsrecht, Strafrecht, Internetrecht, Werberecht -
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anya
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.02.06, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Können Hunde mit Nieren-TU nicht einfach auch so an ihrem Leiden versterben? Wer weiß denn, dass Du ihn eingeschläfert hast?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Tierrecht/ Tierkaufrecht/ Haftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.