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muss ein stromleitungsrecht im grundbuch eingetragen sein?

 
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marie
Gast





BeitragVerfasst am: 01.11.04, 18:17    Titel: muss ein stromleitungsrecht im grundbuch eingetragen sein? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe vor kurzem ein grunstück erworben. quer über das grundstück liegen zwei niederspannungsstromleitungen, welche in den karten der stadtwerke (örtlicher Stromanbieter) nicht verzeichnet sind bzw. waren. im grundbuch gibt es für keine der leitungen ein leitungsrecht. die leitungen sind vermutlich in den 80-iger jahren verlegt worden. muss es für die leitungen ein im grundbuch verzeichnetes leitungsrecht geben? kann der stromanbieter von mir erzwingen ein solches leitungsrecht einzutragen? kann ich verlangen die stromleitungen wieder entfernen zu lassen?

viele grüße marie
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Gast






BeitragVerfasst am: 02.11.04, 07:42    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte halten Sie sich an die Regeln des Forums!
Siehe hier: http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6
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BGB
Gast





BeitragVerfasst am: 02.11.04, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

Die (Strom)Leitungen wurden ja wahrscheinlich nicht illegal verlegt, sondern aufgrund einer Rechtsgrundlage. Diese kann sich aus dem Landesrecht oder sonstigen Vorschriften (z.B. Notleitungsrecht) ergeben.

Fragen sie den Energieversorger, auf welcher Rechtsgrundlage die Leitungen verlegt wurden. Erst nach vorliegender Antwort können sie den Sachverhalt beurteilen.
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marie
Gast





BeitragVerfasst am: 02.11.04, 21:27    Titel: Ergänzung zum Fall Antworten mit Zitat

Hallo experten,

entschuldigung das ich die benutzerhinweise nicht richtig gelesen habe. der fall ist aus einer diskussion unter uns studenten entstanden und es geht eigentlich um folgendes.

A hat ein grundstück gekauft. (in den neuen bundesländern) das grundstück ist unerschlossen, es gibt keine direkte zufahrt über einen öffentlichen weg. A will das grundstück erschließen lassen. (übliche erschließung wasser, strom, telekommunikation)
beim kauf wurde das grundbuch eingesehen es gibt keine belastungen in abt II und III

gefolgt sind dann diskussionen unter uns über wegerechte deren erlangung, eintragung, abgeltung etc
und wir haben eine diskussion geführt über den strom-anschluss.

in der folge haben wir den fall abgewandelt und gesagt ein leitungsrecht ist nicht eingetragen es liegen aber leitungen. A hat von den leitungen durch gespräche mit den nachbarn erfahren. die leitungen sind vor mehr als 30 jahren verlegt worden eine zustimmung der damaligen energieversorger hat es der gegeben. in den schachtgenehmigungen zur wasserversorgung war nichts verzeichnet. auch der energieversorger soll mal in seinen unterlagen keine leitungen auf dem grundstück haben.
unser diskussionspunkt ist eigentlich das wechselspiel zwischen §8 AVBEltV und der sicherung bzw. eintragung von rechten im grundbuch.
sagen wir A könnte einen stromanschluss über ein benachbartes grundstück erreichen oder über eine der auf eigenem grundstück liegende leitungen (die kosten sollen gleich sein)

Muss ein leitungsrecht in jedem fall eingetragen sein? und wenn nicht greift dann ein gewohnheitsrecht auch auf den zukünftigen erwerber eines grundstücks über der beim kauf von der gewohnheit nichts wusste?
kann A die entfernung der leitungen verlangen?
sind die leitungen ein wirtschaftlicher Vorteil i.S. § 8 AVBEltV und muss A deshalb die leitungen dulden?
Muss A auch dulden wenn er von außerhalb des grundstücks anschließen läßt?

vile grüße marie
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BGB
Gast





BeitragVerfasst am: 03.11.04, 05:40    Titel: Antworten mit Zitat

Da ich mich bisher nicht mit DDR-Recht auseinandergesetzt habe, kann ich ihnen die Frage nicht beantworten.

Mir ist nur bekannt, dass es Übergangsfristen gab oder gibt, die Grunddienstbarkeiten betreffen.

Aber auch nach West-Recht gibt es teilweise landesrechtliche Vorschriften pp für Leitungen die halt nicht im Grundbuch stehen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 03.11.04, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

nach dem Baugesetzbuch besteht Duldung der über Ihr Grundstück verlaufenden Leitung, §126 Abs.1 des BauGB.
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Gast






BeitragVerfasst am: 04.11.04, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.ra-kotz.de/strommast.htm
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.11.04, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Neben dem Grundbuch sollte es auch noch ein sog. Baulastenverzeichnis geben, dort müsste ein derartiges Wege- bzw. Leitungsrecht verzeichnet sein.
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