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Hier ist doch auchn Versicherungsvertreter im Forum aktiv, oder?
Hab ein kleines Problem. Hab heute meinen Vertreter angerufen um meinen 335i Umbau Versicherungskostentechnisch abzuklären. Er hat die Daten dann auch gleich weitergegeben und mir mitgeteilt das sich nichts an den Beiträgen ändert, da ja die Schlüsselnummer gleich bleibt. Das war die gute Nachricht.
Dann hat er gemeint das mein Auto seit 01.11.2003 ja gar nicht mehr versichert ist. War erst mal kurz perplex, meinte aber das könnte nicht sein, da ich ja Beiträge zahle. Jetzt habe ich grad nachgesehen und es ist wirklich so das ich seit 01.11.2003 keine Versicherung mehr habe. Ich habe 2 Autos mit fast gleichen Kennzeichen (**-TG-555 und **-TG-505) deswegen ist es mir nicht aufgefallen das für das eine keine Rechnung kam.
War dann erstmal geschockt das ich seit 2 Jahren ohne Versicherung rumfahre. Anscheinend hat die Zulassungsstelle oder Versicherung einen Fehler beim ummelden gemacht. steuer habe ich gezahlt, also denke ich der Fehler lag bei der Versicherung. Habe zu der Zeit meinen Wohnort gewechselt und beide Fahrzeuge umgemeldet. Bekam dann auch einen Schrieb von der Versicherung den ich leider nicht durchgelesen habe, weil ich dachte das wäre die Ummeldebestätigung. Wie ich heute gesehen habe war das die Bestätigung das der Versicherungsvertrag erlischt. Das Ergebniss des Gesprächs mit dem Vertretter war, das ich die 2 Jahre zumindest die Haftpflicht nachzahlen muss.
Gibts da eine Möglichkeit das zu umgehen? Ich weiss das es logisch gesehen keinen Grund gibt es nicht zu zahlen. Ausserdem ist ja keinem von beiden ein wirtschaftlicher Schaden dadurch passiert. Ist halt im Moment so das ich jetzt auf einen Schlag schnell mal ca. 1200€ (3 Jahre = 2 Jahre nachzahlen + das kommende Jahr) zahlen muss/soll, die ich grad im Moment eben rein gar nicht übrig habe.
Da ich selber in der Versicherungsbrache tätig bin, habe ich mal eine X Beliebige Gesellschaft angerufen und nachgefragt.
Antwort: Ja, er muß für die letzten 2 Jahren nachbezahlen!
[b]Wie ist die Rechtsgrundlage, gibt es eine Möglichkeit (bitte dann mit Bezug auf den jeweiligen § bzw Gerichtsurteil nehmen) die Nachzahlung zu umgehen?[/b] _________________ www.mhb-maklerbuero.de
ich finde die Problemschilderung etwas unlogisch. Es ist die Rede von einer "Vertragsaufhebungsbestätigung". Wenn das so ist, dann ist der Vertrag doch erloschen; woraus sollte sich denn dann eine Beitragsforderung ergeben?
Oder war es so, dass die Versicherung irrtümlich davon ausgegangen ist, das Auto sei verkauft worden, und hat deswegen die Aufhebung bestätigt? Aber dann wäre die Mitteilung nach 29c an die Zulassungsstelle gegangen, und spätestens dann hätte der Fahrzeughalter ziemlich schnell und drastisch gemerkt, dass sein Auto nicht versichert ist.
Das passt alles nicht so recht. Da müsste man schon mehr dazu wissen.
Aber ganz grundsätzlich zur Verjährung: § 12 VVG: "Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in zwei Jahren (...). Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Leistung verlangt werden kann".
Wenn wir also davon ausgehen, dass der Vertrag weiterbestanden hat und der Versicherer Beiträge nacherhebt, dann sind die Beitragsforderungen aus 2002 mittlerweile verjährt. Beiträge aus 2003 können bis Ende 2005 noch gefordert werden.
Wenns zuviel auf einmal wird, kann man versuchen, eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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