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Verfasst am: 07.12.05, 13:14 Titel: A will B nicht auszahlen
A un B sind geschieden. B muss rückwirkend einige tausend Euro Unterhalt an A zahlen, lt. Urteil. B möchte aber den gemeinsamen Garten, damit verrechnen.
A hält B aber seit 2,5 J. hin und weiß immer noch nicht, ob er den Garten haben möchte, dabei bewirtschaftet er ihn aber. Es läuft darauf hinaus, dass A weder verkaufen, noch B den Anteil anerkennen will, auf den B verzichten möchte, zur Abgeltung des rückständigen Unterhaltes. Was kann B tun ???
Tja, wenn man sich nicht einigen kann, dann muss man eben den vorgezeigten Weg gehen. Unterhalt nachzahlen. Garten gemeinsam verkaufen, notfalls Trennungsvversteigerung beantragen.
Vielen Dank für die Antwort.
A will sich weder äußern, ob er den Garten behalten will, noch ob er verkauft werden soll. Diese Hinhaltetaktik geht schon über Jahre. Damit umgeht er eine Auszahlung der Hälfte an B. Was hat B da für Rechte und Hilfen ???
B hat den Garten bereits taxen lassen, auf ihre Kosten. Er hat einen Wert von über
12 000 Euro. B weiß genau, dass A niemals den Garten, den er ständig nutzt und bewirtschaftet, verkaufen will. B will mit der Gartenverrechnung die Unterhaltsrückstände begleichen, ohne dass ihr Gehalöt gepfändet wird. Dies von schon von A angedroht.
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