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Fähiger Chirurg!

 
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kind
Gast





BeitragVerfasst am: 19.09.04, 12:42    Titel: Fähiger Chirurg! Antworten mit Zitat

Glatteisunfall einer älteren (60) Dame.
Arzt diagnostiziert normalen Bruch der Speiche. 1 (nie gewechselter) Vollgips über 6 Wochen. 16 Physiotherapien, nach 8 Wochen arbeitsfähig geschrieben. Empfehlung des Arztes: Arbeit ist die beste Therapie. In ärztlicher Stellungnahme ist die Rede von „lediglich geringen Bewegungseinschränkungen, die auf den Gipsverband zurückzuführen sind“. Massive Beschwerden werden ignoriert.

Arztwechsel, da die Hand selbst für den Laien optisch verkrüppelt wirkt. Erstbehandelnder Arzt rückt keine der sechs gefertigten Röntgenaufnahmen raus. Nunmehr behandelnder Arzt schaltet über BG Gutachter ein.

Dieser erhält (ich hab bei der BG Stunk gemacht) die Erstaufnahmen.

Fazit: Die Simulantin erlitt damals einen Trümmerbruch, der einer sofortigen OP bedurft hätte. Invalidität vermutlich über 30 %. Erwerbsunfähig zum 31.12.2004. Nicht nur Handgelenk, sondern der ganze Arm und das Schultergelenk sind im A...
Keine OP mehr möglich, alle Eulen verflogen!!!

Diverse chirurgische Details versteht ohnehin kein Schwein, aber eine zusammenzuckende und kopfschüttelnde Gutachterin kann auch der letzte Depp deuten.

Was tun: Dem Arzt auch einen Trümmerbruch verschaffen oder ihn vor den Kadi zerren?

Wutentbrannt
das Kind der Simulantin
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Gast






BeitragVerfasst am: 22.09.04, 13:06    Titel: Re: Fähiger Chirurg! Antworten mit Zitat

kind hat folgendes geschrieben::
Was tun: Dem Arzt auch einen Trümmerbruch verschaffen oder ihn vor den Kadi zerren?


welche antwort erwarten sie eigentlich auf diese frage?
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.09.04, 08:21    Titel: Re: Fähiger Chirurg! Antworten mit Zitat

kind hat folgendes geschrieben::
das Kind der Simulantin


wie alt ist wohl das "kind" einer 60jährigen?
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.09.04, 19:30    Titel: Re: Fähiger Chirurg! Antworten mit Zitat

Die Sache der Bundesärztekammer melden.
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auch ein Verpfuschter
Gast





BeitragVerfasst am: 08.11.04, 22:16    Titel: vielleicht hilfts ja Antworten mit Zitat

Hallo,
bin kein Arzt und kein RA, aber mich hat auch ein Arzt verpfuscht. Bei mir war die Diagnose richtig, aber die Behandlung falsch.
Bei einem (nachgewiesenen) Behandlungsfehler haftet der Arzt bzw. seine Versicherung. Bei Diagnosefehlern hat man wohl Pech gehabt.
In Ihrem Fall würde ich mal mit den Unterlagen zur Krankenkasse gehen. Die glauben zwar auch erstmal dem erstbehandelndem Arzt. Wenn man denen aber das Kopfschütteln der nachbehandelnden Ärzte schildert helfen die meist weiter und empfehlen den Einsatz der jeweiligen Schlichtungsstelle.
Ansonsten muss man sich einen Patienzenanwalt suchen. Ich habe diesen Schritt gewählt, der aber Geld kostet. Die Schlichtungsstelle kostet nichts, dauert aber vielleicht etwas länger (Im Schnitt 13 Monate).
Der letzte Schritt wäre die Vorstellung der Geschichte bei der Staatsanwaltschaft. Das hilft aber sicher nichts bei Forderungen gegen den Arzt, da der dann unwillig werden dürfte. Ich werde diesen Schritt aber nach vollzogener Schadensersatzabwicklung machen, da ein derartiger Pfusch nicht ungesühnt bleiben darf - die Versicherung zahlt ja und nicht er.
Beste Grüße und viel Glück!!!!!!!
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