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Krankenkasse / Krankenversicherung

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.11.04, 21:59    Titel: Krankenkasse / Krankenversicherung Antworten mit Zitat

Hallo,
habe da mal folgende Frage:

Also, ich bin nicht berufstätig, bekomme kein Arbeitslosengeld, kein Sozialhilfe, ich bin verpartnert, mein Lebenspartner ist als Beamter privatversichert.
Ich bin zur Zeit nicht versichert, eine private Krankenversicherung nimmt mich nicht auf, da ich schon älter bin, übergewichtig und Diabetis habe.
Langsam können wir die Kosten für Behandlungen und vor allem für Medikamente nicht mehr aufbringen.
Besteht irgendeine Möglichkeit in die gesetzliche Krankenkasse zu kommen? Habe ich Möglichkeiten über Sozial- oder Arbeitsamt versichert zu werden?

Für Hilfe bin ich dankbar
Gruß
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Erwin Denzler
Gast





BeitragVerfasst am: 08.11.04, 22:29    Titel: Re: Krankenkasse / Krankenversicherung Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::

Also, ich bin nicht berufstätig, bekomme kein Arbeitslosengeld, kein Sozialhilfe, ich bin verpartnert, mein Lebenspartner ist als Beamter privatversichert.
Ich bin zur Zeit nicht versichert, eine private Krankenversicherung nimmt mich nicht auf, da ich schon älter bin, übergewichtig und Diabetis habe.
Langsam können wir die Kosten für Behandlungen und vor allem für Medikamente nicht mehr aufbringen.
Besteht irgendeine Möglichkeit in die gesetzliche Krankenkasse zu kommen? Habe ich Möglichkeiten über Sozial- oder Arbeitsamt versichert zu werden?



Hallo Gast,

damit werden Sie eine verfassungsrechtliche Grundsatzfrage auf, die mir bisher auch noch nicht bewußt war, obwohl ich denke daß ich über Krankenversicherungsrecht recht gut Bescheid weiß.

Wenn Sie nicht verpartnert sondern verheiratet wären, würde ich sagen: Ihr (dann) Ehemann hat sich vor vielen Jahren freiwillig für die PKV entschieden und damit ebenso freiwillig darauf verzichtet, daß seine Familienangehörigen kostenfrei mitversichert sein können. Aber noch vor 6 Jahren konnte er als Schwuler gar nicht ahnen, daß er jemals einen Ehepartner oder Kinder haben wird. Deshalb ist schon fraglich, ob man das Argument "hat sich so entschieden" bringen kann. Andererseits wäre eine Sonderregelung für Lebenspartner auch fragwürdig, man könnte es als Benachteiligung für heterosexuelle Ehepaare sehen.

Mit den Beihilfevorschriften, die auch je nach Dienstherr des Beamten unterschiedlich sein können, kenne ich mich nicht aus. Aber es könnte sein, daß hier die Lebenspartnerschaft gleichgestellt ist und somit zumindest ca. 70 bis 80 % der Kosten von der Beihilfe getragen werden. Dazu haben Sie sich sicherlich schon informiert.

Ob Sie in eine gesetzliche Kasse kommen, hängt auch davon ab, was Sie unter "schon älter" verstehen. Wenn Sie 55 oder älter sind, ist es nur noch möglich, falls Sie vorher bestimmte Mindestzeiten in der gesetzlichen KV hatten (Details in § 6 Abs. 3a SGB V). Weitere Bedingung wäre, daß Sie einer versicherungspflichtigen Personengruppe angehören. Dazu gehören z.B. Arbeitnehmer mit einem Gehalt von mehr als 400 Euro oder Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe, ab 2005 auch Arbeitslosengeld II. Aber wenn Ihr Partner Beamter ist und ein Vollzeiteinkommen hat, ist es recht unwahrscheinlich, daß Sie Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe oder ab 2005 auf AlG II haben. Beim normalen Arbeitslosengeld wäre es möglich, aber siehe die Altersgrenze von 55 Jahren.

Sie sollten sich bei der gesetzlichen Krankenkasse beraten lassen, bei der Sie zuletzt versichert waren. Wenn Sie den Eindruck haben die Kasse will Sie abwimmeln, wenden Sie sich an das Versicherungsamt der Stadt oder des Landkreises.

E.D.
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.11.04, 22:50    Titel: Re: Krankenkasse / Krankenversicherung Antworten mit Zitat

Erwin Denzler hat folgendes geschrieben::


Hallo Gast,

damit werden Sie eine verfassungsrechtliche Grundsatzfrage auf, die mir bisher auch noch nicht bewußt war, obwohl ich denke daß ich über Krankenversicherungsrecht recht gut Bescheid weiß.

Wenn Sie nicht verpartnert sondern verheiratet wären, würde ich sagen: Ihr (dann) Ehemann hat sich vor vielen Jahren freiwillig für die PKV entschieden und damit ebenso freiwillig darauf verzichtet, daß seine Familienangehörigen kostenfrei mitversichert sein können. Aber noch vor 6 Jahren konnte er als Schwuler gar nicht ahnen, daß er jemals einen Ehepartner oder Kinder haben wird. Deshalb ist schon fraglich, ob man das Argument "hat sich so entschieden" bringen kann. Andererseits wäre eine Sonderregelung für Lebenspartner auch fragwürdig, man könnte es als Benachteiligung für heterosexuelle Ehepaare sehen.

Mit den Beihilfevorschriften, die auch je nach Dienstherr des Beamten unterschiedlich sein können, kenne ich mich nicht aus. Aber es könnte sein, daß hier die Lebenspartnerschaft gleichgestellt ist und somit zumindest ca. 70 bis 80 % der Kosten von der Beihilfe getragen werden. Dazu haben Sie sich sicherlich schon informiert.

Ob Sie in eine gesetzliche Kasse kommen, hängt auch davon ab, was Sie unter "schon älter" verstehen. Wenn Sie 55 oder älter sind, ist es nur noch möglich, falls Sie vorher bestimmte Mindestzeiten in der gesetzlichen KV hatten (Details in § 6 Abs. 3a SGB V). Weitere Bedingung wäre, daß Sie einer versicherungspflichtigen Personengruppe angehören. Dazu gehören z.B. Arbeitnehmer mit einem Gehalt von mehr als 400 Euro oder Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe, ab 2005 auch Arbeitslosengeld II. Aber wenn Ihr Partner Beamter ist und ein Vollzeiteinkommen hat, ist es recht unwahrscheinlich, daß Sie Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe oder ab 2005 auf AlG II haben. Beim normalen Arbeitslosengeld wäre es möglich, aber siehe die Altersgrenze von 55 Jahren.

Sie sollten sich bei der gesetzlichen Krankenkasse beraten lassen, bei der Sie zuletzt versichert waren. Wenn Sie den Eindruck haben die Kasse will Sie abwimmeln, wenden Sie sich an das Versicherungsamt der Stadt oder des Landkreises.

E.D.


Hallo Erwin,
ersteinmal danke für Ihre ausführliche Antwort.
Wir sind vor einem halben Jahr, nach 6jährigem Auslandsaufenthalt, mein LP ist Bundesbeamter, nach Deutschland zurück gekommen.
Mein LP fand, da 12 Jahre jünger und gesund sofort eine PK die ihn aufnahm.
Für mich hatten wir noch Hoffnung, bis heute auch die letzte PK abgesagt hat.
Ich bin Anfang 40, für die gesetzliche KV fehlen mir die Vorversicherungszeiten, bzw. liegen zu weit zurück. Und richtig, Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe, Hartz IV kommt für uns nicht in betracht, da mein LP zuviel verdient.

Nun haben wir uns gefragt, ob mein LP mich z.B. als Fahrer mit knapp über 400€ einstellt. Ist das erlaubt und wie würden man das am besten anstellen?

Gruß
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.11.04, 23:36    Titel: Re: Krankenkasse / Krankenversicherung Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::


Nun haben wir uns gefragt, ob mein LP mich z.B. als Fahrer mit knapp über 400€ einstellt. Ist das erlaubt und wie würden man das am besten anstellen?


Die Überrlegung geht zwar in die richtige Richtung, mit einer Anstellung könnte man wieder in die gesetzliche KV reinkommen, wenn jünger als 55. Und nach 12 Monaten könnte man dann freiwillig weiterversichert sein.

Aber daß ein normaler Beamter seinen Lebenspartner als Fahrer einstellt (oder als Haushaltshilfe usw.), ist recht ungewöhnlich. Selbst wenn der Beamte keinen Führerschein hat, wäre es eher realistisch, daß der arbeitslose Partner ihn aus Gefällogkeit und nicht als Angestellter chauffiert.

Wenn ich der zuständige Sachbearbeiter der Krankenkasse wäre, würde ich in so einem Fall unter Berufung auf § 117 BGB die Versicherungspflicht ablehnen, da es ein Scheinarbeitsverhältnis ist. Wenn aber ein Fremder (und Unternehmer) der Arbeitgeber ist, wäre es einfacher. Sollten Sie z.B. eine Arbeitsstelle als Kellner in einem Landgasthof finden, 15 Stunden je Woche zu 7 Euro die Stunde, wäre das zwar miserabel bezahlt. Aber es wären ca. 420 Euro brutto im Monat und damit versicherungspflichtig.

E.D.
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.11.04, 23:51    Titel: Re: Krankenkasse / Krankenversicherung Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::

Wenn aber ein Fremder (und Unternehmer) der Arbeitgeber ist, wäre es einfacher. Sollten Sie z.B. eine Arbeitsstelle als Kellner in einem Landgasthof finden, 15 Stunden je Woche zu 7 Euro die Stunde, wäre das zwar miserabel bezahlt. Aber es wären ca. 420 Euro brutto im Monat und damit versicherungspflichtig.

E.D.


Tja, aber den fremden Unternehmer müsste man ja auch ersteinmal finden Traurig

Danke

Gruß
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