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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 01.12.05, 16:44    Titel: Zitieren Antworten mit Zitat

Hallo,

wieviele Wörter darf ich denn aus einem Text übernehmen (aufeienanderfolgend) ohne es als Zitat kennzeichnen zu müssen? 5?

Wie ist es, wenn ich einfach ein weiteres Wort dazwischensetze?

Bsp. Die Schule ist für viele Kinder unangenehm.

ich mache daraus: Die Schule ist häufig für sehr viele Kinder unangenehm...
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oklaf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 286
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 01.12.05, 17:15    Titel: Re: Zitieren Antworten mit Zitat

pandor hat folgendes geschrieben::
Hallo,

wieviele Wörter darf ich denn aus einem Text übernehmen (aufeienanderfolgend) ohne es als Zitat kennzeichnen zu müssen? 5?

Wie ist es, wenn ich einfach ein weiteres Wort dazwischensetze?

Bsp. Die Schule ist für viele Kinder unangenehm.

ich mache daraus: Die Schule ist häufig für sehr viele Kinder unangenehm...


Die Aussage ist doch so allgemein...muss das überhaupt zitiert werden? Auf der anderen Seite ist eine Fussnote schnell gesetzt... Winken
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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 02.12.05, 02:24    Titel: Antworten mit Zitat

...okay, das Beispiel war nicht das beste....Sollte ja dadurch ja auch nur etwas veranschaulicht werden!

Kann mir dennoch jemand meine Frage beantworten?
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questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 02.12.05, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

Quellenangaben sind nicht nur bei Übernahme von Wortlaut nötig, sondern genauso bei der Verwertung fremder Gedanken/Erkenntnisse.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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RA Erik Günther
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.04.2005
Beiträge: 202
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 09.12.05, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ich mache mir hier eine Antwort zu Hilfe, die ich bereits zu einem anderen Posting des selben Forumteilnehmers zu formulieren versucht habe:

Bei der Frage des ordnungsgemäßen Zitierens bei Prüfungen kommt es auf zwei Rechtsfragen an:

Da hätten wir zunächst die Frage des Urheberrechts beziehungsweise einer Urheberrechtsverletzung. Die wortgleiche Übernahme ohne Kenntlichmachen des Urhebers ist oft ein Verstoß gegen das Urhebergesetz. Fremde Werke oder Teile fremder Werke zu veröffentlichen, gar als eigene, ist regelmäßig rechtsverletzend. Das lässt sich natürlich nicht in Sätzen abzählen. Vielleicht taugt folgende Formel: das Werk des eigentlichen Urhebers muss sichtbar werden. Was durch das Urheberrecht allerdings nicht geschützt ist, sind wissenschaftliche Theorien, Meinungen, Erkenntnisse. Insoweit sind Wissenschaftsbeiträge oft nur durch die ganz konkrete Sprachwahl und den ganz konkreten Aufbau bzw. die ganz konkrete Gestaltung geschützt.

Was hat es für die Prüfung zu sagen? Nun: zunächst einmal nichts. Das sehen auch die Prüfer nicht immer, die in jedem Verstoß gegen das Zitiergebot einen Täuschungsversuch sehen.

Im Prüfungsrecht kommt es aber vielmehr auf die Verwendung nicht zugelassener Hilfsmittel an. Es darf nicht über den eigenen Leistungsstand getäuscht werden, dessen Ermittlung der Sinn der Prüfung ist.

Eine solche Täuschung kann aber dann anzunehmen sein, wenn der Prüfer glauben gemacht werden soll, ein bestimmter Gedanke entstamme eigener Urheberschaft des Prüflings. Damit geriert sich der Prüfling einer Generierungsleistung, wo er doch nur eine Rechercheleistungen (aber immerhin!) erbracht hat. Zugelassene Hilfsmittel wären in diesem Falle nur solche Quellen, bei denen die Gedankenentlehnung in der Arbeit auch kenntlich gemacht wird.

Eine Umformulierung mag im Urheberrecht mehr Auswirkungen haben (natürlich nicht bei der ehrrührigen Frage, wer denn Schöpfer des Gedankens, der Erkerkenntnis ist). Zudem sind Prüfungsleistungen in den allermeisten Fällen nicht zur Veröffentlichung gedacht.

Im Prüfungsrecht sehe ich aber keine Entschärfung des Täuschungsversuchs.
_________________
Erik Günther
http://www.hlb.de/
http://www.raeg.de/

Diese Infos sind abstrakte Ausführungen zu rechtlichen Fragen. Damit will und kann ich Rechtsberatung nicht ersetzen. Es erfolgt keine Haftung.
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