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Mein Partner steht kurz vor der Scheidung (ist schon eingereicht und sobald das "durch" ist, wollen wir heiraten). Kürzlich hat er mir erzählt, dass seine (baldige) Ex-Frau in ihrem Namen vor einigen Jahren eine Lebensversicherung auf ihn abgeschlossen hat. Sie bezahlt wohl auch weiterhin die Beiträge. D.h. wenn meinem Partner etwas passieren sollte, bekäme sie die LV ausgezahlt, obwohl sie dann gar nicht mehr mit ihm verheiratet ist. Geht das??! Mir erscheint das irgendwie "moralisch-ethisch" fragwürdig. Für mich würde alles zusammen brechen und sie würde davon profitieren. (Damit keine Missverständniss entstehen, es geht überhaupt nicht darum, dass ICH irgendwas bekommen will!!!)
ob das ethisch oder moralisch fragwürdig ist, dazu sag ich mal nichts. In jedem Fall scheint die Geschichte, so wie sie geschildert wurde, rechtlich einwandfrei zu sein.
Daisy schließt auf das Leben von Donald eine Lebensversicherung ab, Daisy bezahlt die Beiträge und ist Begünstigte im Todesfall. Daran ist nichts rechtswidriges. Und wenn sich Donald dann von Daisy trennt (oder umgekehrt), und Daisy lässt den Vertrag weiterlaufen, ist das auch nicht verboten. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
tick, trick und track sind nur neffen, und damit erstmal von der erbfolge nicht betroffen _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Gehe ich richtig in der Annahme das Daisy für Donald eine Risiko-LV abgeschlossen hat?
Dann hat er aber seinerzeit mit unterschreiben müssen. 1x auf dem Antrag als zu versichernde Person und, falls separat, nochmals auf dem Gesundheitsfragebogen. Ich würde einfach mal versuchen, aufgrund der jetzigen Konstellation den Vertrag zu kündigen. Denn Fakt ist: Stirbt Donald, erbt die Bezugsberechtigte Person. Und das ist n diesem Fall Daisy. _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
den Versuch der Kündigung kann man sich ersparen. Als vers. Person hat man keinerlei Rechte aus dem Versicherungsvertrag. Allein die Ex-Frau kann den Vertrag kündigen. Sinnvoll wäre dies bei einer Risiko-LV. Ist es aber eine Kapital-LV, wäre der Wechsel der vers. Person nun steuerschädlich und der Vertrag würde nach dem neuen Steuerrecht ab 2005 behandelt werden. Dann sollte sie den Vertrag tatsächlich so weiterlaufen lassen. Oder der Ex-Mann würde Ihr ein Angebot machen den Vertrag "zu kaufen", um dann einen Versicherungsnehmerwechsel auf sich durchzuführen. Dann könnte er seine neue Partnerin als Begünstigte einsetzen lassen.
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