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bank verschiebt eigenständig geld zwischen 2 konten

 
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Germjack
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.12.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 10.12.05, 00:34    Titel: bank verschiebt eigenständig geld zwischen 2 konten Antworten mit Zitat

Nabend alle zusammen,

zu meinem fall...

1 Konto im Dispo und das 2. konto im plus (alles beides geschäftskonten).
konto 1: -2000 € dispo
konto 2: +1200 €
darf die sachbearbeiterin einer bank, ohne das ich vorher informiert wurde, die überweisungsträger von konto 2 nicht abbuchen und einfach das geld von konto2 auf das dispo konto zum ausgleich verschieben?
obwohl ich einen 2000€ dispo hab!

danke im voraus
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 10.12.05, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

Formal darf die Bank das ohne einen Auftrag des Kunden natürlich nicht! Hier würde ich aber mal eine Goodwill-Aktion der Bank unterstellen, da dieses Verhalten der Bank gegenüber dem Kunden wirtschaftlich ist. Es haben auch schon Kunden Ihre Bank verklagt, weil diese in einem gleichgelagerten Fall dem Kunden eben keinen Hinweis darauf gegeben hat, daß er auf dem einen Konto hohe Sollzinsen bezahlt, obwohl auf einem anderen Konto bei der selben Bank ein entsprechendes Guthaben vorhanden war, das gar nicht oder nur sehr niedrig verzinst wurde.
Weiterhin gibt es bei Geschäftsbanken und für Geschäftskunden auch die Möglichkeit, bei der Zinsberechnung die Salden aller Konten zu berücksichtigen, so daß nur dann Sollzinsen berechnet werden, wenn die Summe der Salden aller Konten im Soll ist.
Also teilen Sie doch Ihrer Bank mal mit, daß Sie sich gefreut haben, daß die in Ihrem Sinne mitdenken, daß Sie zukünftig über Ihre Umbuchungen aber selbst entscheiden möchten.
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hjb
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 11.12.05, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

nur zur Ergänzung die rechtliche Grundlage :

Die Bank darf sämtliche Guthaben eines Schuldners sowie in Verwahrung gegebene Wertpapiere (nicht jedoch Schliessfächer) zur Deckung von fälligen Forderungen gegen den Schuldner (auf anderen Konten) benutzen. Das steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen jeder Bank und jeder Sparkasse und heisst deswegen auch umgangssprachlich AGB-Pfandrecht.

Was allerdings auch viele Bänker nicht wissen (bzw. manchmal auch wissentlich ignorieren) ist die Tatsache, dass dieses "Pfandrecht" nur gilt, wenn der Kredit fällig ist.
Kontokorrentforderungen sind zwar von ihrer Natur her täglich fällig (für beide Seiten, also beide Seiten können die Auszahlung bzw. Rückzahlung verlangen) aber bei Einräumung eines Dispos kann die Bank nicht sofort die Rückzahlung verlangen, sondern muss erst den Dispo kündigen und den Saldo fälligstellen.

Also : Wenn kein Dispo da gewesen wäre, hätte die Bank korrekt gehandelt. In diesem Falle (ausreichender Dispo) hat die Bank genau genommen ihre Rechte aus dem AGB-Pfandrecht überschritten. Ich sehe es aber genauso wie nebelhörnchen, dass die Bank das auch im Sinne des Kunden gemacht hat.

Aber, das darf man nicht vergessen, auch im eigenen Sinn. Diese Aktion ist für mich ein Alarmzeichen, dass die Bank nicht mehr so viel Vertrauen in diesen Kunden hat, man hat Angst, dass das Guthaben irgendwann weg ist und man auf dem Sollsaldo sitzen bleibt.

Gruss Hans-Jürgen
***
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MatthiasM
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.11.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 14.12.05, 01:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich den Fall richtig verstanden habe, hat die Bank Überweisungen, die zu Lasten des Konto 2 mit Guthaben ausgestellt waren nicht ausgeführt und stattdessen, das Guthaben umgebucht auf das Konto, was aktuell einen Sollsaldo aufgewiesen hat.

Das darf sie nicht. Konto 1 befand sich innerhalb des eingeräumten Dispositionsrahmens

Wenn der Kunde die Überweisungen zu Lasten des Konto 1 ausgestellt hat, was den Disporahmen komplett ausgeschöpft hat, wäre es noch verständlich gewesen, um dem Kunden die überhöhten Überziehungszinsen zu ersparen, wobei auch da zumindest eine Information hätte erfolgen müssen. Sie wäre auch nicht verpflichtet die Überweisung auszuführen, wenn beide Konten den Rahmen ausgeschöpft hätten.

So ist es allerdings ziemlich "frech" seitens der Bank.
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