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Haftpflicht zahlt nicht?!

 
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Pieselwitz01
Gast





BeitragVerfasst am: 05.11.04, 20:12    Titel: Haftpflicht zahlt nicht?! Antworten mit Zitat

Sachverhalt:

Meine Mutter verursacht an meinem Fahrzeug einen Schaden in Höhe von rd. 700 Euro, in dem Ihr beim Öffnen der Kofferraumklappe & Hineinlegen eines großen Gepäckstückes schwindelig wird und Sie dadurch mein Fahrzeug beschädigt!

Die Versicherung lehnt jedoch eine Schadenregulierung ab und begründet dies damit, weil Ihr schwindelig wurde und somit niemand zur Vrantwortung gezogen werden könnte!

Ist schwindelig werden oder Überbelastung für die Versicherung ein Grund die Zahlung zu verweigern?? Wofür hat Sie denn überhaupt eine Haftpflichtversicherung??

Über eine aufklärende Antwort würde ich mich freuen!!

MfG!
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.11.04, 09:34    Titel: Re: Haftpflicht zahlt nicht?! Antworten mit Zitat

Ist schwindelig werden oder Überbelastung für die Versicherung ein Grund die Zahlung zu verweigern??

anscheinend- das behaupten sie ja in ihrem text

Wofür hat Sie denn überhaupt eine Haftpflichtversicherung??

keine ahnung?! wie wär´s, wenn sie die frau selbst fragen?
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.11.04, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

im bgb § 823 steht:

Zitat:
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.


schwindelig werden ist i.d.r. weder fahrlässig noch vorsätzlich (es sei denn es würde eine krankheit bestehen, und es wurden fahrlässig die notwendigen medikamente nicht eingenommen. dementsprechend besteht keine haftung. die versicherung hat schon recht...
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.11.04, 10:03    Titel: Re: Haftpflicht zahlt nicht?! Antworten mit Zitat

Zitat:
Wofür hat Sie denn überhaupt eine Haftpflichtversicherung??



Aufgaben der Privaten Haftpflichtversicherung:

-Die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht)
-Die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen
-Die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört, sog." passive Rechtschutzversicherung".

der letzte punkt trifft hier auf sie zu. sie haben rechtlich keinen anspruch auf schadenersatz, und die versicherung bringt ihnen das bei...

ich hoffe, sie haben sich gefreut!
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Pieselwitz01
Gast





BeitragVerfasst am: 08.11.04, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

Von Freude kann gar keine Rede sein, ganz im Gegenteil, ich habe gerade geweint Traurig

Aber durch das schwindelig werden ist doch der Schaden fahrlässig hergeigeführt worden......und dadurch besteht doch der kausale Zusammenhang???
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Gast






BeitragVerfasst am: 09.11.04, 09:39    Titel: Antworten mit Zitat

der kausale zusammenhang interessiert in diesem fall nicht ...

ein schadenersatzanspruch begründet sich i.d.r. auf ein schuldhaftes tun oder unterlassen, woraus der schaden dann entsteht. und dann hat der geschädigte gegen den schadenverursacher schadenersatzansprüche.

dieser schadenfall wurde nicht schuldhaft verursacht

das nächste mal also ne andere geschichte ausdenken...
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