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Verfasst am: 21.09.05, 17:24 Titel: Verlobter hat sich getrennt...
Hallo!
Folgendes Problem ist aufgetreten:
Partei A und B haben sich verlobt und beide zogen zusammen in eine gemeinsame Wohnung. Plötzlich trennt sich Partei A von Partei B aus nichtigen Gründen und nimmt seine Sachen aus der gemeinsamen Wohnung mit, unter anderem ein Terrarium mit Reptilien, was Partei A der Partei B einmal zum Valentienstag geschenkt hatte. Das Terrarium hatte Partei A bezahlt und der Bruder von Partei B hatte dieses unentgeltlich gebaut. Nun hat ja Partei A dieses mitgenommen und vor Zeugen zugegeben, dass er dieses aus Rache täte, sprich also aus nichtigen Gründen. Wie sieht es in so einem Fall dann rechtlich aus? Ist Partei A dazu berechtigt, dies zu tun? Es handelt sich dabei schliesslich um eine Schenkung, welche er ohne gute Gründe einfach rückgängig gemacht hat und noch dazu ohne jegliche Absprache mit Partei B? Und könnte der Bruder von Partei B nun nicht sogar sagen, dass er die Kosten für den Arbeitsaufwand erstattet bekommen möchte?
Gibt es Möglichkeiten für Partei B dieses Geschenk zurück zu bekommen und wenn ja, welche? Es handelt sich dabei für Partei B nicht nur um eine einfache Schenkung, sondern dieses Geschenk hat für Partei B auch emotionalen Wert.
Nein, das habe ich leider nicht. Aber es gibt genug Personen, die bezeugen können, dass er sie mir geschenkt hat. Und darauf hatte ich jetzt mein letztes bisschen Hoffnung gegeben, dass mir das hilft.
Ich hatte mich nämlich etwas schlau lesen wollen über das Thema, woraus ich leider nicht ganz schlau geworden bin. Ich verstehe das irgendwie so, dass, im Falle einer Trennung, die Verlobten gegenseitig die Geschenke zurück verlangen können. Allerdings sind Schenkungen an sich nicht zurück verlangbar, es sei denn, davon hinge die fianzielle Lage des Schenkers oder der gleichen ab. Aber mein Exverlobter befindet sich in keiner finanziellen Notlage, wofür das Zurückverlangen der Tiere+Terrarium gerechtfertigt wäre. Ich blicke da jedenfalls nicht ganz durch, durch das, was ich im Internet dazu gefunden hab.
"Die Auflösung der Partnerschaft mag Anlass für die Rückforderung sein, einen selbstständigen Grund für den Widerruf von Schenkungen bietet sie zunächst einmal nicht. Ein Schenker kann das Geschenkte zurückfordern, wenn er verarmt und deshalb nicht mehr imstande ist, seinen eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten oder die gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber Verwandten, Ehegatten oder früheren Ehegatten zu erfüllen (so genannter Notbedarf)."
Die Tiere waren ja kein Geschenk zur Verlobung. Es war nur ein Geschenk innerhalb dieser Zeit. Ich blicke da bald gar nicht mehr durch.
"Partnerschaft" ist ja nicht das Gleiche wie "Verlobung", und Reptilien sind nicht das gleiche wie ein Terrarium (was eine Rolle spielen könnte bei der Arbeitsleistung des Bruders).
Die entsprechende Vorschrift lautet:
Zitat:
BGB § 1301 Rückgabe der Geschenke
Unterbleibt die Eheschließung, so kann jeder Verlobte von dem anderen die Herausgabe desjenigen, was er ihm geschenkt oder zum Zeichen des Verlöbnisses gegeben hat, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. Im Zweifel ist anzunehmen, dass die Rückforderung ausgeschlossen sein soll, wenn das Verlöbnis durch den Tod eines der Verlobten aufgelöst wird.
Übrigens: "Plötzlich trennt sich Partei A von Partei B aus nichtigen Gründen" - die Gründe spielen eigentlich keine Rolle, und als Grund für die Aufhebung einer Verlobung reicht bereits, wenn man nun doch nicht mehr den anderen heiraten will. Das ist in diesem Zusammenhang auch ein sehr gewichtiger Grund.
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