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Verjährung

 
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ruckzuck777
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.12.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 14.12.05, 22:20    Titel: Verjährung Antworten mit Zitat

Wurde vom Insolvenzrecht mit folgendem Fall hier hin verwiesen.

Folgender Fall:
Person X hat aufgrund von Straftaten mehrere Sachgüter zerstört. Bis jetzt hat sich aber nur eine Versicherung gemeldet, um ihr Geld eizufordern/zurückzufordern. Wie lange haben weitere Versicherungen Zeit ihr um Geld zu fordern? Bzw nach wieviel Jahren kann man damit rechnen, dass man nur das Geld an die eine Versicherung bezahlen muss?
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 15.12.05, 06:54    Titel: Antworten mit Zitat

Verjährung für Ansrüche aus unerlaubter Handlung (823 BGB): grundsätzlich drei Jahre; verlängert sich auf max. dreißig Jahre, wenn der Schädiger erst später bekannt wird.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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ruckzuck777
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.12.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 15.12.05, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Das würde also bedeuten, wenn Person X Ende 2001 verurteilt wurden ist und ins Gefägnis musste, hätten sich die anderen Versicherungen bis Ende 2004 melden müssen!?
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