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Verfasst am: 16.12.05, 05:10 Titel: Kuendigung per Email
Eigentlich nicht unbedingt eine versicherungsrechtliche Frage, sondern eher allgemeines Vertragsrecht. Gibt's hier aber nicht und ins Verbraucherrecht will die Frage auch nicht so recht passen. Darum also jetzt doch hier:
Die AVB einer Versicherung schreiben vor, dass eine Kuendigung schriftlich oder per Telefax erfolgen muss. Emails werden in den AVB nicht erwaehnt. Gekuendigt wird aber dennoch per Email. Der Zugang der Email wird vom Versicherer ebenfalls per Email bestaetigt.
Ist die Kuendigung wirksam oder kann der Versicherer sich anschliessend auf den Standpunkt stellen, die Kuendigung sei ihm zwar rechtzeitig zugegangen, aufgrund der gewaehlten Form (Email statt Fax oder Brief) jedoch unwirksam?
Die Schriftformerfordernis wurde hier ja nicht vereinbart, da ausdruecklich auch eine Kuendigung per Telefax erlaubt ist. Andererseits ist eine Email natuerlich kein Telefax.
Der fristgemaesse Kuendigungszugang und der Inhalt der Email werden in diesem Gedankenspiel nicht bestritten. Es geht einzig darum, dass die Kuendigung nicht auf einem der in den AVB vorgeschriebenen Wege uebermittelt wurde.
das grundsätzliche problem bei "willenserklärungen" per email ist die fehlende unterschrift. aus diesem grund werden kündigungen o.ä. per email oft nicht akzeptiert. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
wenn ich ein fax schreibe, dann unterschreibe ich es auch..?
wenn man ein fax allerdings ohne unterschrift verschickt, hat man das gleiche problem wie bei ner mail, das stimmt. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
theoretisch könnte ich mir doch eine email-account zulegen, mit dem namen "max.müller@recht.de"
dann finde ich vom echten max müller z.b. im müll kontoauszüge, oder weggeworfene rechnungen, oder sonstiges, wo ich kundennummern, versicherungscheinnummern und ähnliches finden könnte.
jetz schreibe ich sämtliche firmen an, per mail, ohne unterschrift:
"hiermit kündige ich"
"hiermit ändere ich meine anschrift"
"hiermit teile ich ihnen mit, dass sonstwas ist..."
und der echte max müller weiß davon nichts.
mit einer unterschrift kann man dann noch einigermassen die "echtheit" der willenserklärung mit einer unterschrift vom z.b. ursprünglichen vertrag vergleichen.
das ist nur ein beispiel...
manche firmen akzeptieren kündigungen oder sonstige änderungen auch ohne unterschrift, gehen aber dabei das risiko ein, das der kunde später irgendwann kommt und sagt: das wollte ich doch gar nicht...mit dem damit verbundenen mehraufwand und ärger, sowohl auf seiten der versicherung wie auch des kunden.
und dann wird es, gerade was versicherungschutz angeht, schon mal etwas schwierig...
stellen sie sich vor:
ein dritter, der sie nicht besonders mag, macht genau das oben beschriebene mit ihnen. er kündigt ihre hausratversicherung, ihre haftpflichtversicherung, ihre lebens- und berufsunfähigkeitsversicherung (um hier mal beim thema versicherungen zu bleiben). von alledem wissen sie nichts.
und dann tritt der schadenfall ein...
deshalb wird in den meisten fällen eine unterschrift zur rechtssicherheit verlangt. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Naja, so ganz ueberzeugt mich das jetzt noch nicht. Vielleicht findet der in der Muelltonne ja auch ne alte Faxkopie oder kennt einen, der schon mal ein Fax von mir bekommen hat. Dann scannt er einfach meine Unterschrift ab und setzt die auf sein fingiertes Kuendigungsfax. Wie rechtssicher waere das denn dann?
Aber meine Frage war ja eigentlich eine andere. Vielleicht kommt dazu ja auch noch was. Obwohl, das hier jetzt auch ganz schoen spannend fuer mich ist
Ist die Kuendigung wirksam oder kann der Versicherer sich anschliessend auf den Standpunkt stellen, die Kuendigung sei ihm zwar rechtzeitig zugegangen, aufgrund der gewaehlten Form (Email statt Fax oder Brief) jedoch unwirksam?
ja, der versicherer kann die kündigung als unwirksam betrachten, da keine unterschrift drauf ist!
und das ist nicht nur theorie, sondern passiert jeden tag in der praxis. auch bei briefen die zwar handschriftlich verfasst wurden, aber die nicht unterschrieben wurden... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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