Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - ich soll Vollmacht erteilen ???
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

ich soll Vollmacht erteilen ???

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Scheidungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Bond
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 98

BeitragVerfasst am: 15.12.05, 09:39    Titel: ich soll Vollmacht erteilen ??? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich soll in meiner Scheidungssache eine Vollmacht meinem Anwalt geben/unterschreiben.
Hierin wird er bevollmächtigt:
-zur Prozessführung
-Vertretung von Strafsachen/Bußgeldsachen (habe ja die Tür meiner Frau eingetreten; wurde polizeilich aufgenommen)
-Stellung von Anträgen auf Erteilung von Rentenauskünften

und ich soll folgendes bestätigen - wörtlich:

"Ich bin gem. §49b Abs. BRAO von meinem Prozessbevollmächtigten darüber belehrt worden, dass weder Betragsrahmen- noch Festgebühren der anwaltlichen Vergütungsberechnung zugrunde zu legen sind; die Gebühren vielmehr nach einem Gegenstandswert zu berechnen sind".

Heißt das ich schließe hiermit eine Berechnung nach der so genannten Tariftabelle für Anwälte aus?
Und was heißt "Berechnung nach Gegenstandswert"?

Kann mir das jemand erklären, wenn möglich baldigst, da ich diese Vollmacht ja abgeben muss
Vielen Dank im voraus.
Gruß
Bond
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bond
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 98

BeitragVerfasst am: 16.12.05, 09:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ja hat denn hier keiner ne Antwort für mich Mit den Augen rollen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
willa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 2401

BeitragVerfasst am: 16.12.05, 09:08    Titel: übliche Floskel Antworten mit Zitat

soweit ich das beurteilen kann, handelt es sich um die üblichen Floskeln, Abrechnung nach BRAGO (Streitwert) und nicht nach Festpreis.

...aber, warum fragen Sie denn nicht Ihren Anwalt? Wenn Sie ihm nicht vertrauen, ister wohl nicht der Richtige für Sie

Willa
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bine60
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2005
Beiträge: 46
Wohnort: OWL

BeitragVerfasst am: 16.12.05, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

da hat Willa Recht, eine Pauschale ist damit ausgeschlossen und es wird nach den Richtlinien der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung abgerechnet. Das betrifft auch die Berechnung des Streitwertes. Einfach mal nachlesen...... Die Streitwertberechnung ist nicht ganz einfach für einen Laien nachvollziehbar....

Liebe Grüße
Bine
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bond
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 98

BeitragVerfasst am: 16.12.05, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erstmal.
Wollte meinen Anwalt natürlich auch darauf ansprechen, doch vorher halt mal die Meinung in diesem Forum lesen.
Gruß
Bond
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Chavah
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 3873

BeitragVerfasst am: 16.12.05, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

Achtung, es gibt keine BRAGO mehr, ds ist heute das RVG, seit ca eineinhalb Jahren.

chavah
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bond
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 98

BeitragVerfasst am: 16.12.05, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

und was sagt uns das?
Ändert sich da preislich was?
Geschockt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Chavah
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 3873

BeitragVerfasst am: 20.12.05, 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, es wird anders berechnet.

chavah
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Scheidungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.