Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 15.12.05, 09:39 Titel: ich soll Vollmacht erteilen ???
Hallo,
ich soll in meiner Scheidungssache eine Vollmacht meinem Anwalt geben/unterschreiben.
Hierin wird er bevollmächtigt:
-zur Prozessführung
-Vertretung von Strafsachen/Bußgeldsachen (habe ja die Tür meiner Frau eingetreten; wurde polizeilich aufgenommen)
-Stellung von Anträgen auf Erteilung von Rentenauskünften
und ich soll folgendes bestätigen - wörtlich:
"Ich bin gem. §49b Abs. BRAO von meinem Prozessbevollmächtigten darüber belehrt worden, dass weder Betragsrahmen- noch Festgebühren der anwaltlichen Vergütungsberechnung zugrunde zu legen sind; die Gebühren vielmehr nach einem Gegenstandswert zu berechnen sind".
Heißt das ich schließe hiermit eine Berechnung nach der so genannten Tariftabelle für Anwälte aus?
Und was heißt "Berechnung nach Gegenstandswert"?
Kann mir das jemand erklären, wenn möglich baldigst, da ich diese Vollmacht ja abgeben muss
Vielen Dank im voraus.
Gruß
Bond
da hat Willa Recht, eine Pauschale ist damit ausgeschlossen und es wird nach den Richtlinien der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung abgerechnet. Das betrifft auch die Berechnung des Streitwertes. Einfach mal nachlesen...... Die Streitwertberechnung ist nicht ganz einfach für einen Laien nachvollziehbar....
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.