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karinchen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.12.2004
Beiträge: 81
Wohnort: Würzburg

BeitragVerfasst am: 18.12.05, 06:35    Titel: Vergleich Antworten mit Zitat

hallo
vor Gericht haben wir uns auf eine einmalige Abfindungssumme 40.000.-für den Unterhalt geeinigt ( nach 30 Jahren Ehe) allerdings wollte die zu zahlende Partei einen widerruflichen Vergleich bis zum 10.1.06 da ein Teil über ein Darlehen zu finanziert werden muss und es nicht klar ist, ob das Darlehen genemigt wird.
Was ist wenn die Bank nicht mitmacht und er den Vergleich widerruft mit der Begründung, ich bekomme nichts von der Bank dann bekommt sie auch nichts?
Weinen
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Melly
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1595

BeitragVerfasst am: 18.12.05, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Vergleich gekippt wird, bekommt Frau halt dann Aufstockungsunterhalt!
Den muss sie natürlich erstmal fordern, sonst gibt es nix. Das geht auch nach der Scheidung.
Eine Ehe von 30 Jahren ist immer als Langzeitehe zu sehen und somit ist er verpflichtet Aufstockungsunterhalt zu zahlen.
so bekommt Frau halt keine 40000 Euro sondern das Geld in monatlichen Zahlungen.
Gruss
Melly
_________________
Smilie Melly
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